Der Freistaat Bayern muss wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte umsetzen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD haben diesen entscheidenden Erfolg für die Verbesserung der Luftqualität in München errungen. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat die schriftlichen Entscheidungen in den Verfahren der beiden Verbände gegen den Freistaat Bayern wegen der schlechten Luftqualität in der Landeshauptstadt München verkündet. Darin verpflichtet das Gericht den Freistaat dazu, wirksamere Maßnahmen als bislang zu ergreifen, um die Überschreitung der Grenzwerte durch Stickstoffdioxid (NO2) zu beenden.
„Wir werden die bayerische Regierung zwingen, Recht und Gesetz anzuwenden und zum Schutz der unter dem Dieselabgasgift NO2 leidenden Menschen Fahrverbote in München durchsetzen“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er empfiehlt, dass Käufer von Neuwagen nach diesem Urteil keine Dieselfahrzeuge erwerben sollten. Auch den Euro 6 Diesel-Pkw könnten Fahrverbote in Innenstädten drohen, da diese 20- bis 50-mal höhere Stickoxid-Emissionen haben als moderne Benziner.
Die DUH fordert den Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München auf, im Nahverkehr Busse und Bahnen mit NOx-Filtersystemen sofort nachzurüsten. Für Taxis verlangt sie ein Verbot von Neuzulassungen der Dieselfahrzeuge ab 1.7.2017 und ab 2018 ein generelles Verbot für Dieseltaxis in München.
„Ein Sieg für die Gesundheit der Menschen“
„Das Urteil ist ein Sieg für die Gesundheit der Menschen und führt dazu, dass München die Verkehrswende schneller und wirklich in Angriff nehmen muss. Aber auch der Freistaat Bayern ist gefragt. Stadt und Land müssen gemeinsam alles dafür tun, damit die NO2-Belastung schnell und nachhaltig zurückgeht“, sagt Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD.
Die DUH hatte bereits 2012 ein rechtskräftiges Urteil erstritten, nach dem der Luftreinhalteplan so geändert werden sollte, dass die Einhaltung der Grenzwerte so schnell wie möglich gewährleistet werden kann. Aufgrund der dennoch anhaltend hohen Belastung mit Stickstoffdioxid und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat die DUH im November 2015 einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes eingereicht und damit ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Gleichzeitig hatte der ökologische Verkehrsclub VCD eine Klage auf Änderung des Luftreinhalteplans eingereicht. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat im Mai 2016 über beide Verfahren verhandelt.
Mit den Entscheidungen bestätigte das Gericht sein Urteil aus dem Jahr 2012 und drohte gleichzeitig ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, wenn der Freistaat den Luftreinhalteplan nicht innerhalb eines Jahres fortschreibt. Weil die NO2-Belastung an den Messstellen Landshuter Allee und Stachus im Jahresmittel erheblich über dem seit 2010 gesetzlich festgelegten Grenzwert liege, sei der Freistaat Bayern verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Grenzwert schnellstmöglich einzuhalten. Nach eigener Einschätzung könne die Schadstoffbelastung ohne zusätzliche Maßnahmen nicht vor 2025 (Stachus) beziehungsweise 2030 (Landshuter Allee) unter dem Grenzwert gesenkt werden. Welche konkreten Maßnahmen der Freistaat Bayern zur Erfüllung der Pflichten nun ergreifen muss, legte das Gericht nicht fest.
Horst meint
Zwang für saubere Luft? klingt etwas nach Kommunismus…
Starkstrompilot meint
Macht hoffentlich Schule.
Wer sich heutzutage noch einen Diesel zulegt, dem ist nicht mehr zu helfen. Manche hören den Schuss nie.
Bis sich eine falsche Volksweisheit mal als falsch herausgestellt hat, kann es lange dauern. Z.B. Diesel sind sauberer, die Bahn ist umweltfreundlich, Wasserstoff ist die Zukunft, Atomkraft ist umweltfreundlich etc. Bis dahin helfen nur Verbote.
Herr Resch, machen Sie weiter so.
Peter meint
10.000 € Zwangsgeld, 1 x oder in welchem Zeitraum? Schlage vor jeden Tag an dem die Grenzwerte überschritten werden 10.000 €.