Dem Charlottenburger Amtsgericht oblag eine Lösung folgenden kniffligen Streitfalls: Der Fahrer eines BMW i3 hatte sein Elektroauto auf dem Stellplatz vor einer Ladestation am Potsdamer Platz in Berlin abgestellt. Er konnte allerdings den Ladevorgang nicht starten, da das einzig passende Kabel für seinen Stromer bereits belegt war. Dennoch ließ er seinen Wagen dort stehen. Dreieinhalb Stunden später war das Elektroauto abgeschleppt und wurde nur gegen die Begleichung von 150 Euro Abschleppgebühr wieder herausgegeben.
Der i3-Fahrer klagte vor dem Gericht auf eine Rückerstattung der Abschleppkosten – ohne Erfolg. Nach Auffassung der Richter kann das Parken von Fahrzeugen auf dem als Privatgelände klassifizierten Stellplatz nur für die Inanspruchnahme der dort angebotenen Leistungen geduldet werden, wie in diesem Fall dem Ladevorgang. Alles andere wäre eine rechtswidrige Besitzstörung. Sinn und Zweck des Stellplatzes sei nicht, kostenlosen Parkraum für Elektroautos zu bieten, sondern Parkraum ausschließlich für die zeitintensive Ladetätigkeit zur Verfügung zu stellen. Der Vergleich mit einer Zapfsäule für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf einem Tankstellengelände könne herangezogen werden.
Indem der i3-Fahrer unberechtigt dort geparkt habe, sei der Eigentümerin ein Schaden in Höhe der Abschleppkosten entstanden. Zwar habe sie ihre Schadensersatzansprüche an das beklagte Abschleppunternehmen abgetreten. Dies entlaste jedoch nicht den Fahrer als Schädiger. Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 16. November 2016 – 227 C 76/16
Tesla2Go meint
Super!! Ich hoffe dass das jetzt endlich zu einem Präzedenzfall wird und diese absurden Parkplatz-Schilder an sämtlichen Ladesäulen verschwinden, die hauptsächlich Fahrer von Verbrennern dazu veranlassen, die Ladesäulen regelmäßig zuzuparken und sich damit auch noch im Recht fühlen! Das diese Parkschilder überhaupt je aufgestellt wurden, ist ein Unding schlechthin und das gibt es nur in Deutschland. ALLE Autos sollten ausnahmslos abgeschleppt werden, die eine Ladesäule zuparken, weil das Auto dort entweder nicht geladen wird oder weil es sich um einen Verbrenner handelt.
e-Tom meint
Der ladende Fahrzeugführer/-in kann sein Ladeende bekanntmachen, dann kann der nächste besser planen. Eine gute Hilfe ist die Ladescheibe bei e-auto.tv.
Icke meint
Endlich hat hier mal eineine Forderung umgesetzt. Flagge zeigen!
HermanTheGerman meint
Ich finde das absolut korrekt.
Man darf ja die Diesel LKW-Zapfsäule an der Tankstelle auch nicht zuparken, nur weil der Zapfhahn nicht paßt.
Mit der Elektromobilität muß man sich eben umgewöhnen, ein Ladeplatz ist kein Parkplatz, und nur für die Zeit des Ladens zu verwenden.
Leonardtronic meint
Wenn die Ladesäule gleichzeitig keine 2 Fahrzeuge laden kann dann sollte eine Regelung gefunden werden wie man das Dillema lösen kann. Gleich abschleppen ist nicht richtig. Andererseits 3,5 h das Auto dort stehen lassen ist auch nicht rücksichtsvoll. In der Zeit könnten vielleich andere laden wollen mit anderem Kabelanschluss.
Daniel meint
Das passende Kabel für seinen i3 fehlte. Laden kann man da wohl schon zu zweit.
Franky meint
Urteil finde ich vollkommen richtig.
Sollte eigentlich gerade E-Auto Fahrern bewusst sein und Ladeplätze nicht als Parkplätze zu benutzen, egal wie es beschildert war.