„Vielleicht schreiben wir da ein Stück Rechtsgeschichte für die Elektromobilität“, sagte der Berliner Richter Hermle diesen Monat am Charlottenburger Amtsgericht angesichts eines etwas kniffligen Streitfalls, über den die Morgenpost berichtete. Folgendes war passiert: Hans Leister, Fahrer eines BMW i3, wollte sein Elektroauto an einer Ladesäule am Potsdamer Platz nachladen. Diese hat zwei Stellplätze, einer davon war bereits belegt – von einem i3, der das einzig passende Kabel für den Münchner Stromer bereits stecken hatte. Der Zuspätkommer ließ seinen i3 unverrichteter Dinge und nicht ladend auf dem zweiten Stellplatz stehen, in der Hoffnung etwas später das belegte Kabel wieder verfügbar vorzufinden.
Nach dreieinhalb Stunden wieder zurück an der Säule waren beide Elektroautos weg – Leisters Wagen wurde, da nicht am Stecker hängend, kurzerhand abgeschleppt und nur gegen die Begleichung von 150 Euro Abschleppgebühr wieder rausgerückt. Dieses Geld will Leister nun zurück. Ob er damit Erfolg hat, muss sich zeigen. Der Richter kündigte bereits an, wegen der möglicherweise grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung Berufung zuzulassen. Dann müsste sich das Landgericht mit dem Fall beschäftigen.
Elektrofan meint
Wie weiter oben schon erwähnt, ist einzig und allein die Beschilderung maßgeblich, ob der I3-Fahrer rechtskonform gehandelt hat oder nicht. Das geht aus dem Artikel nicht hervor. Mir ist es auch schon passiert, das Verbrenner an Ladesäulen rechtskonform parken. Es stand auf dem Schild „E-FAHRZEUGE während des Ladens frei“. Der Verbrennerfahrer zahlte also brav seine Parkgebühr und parkte rechtskonform vor der Ladesäule. Schuld ist – ganz unabhängig von der moralischen Frage (=asoziales Parkverhalten) – vor allem die blöde Stadtverwaltung, die nicht rechtlich einwandfrei ausschildert, um ein rechtskonformes Abschleppen zu ermöglichen. Zum Beispiel durch ein absolutes Halteverbot – E-FAHRZEUGE während des Ladens ausgenommen (per Zusatzschild). Dann kann gnadenlos abgeschleppt werden – nicht ladende E-FAHRZEUGE eingeschlossen.
Leonardtronic meint
Ich wünsche mir dass die Abschleppaktionen auch bei Verbrennern durchgesetzt werden. Und das ohne irgendwelche Wartezeit. Ein Verbrenner hat auf dem Platz gar nichts zu suchen.
energieingenieur meint
Der Artikel enthält zu wenig Informationen, um zu beurteilen, ob der i3-Fahrer im Rahmen des Gesetzes richtig oder falsch gehandelt hat.
Menschlich sind sich vermutlich die meisten einig: Vor einer Ladestation zu parken und dabei nicht zu Laden ist unhöflich, nervt und gehört nicht zum guten Ton. Unter Elektroautofahrern so mit die größte Freveltat, die man begehen kann.
Rechtlich sieht das m.E. aber anders aus: Das Abschleppen wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Beschilderung dem Fahrer eindeutig darauf hinweißt, wie er sich verhalten muss: z.B. „absolutes Halteverbot mit der Ausnahme ladender Elektrofahrzeuge“. Dann wäre der Fall alleine schon Aufgrund des nicht eingesteckten Kabels absolut eindeutig.
Wenn die Ladesäule auf einem normalen Parkplatz steht und die Stellflächen davor in keinster Weise gesondert markiert sind und es auch keine Beschilderung gibt, gäbe es m.E. keine rechtliche Handhabe gegen den i3-Fahrer. Da hat die Stadt die Markierung versäumt. Der i3-Fahrer hat zwar trotzdem asozial gehandelt, aber nicht gegen ein Gesetz verstoßen. Nur gegen ein ungeschriebenes… Und damit wäre das Abschleppen m.E. nicht rechtens.
