• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
ecomento-de-Logo

ecomento.de

Elektroauto: Alle Modelle & News

  • Aktuelles
    • Autoindustrie
    • Neues zu Modellen
    • Elektrotransporter
    • Aufladen & Tanken
    • Studien & Umfragen
    • Politik
    • Technik & Innovation
    • Umwelt
    • Mehr
      • Hybridfahrzeuge
      • Wasserstofffahrzeuge
      • Service
      • Modern Mobility
      • Autonomes Fahren
      • Bilder
      • Videos
  • Elektroauto
    • Neue Elektroautos
    • Elektroautos in Planung
    • Elektroauto-Übersicht
    • Elektroauto-Kaufprämie („Umweltbonus“)
    • THG-Quote: Geld für E-Auto-Fahrer
    • KfW-Förderung: „Solarstrom für Elektroautos“
    • Elektroauto laden
    • Über Elektroautos
  • Newsletter
  • Impressum
    • Impressum
    • Über ecomento.de
    • Newsletter
    • Twitter
    • Facebook
    • Werben
  • Datenschutz
  • Suche

Urteil: Ladesäule auch für Elektroautos kein Parkplatz

10.01.2017 in Aufladen & Tanken von ecomento.de | 7 Kommentare

Elektroauto-Ladesaeule-Parken-Abschleppen

Bild: dennism2 / CC0 1.0

Dem Charlottenburger Amtsgericht oblag eine Lösung folgenden kniffligen Streitfalls: Der Fahrer eines BMW i3 hatte sein Elektroauto auf dem Stellplatz vor einer Ladestation am Potsdamer Platz in Berlin abgestellt. Er konnte allerdings den Ladevorgang nicht starten, da das einzig passende Kabel für seinen Stromer bereits belegt war. Dennoch ließ er seinen Wagen dort stehen. Dreieinhalb Stunden später war das Elektroauto abgeschleppt und wurde nur gegen die Begleichung von 150 Euro Abschleppgebühr wieder herausgegeben.

Der i3-Fahrer klagte vor dem Gericht auf eine Rückerstattung der Abschleppkosten – ohne Erfolg. Nach Auffassung der Richter kann das Parken von Fahrzeugen auf dem als Privatgelände klassifizierten Stellplatz nur für die Inanspruchnahme der dort angebotenen Leistungen geduldet werden, wie in diesem Fall dem Ladevorgang. Alles andere wäre eine rechtswidrige Besitzstörung. Sinn und Zweck des Stellplatzes sei nicht, kostenlosen Parkraum für Elektroautos zu bieten, sondern Parkraum ausschließlich für die zeitintensive Ladetätigkeit zur Verfügung zu stellen. Der Vergleich mit einer Zapfsäule für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf einem Tankstellengelände könne herangezogen werden.

Indem der i3-Fahrer unberechtigt dort geparkt habe, sei der Eigentümerin ein Schaden in Höhe der Abschleppkosten entstanden. Zwar habe sie ihre Schadensersatzansprüche an das beklagte Abschleppunternehmen abgetreten. Dies entlaste jedoch nicht den Fahrer als Schädiger. Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 16. November 2016 – 227 C 76/16

Ausführliches über diesen Fall finden Sie bei Rechtslupe.de

Newsletter

Via: Rechtslupe.de
Tags: Ladestationen, RechtAntrieb: Elektroauto

Elektroauto- & Hybridauto-Zulassungsbilanz 2016

Index Elektromobilität 2017: Deutschland bei Technologie führend

Auch interessant

Erster Ionity-Ladepark mit HYC400-Ladesäulen von Alpitronic eröffnet

ionity-merklingen

Designwerk stellt „Mega Charger“ für Elektro-Nutzfahrzeuge vor

Designwerk-Mega-Charger

Kia-Charge-Kunden laden jetzt auch bei Aral pulse günstiger

Kia-EV6-laet-bei-Aral-pulse

Lotus stellt Schnellladelösungen mit bis 480 kW Leistung vor

Lotus-fast-charging-products

Über den Autor

Thomas Langenbucher hat ecomento.de 2011 gegründet und veröffentlicht darüber mit weiteren Redakteuren die wichtigsten Nachrichten rund um Elektroautos. Der Fokus liegt dabei auf den für Interessenten in Deutschland und Europa relevanten Informationen.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Tesla2Go meint

    12.01.2017 um 11:42

    Super!! Ich hoffe dass das jetzt endlich zu einem Präzedenzfall wird und diese absurden Parkplatz-Schilder an sämtlichen Ladesäulen verschwinden, die hauptsächlich Fahrer von Verbrennern dazu veranlassen, die Ladesäulen regelmäßig zuzuparken und sich damit auch noch im Recht fühlen! Das diese Parkschilder überhaupt je aufgestellt wurden, ist ein Unding schlechthin und das gibt es nur in Deutschland. ALLE Autos sollten ausnahmslos abgeschleppt werden, die eine Ladesäule zuparken, weil das Auto dort entweder nicht geladen wird oder weil es sich um einen Verbrenner handelt.

  2. e-Tom meint

    10.01.2017 um 18:18

    Der ladende Fahrzeugführer/-in kann sein Ladeende bekanntmachen, dann kann der nächste besser planen. Eine gute Hilfe ist die Ladescheibe bei e-auto.tv.

  3. Icke meint

    10.01.2017 um 17:35

    Endlich hat hier mal eineine Forderung umgesetzt. Flagge zeigen!

  4. HermanTheGerman meint

    10.01.2017 um 12:14

    Ich finde das absolut korrekt.
    Man darf ja die Diesel LKW-Zapfsäule an der Tankstelle auch nicht zuparken, nur weil der Zapfhahn nicht paßt.
    Mit der Elektromobilität muß man sich eben umgewöhnen, ein Ladeplatz ist kein Parkplatz, und nur für die Zeit des Ladens zu verwenden.

  5. Leonardtronic meint

    10.01.2017 um 11:41

    Wenn die Ladesäule gleichzeitig keine 2 Fahrzeuge laden kann dann sollte eine Regelung gefunden werden wie man das Dillema lösen kann. Gleich abschleppen ist nicht richtig. Andererseits 3,5 h das Auto dort stehen lassen ist auch nicht rücksichtsvoll. In der Zeit könnten vielleich andere laden wollen mit anderem Kabelanschluss.

    • Daniel meint

      10.01.2017 um 20:50

      Das passende Kabel für seinen i3 fehlte. Laden kann man da wohl schon zu zweit.

  6. Franky meint

    10.01.2017 um 10:04

    Urteil finde ich vollkommen richtig.
    Sollte eigentlich gerade E-Auto Fahrern bewusst sein und Ladeplätze nicht als Parkplätze zu benutzen, egal wie es beschildert war.

Der Kommentarbereich ist geschlossen

Haupt-Sidebar

Newsletter

Elektroauto-News - täglich oder wöchentlich:

Kostenlos abonnieren

Suche

Anzeige

Elektroauto-Übersicht · Newsletter · Impressum · Datenschutz · Datenschutzeinstellungen · Werben

Copyright © 2023 ecomento.de