Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat ein neues Ladesäulen-Städteranking für Deutschland erstellt. Hamburg führt demnach mit 948 öffentlichen Ladepunkten zwar weiter, wird inzwischen aber dicht gefolgt von München (945 Ladepunkte) und Berlin (933). Mit deutlichem Abstand dahinter liegen Stuttgart (398), Düsseldorf (213) und Leipzig (189).
Bayern ist der Auswertung des BDEW nach mit 4904 Ladepunkten weiter mit großem Abstand der Spitzenreiter unter den Bundesländern. Auf Platz zwei und drei folgen Baden-Württemberg (3404) und Nordrhein-Westfalen (3385), dahinter Niedersachsen (1720) und Hessen (1584).
Der Verband nutzt für sein Ranking das BDEW-Ladesäulenregister, in dem aktuell rund 20.650 öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte verzeichnet sind. „Damit könnten weit über 400.000 E-Autos regelmäßig laden. Das wären doppelt so viele wie derzeit in Deutschland gemeldet sind. Hier sind wir gut aufgestellt“, so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Geschäftsführung. In das Ladesäulenregister des Verbands fließen Meldungen der Energieunternehmen und weiterer Marktakteure wie Parkhaus- und Parkplatzbetreiber, Supermärkte und Hotels ein.
„Was jetzt in den Fokus rücken muss, ist der Abbau rechtlicher Hürden für die Installation privater Ladeinfrastruktur“, verlangte Kapferer. „Seit Jahren wird darüber diskutiert, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht entsprechend anzupassen. Praktikable Vorschläge liegen schon längst auf dem Tisch. Das Bundesjustizministerium muss nun endlich die Bremse lösen und Tempo machen.“
Die vom BDEW geforderte rechtlich einfachere Installation von Lademöglichkeiten ist bereits in Arbeit: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat im August eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) angekündigt. Die Gesetzesänderung soll Hindernisse für Wohnungseigentümer beseitigen, die einen Ladepunkt installieren wollen. Auch die Bedürfnisse von Mietern sollen adressiert werden.
alupo meint
Sind in diesen Zahlen auch die privat investierten, 24 Stunden öffentlich zugänglichen Steckdosen der Drehstromkistenanhänger enthalten?
Ich vermute nicht. Vielleicht doch besser bei goingelectric nachschauen. Da gibt es noch mehr….
mwliberty meint
Und der Gesetzgeber sollte erzwingen, dass alle neuen BEVs bidirektional eingesetzt werden können, dann wäre das Problem mit den Überkapazitäten durch Wind und Sonne und einer propagierten Netzüberlastung auch gelöst. Wo eine Wille ist …
Peter W meint
Sehe ich genau so. Bis die Regierung das kappiert, und dann auch noch umsetzt vergehen mindestens noch 10 Jahre. Dann sind schon Millionen BEV im Einsatz, alle ohne die Möglichkeit sie als netzdienlichen Speicher zu nutzen. In 15 Jahren werden dann Subventionen gezahlt, um eine Umrüstung zu finanzieren, und dann muss man, wie jetzt beim Einkommens- und Mietrecht, eine komplizierte Scheinlösung finden, die es jedem recht macht.
BlackRain meint
Wenn man aufhört in Tankstellen zu denken – UND – gleichzeitig beginnt in Steckdosen zu denken – JA DANN – müssen wir uns um das Vorankommen von BEV´s keinerlei Sorgen machen.
Thomas Wagner meint
Die Elektroauto-Community, die ihr Stromtankstellenverzeichnis beim Internetportal Going Electric betreibt und pflegt,
zählt inzwischen 48.464 Ladepunkte an 16.988 Stromtankstellen.
Es gibt also inzwischen deutlich mehr Stromtankstellen als Kraftstofftankstellen !
und rechnerisch steht für ca 2 Elektroautos 1 Ladepunkt zur Verfügung :-)
Frank meint
Es gibt in Deutschland mehr Stromtankstellen als Kraftstofftankstellen dazu kommt, dass die meisten Garagen über eine mit 16 Ampere abgesicherte Steckdose verfügen, die bei ca 10 h Aufladezeit 200km pro Tag (also über 70.000km im Jahr) möglich machen ohne nur 1x an so einer öffentlichen Ladesäule laden zu müssen.
Und es gibt immernoch Leute, die sagen – kauft euch noch kein Elektroauto – es muss erst mal die Infrastruktur entstehen. (Natürlich macht es Sinn die 50 Euro zu investieren und die Schukodose in eine Campingdose umrüsten zu lassen.)
Reiner Weber meint
Wie im Artikel schon erwähnt, gibt es da Einschränkungen durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Erst mit der Aüflösung dieser Einschränkungen kann sich auch ein Mieter mit einem festen Stellplatz dort eine eigene Steckdose installieren lassen. Das vorhandene Gesetz ist also eine E-Mobilitätsbremse und das wird schon seit Jahren „nicht“ geändert. Ein Schelm, der Böses dahinter vermutet.
Reiner Weber meint
Es muss natürlich Auflösung heißen!