Wenn der i3-Fahrer allerdings ein Elektroautofahrer mit etwas Ehre im Leib ist, dann sollte er die Summe bezahlen, die Klage zurückziehen und einfach aus seinem Verhalten lernen, anstelle aus der vll. bisher vergessenen Beschilderung einer offensichtlichen Situation Kapital zu schlagen.
HermanTheGerman meint
Abschleppen, wurde auch Zeit.
Wer ohne verbundenes Ladekabel an einem Ladeplatz steht, wird sofort abgeschleppt, basta, da gibts kein herumdeuteln.
Was anderes ist, wenn das Kabel verbunden ist, da würde ich eine Viertelstunde Zugabe geben, wenn der Akku voll ist, aber auch nicht länger.
Ein Ladeplatz ist eben kein Parkplatz, ausgenommen in einem Parkhaus oder ähnlichem.
Alles eigentlich ziemlich einfach – wärs sogar ohne Gesetz, wenn die Leute ein bissl Rücksicht gelernt hätten.
TeeKay meint
Potsdamer Platz, einziges passendes Kabel steckte schon im anderen i3: Das kann nur der Triplelader sein, den der gute Münchner dort zuparkte. Alle anderen Säulen haben 2 Typ2 Anschlüsse. Und offenbar hatte der gute Münchner den i3 ohne CCS-Buchse geordert, sonst hätte er auch am Triplelader noch laden können.
Einen der wenigen DC-Lader in Berlin für 3,5h zuzuparken, da ist Abschleppen gerechtfertigt. Schon frech, dagegen auch noch zu klagen.
Tom meint
Schon etwas kniffliger Fall. Grundsätzlich würde ich McGybrush beipflichten. Ich vermute mal, die Säule hatte 1x Typ 2 Buche und 1x CEE rot? Da hätte man einen passendem Adapter dabei haben müssen (sowas habe ich aber auch nicht).
Fazit: Besser nicht den Ladeplatz blockieren, sondern nebenan parken. Ich hätte das so gemacht. Und vielleicht dem ladenden i3 ein Zettelchen verpasst mit der Bitte, eine kurze Textnachricht zu senden, wenn fertig geladen wurde…
Mit der Zeit werden wohl die alten Säulen ersetzt und dann nur noch mit Typ 2 ausgestattet. Je schneller, desto besser.
G. Huck meint
Die Frage ist doch, wann der Ladevorgang beginnt und wann er endet. Sicher nicht mit dem Abstellen bzw. Wegfahren am Ladeplatz. Ich denke auch nicht mit dem Anstecken und Abstecken den Fahrzeuges.
Am ehesten wohl mit Beginn der Stromaufnahme bzw. Ende der Stromaufnahme durch das Fahrzeug. So wie derzeit die Ladeinfrastruktur geplant wird ist vorgesehen, dass ein E-Auto nach Ende der Stromaufnahme Zeitnah den – von mehreren Fahrzeugen zu benutzenden – Ladeplatz verlassen muss.
Zu denken der Ladeplatz kann auch während Zeiten wo Energie gar nicht geladen wird zum Parken benutzt werden finde ich Assozial und das gehört auf jeden Fall abgestellt.
In diesem Fall war dem Autofahrer sogar bekannt, dass er gar nicht laden kann und andere Autofahrer blockiert. Damit ist eine ordentliche Strafe vollkommen in Ordnung.
lo meint
Kennt Ihr die japanischen BMW i3 ? Die haben CHADEMO hinter der Klappe und Typ 1 im Frunk! Worauf ich hinaus will: Mehr Ladebuchsenvielfalt am EV, dann hat die Säule hoffentlich immer was pasendes frei. ;)
Gruß
lo
McGybrush meint
Wäre es 30min würde ich darüber anders denken. Nach 3.30h unterstelle ich Ihm mal das er Direkt wieder los fahren wollte. Denn selbst wenn er von Anfang an geladen hätte wäre ich mit 3.30h bei einem i3 über das „Ladeziel“ weit hinaus geschossen und hätte viel früher da sein sollen um den vollen i3 weg zu fahren.
Ärgerlich dennoch das man auf 2 Elektroparkplätzen nur 1 passenden Stecker für sein Wagen vorfindet.
Landmark meint
was stand auf dem Verkehrsschild an der Ladesäule?
An sich denke ich, dass Ladeplätze keine Parkplätze sind.