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Deutsche Umwelthilfe: Diesel-Gipfel bringt kaum Luftverbesserung

16.08.2017 in Autoindustrie, Umwelt | 4 Kommentare

DUH-Diesel-Gipfel

Bild: Audi

Der Autoverband VDA ist überzeugt, dass die Beschlüsse des „Diesel-Gipfels“ für eine bessere Luftqualität und mehr Elektromobilität in Deutschland sorgen werden. Bei dem Spitzentreffen von Poltik und Industrie Anfang des Monats wurde vereinbart, dass deutsche Hersteller den Schadstoffausstoß von fünf Millionen Dieselautos durch kostenlose Software-Updates senken. Zudem werden Prämien für den Umstieg auf umweltfreundlichere Neuwagen angeboten. Doch Umweltschützer sehen die Maßnahmen kritisch.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erklärte nach einer Analyse aller verfügbaren Informationen, dass sich die Stickoxid-Belastungen in den betroffenen Städten im Winterhalbjahr durch die beschlossenen Maßnahmen „überhaupt nicht verändern“ würden. Auch im Sommerhalbjahr betrage das Minderungspotenzial „realistisch zwei, drei Prozent“, wird DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch von Zeit.de zitiert.

Resch will sich weiter für Diesel-Fahrverbote einsetzen, „es sei denn, die Fahrzeuge werden entsprechend nachgerüstet und sind sauber.“ Die DUH wird ihre Klagen wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte in deutschen Städten daher vorerst aufrechterhalten. Das Ziel sei, spätestens 2018 „saubere Luft in Deutschland“ in Deutschland zu haben.

Der Bundesregierung wirft die Deutsche Umwelthilfe vor, die Gesundheit der Bürger sowie den Umwelt- und Klimaschutz zu vernachlässigen. Das „konspirative Zusammentreffen von Automobillenkern und ihren wohlgesonnen Politikern“ im Rahmen des Diesel-Gipfels habe laut DUH-Chef Resch lediglich das Ziel gehabt, „den Konzernen weiter den Rücken freizuhalten“.

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Via: Zeit.de
Tags: DUH, Emissionen

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. NurMalSo meint

    16.08.2017 um 11:05

    Interessant wäre zu wissen, auf welchen Zeitplan man sich eigentlich innerhalb der Autokonzerne geeinigt hat (eventuell zusammen mit der Regierung) ab wann die angestrebten Maßnahmen genug Wirkung erzeigen werden um die Grenzwerte einzuhalten. Einen halbwegs konkretisierten Zeitrahmen oder Zeitplan habe ich da noch nie gehört.
    Auch den Mangern sollte ja klar sein, dass nicht alle Autos am selben Tag umgerüstet werden können. Das heißt das Aufspielen der Software braucht Zeit, mit der Umweltprämie (Verkauf neuer Diesel und eAutos, bei gleichzeitiger Verschrottung alter Diesels) wird man auch nicht über Nacht erfolg haben. Meist sind die Prämien bis Ende 2017 ausgelgt. Welchen Absatz, bzw. welches Delta zwischen alten und neuem Ausstoß erhoffen sich wohl die Hersteller?
    Wenn ich es richtig mitbekommen habe, war der letzte Dieselgipfel ja nur eine Art Auftacktveranstaltung für drei bis vier weitere Gesprächsrunden – in denen da die Details geklärt werden. Ob diese anderen Termine allerdings auch schon terminiert sind, ist glaube ich noch nicht öffentlich bekannt.

    • Peter W meint

      16.08.2017 um 18:17

      Nach meinem bescheidenen Wissen wurde folgendes beschlossen:
      Mit Ausnahme der für VW beschlossenen Zwangs-Updates, gilt für alle anderen Diesel PKW ein freiwilliges Softwareupdate, das bis Ende 2018 durchgeführt werden soll. Es wird also kein Autobesitzen gezwungen (mit Ausnahme der VW-Fahrer) sein Fahrzeug für ein Update zur Verfügung zu stellen. Für Fahrzeuge von ausländischen Herstellern gibt es gar nichts.

      Somit ist klar, dass sich am Abgasproblem nichts ändern wird, schon gar nicht im Winter, wenn die Abgasanlagen die Reinigung abschalten. Das ist auch nach den Updates nicht verboten. Motorschutz geht immer noch vor Gesundheitsschutz.

  2. EcoCraft meint

    16.08.2017 um 11:04

    Ds dürften die Richter ähnlich sehen. Bzw. die brauchen ja gar keine Mutmaßungen anstellen – die sollten die Auswertungen von den Messstationen erhalten. Wenn dann das gesamte Jahreskontigent bereits im Februar wieder erschöpft ist, dann müssen sie eben handeln und im Rahmen des rechtlich möglichen entweder Verbote aussprechen oder Schadensersatz einfordern.

    • Realist meint

      16.08.2017 um 22:52

      Das „Jahreskontingent“ bezieht sich auf Feinstaub. Nicht auf Stickoxide. Und mit dem Feinstaub haben Diesel (z.B. ab EU4) nichts zu tun. Das bestätigt sogar der Abmahnverein DUH.

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