Neben ausreichend öffentlichen Strom-Tankstellen gelten mehr private Lademöglichkeiten als wesentlich für den Durchbruch von Elektroautos in den Massenmarkt. Die Installation entsprechender Technik soll durch ein neues Gesetz vereinfacht werden, das den Anspruch auf einen privaten Ladepunkt schafft. Doch die Regelung lässt weiter auf sich warten.
Die Bundesregierung kann ihren Zeitplan bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wohl nicht einhalten. Im August war angekündigt worden, dass im Dezember ein Gesetzentwurf vorliegen werde – das dürfte jedoch nicht mehr gelingen, berichtet Golem.de. Der Referentenentwurf werde veröffentlicht, „sobald die Verbändeanhörung erfolgt“. Dies werde voraussichtlich erst im nächsten Jahr der Fall sein, teilte das Bundesjustizministerium auf Anfrage der Golem-Redaktion mit. Es sei geplant, einen Entwurf „demnächst“ mit den anderen Ministerien abzustimmen.
Die WEG-Reform soll Wohnungseigentümern und Mietern einen Anspruch auf die Errichtung einer Elektroauto-Ladestelle in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen verschaffen. Sollte sich der Gesetzgebungsprozess im Bundestag verzögern, könnte der Rechtsanspruch möglicherweise erst im Jahr 2021 gültig werden, schreibt Golem.
Erst vor wenigen Tagen forderte der ADAC Erleichterungen beim Einbau von privaten Ladesäulen. Wohnungseigentumsgesetz und Mietrecht müssten dazu schneller als geplant geändert werden, da sie den Einbau von Lademöglichkeiten in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern aktuell erheblich hemmen. Die ADAC-Vizepräsidenten für Verkehr und Technik, Gerhard Hillebrand und Karsten Schulze, kritisierten: „Unter den jetzigen Umständen wird es kaum gelingen, die Elektromobilität für alle Interessierten nutzbar zu machen.“ Für Verbraucher sei es essentiell, dass sie ihr Elektroauto unkompliziert zuhause laden können.
Förster Karl-Heinz meint
Die Umsetzung dieser sinnvollen Änderung des WEG dauert einfach zu lange. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. Mich würde interessieren, wer hier an einer Verzögerung interessiert ist. Effektives Regierungshandeln scheint in diesem Punkt nicht gegeben zu sein.
Weotui meint
Und was wäre, wenn der Eigentümer eines Stellplatzes als auch der Fahrzeughalter mit Vehicle-to-Grid (V2G) Einnahmen erzielen könnten?
Ich glaube, dann bräuchten wir keine Novelle des WEGs. Die Eigentümerversammlungen würden mehrheitlich für den Einbau von Ladesäulen stimmen!
Der Schlüssel liegt bei den Energieversorgern. Leider sind sie noch nicht aufgewacht, oder sie zweifeln am Geschäftsmodell. Bis einer kommt, der erstmal nicht nachrechnet, sondern einfach macht…
stefan meint
Die Gesetzesvorlage dazu kam 2016 aus Bayern, noch im November 2016 hat die Bundeskanzlerin geschrieben: „Ich bitte, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen.“
Seither ist Verzögerungstaktik und „Schwarzer-Peter-Spiel“ angesagt. Am Ende wird es wohl einen Beschluss geben, der so viele Normen + Richtlinien beinhaltet, dass die EVUs die reale Errichtung einer Ladeinfrastruktur in WEGs beliebig weiter verzögern oder ganz verhindern können. Alle schüren die Angst vor Blackout und steigenden Stromkosten.
Dabei belegt schon im November 2018 eine Studie, dass die Netze mit Lastmanagement ausreichen und die Stromkosten sogar sinken: https://www.isi.fraunhofer.de/de/presse/2018/presseinfo-36-2018-elektrofahrzeuge-haushaltsstrompreise.html
Ein entschlossenes Handeln der Regierung zur Elektromobiltät und die Kompetenz des Industriestandortes Deutschland sehen für mich anders aus!
Freddy K meint
Nicht die EVU sträuben sich. Es sind zumeist die Vermieter und Eigentümergemeinschaften.
Den EVU ists egal. Die verdienen damit wenn Zuleitungen erhöht werden müssen. Die Frage ist nur ob der Mieter dies auch bezahlt wenn er neben den Installationskosten des Ladepunktes auch eine eventuelle Erhöhung der Anschlussleistung zahlen muss. Selbst wenn es nur ne Steckdose ist wie manche immer meinen kommts darauf an wie viele es sind. Das Thema ist leider nicht so einfach wie manche denken. Muss der erste der mit seiner Ladedose die Gesamtanschlussleistung übersteigt die Erhöhung bezahlen oder wird es dann auf alle Ladenutzet umgelegt. Wer bezahlt das Schieflastmanagement bei mehreren Nutzern?
Das Recht auf einen Ladeanschluss beinhaltet auch Pflichten. Dessen sollte man sich auch bewusst sein. Spätestens wenns ums Geld geht kommt dann wieder von vielen ein „aber….“ und der Ruf nach dem Staat.
Lothar Behling meint
Die Rechnung sollte generell die absehbaren Standzeiten der Fahrzeuge berücksichtigen. Wenn die Fahrzeuge in der Stadt meist max 50 bis 100km zurück legen brauchen sie auch nur ca 8 – 16 kwh – je nach Fahrzeug natürlich-nachladen. Das bedeutet selbst bei einphasigem Laden mit 3,6kW das das Fahrzeug max in 4-5 Stunden wieder voll aufgeladen ist! Mit ggf ordentlichem Lastmanagement sollte kein Hausanschluß überfordert sein.
alupo meint
Schade, aber darüber wundern kann ich mich darüber dann doch nicht.
Warum sollte das Gesetz schneller gelingen als der Berliner Flughafen oder die Elbphilharmonie? Das wäre ja „ungerecht“ ;-).
Mal sehen, vielleicht klappt es ja bis Ende 2020. Ansonsten würde ich mich freuen, wenn das noch zu meinen Lebzeiten passieren würde. Daran könnten, objektiv gesehen, durchaus Zweifel angebracht sein, gehöre ich doch zur Bevölkerungsgruppe die eindeutig der zweiten Lebenshälfte zuzuordnen sind.
Gut nur für mich, dass ich nicht direkt persönlich (aber über die schlechte Luft durch die vielen Verbrenner indirekt) auf dieses Gesetz angewiesen bin.
Aber das ist eben auch schon wieder eine Schande für unseren teuren aber umso unfähigeren staatlichen Verwaltungs- und Gesetzgebungsapparat. Totales Versagen auf allen Ebenen.
Aber das Uploadgesetz bekamen sie seltsamerweise sehr schnell hin und bei Glyphosat war auch ganz schnell die Genehmigung verlängert, oder bei der Vergabe zur Umsetzung der Maut die für den Steuerzahler sehr teuren Verträge ganz plötzlich schon vorhanden und ohne Not gleich unterschrieben. Seltsam, da steckt vielleicht Methode dahinter.
hu.ms meint
die politik agiert nur schnell, wenn große bevökerungsteile = wähler betroffen sind.
Die paar e-auto-interessierten – zumindest in 2020 – sind da einfach zu wenig um das gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen.
Peter meint
Es wird relativ viele große Lobbygruppen geben, die bei dieser Sache bremsen was geht. Sowas ist vielen ein Dorn im Auge.
Peter W meint
Wahrscheinlich hat unsere Bundesregierung nicht gesagt, in welchem Dezember das Gesetz fertig sein soll. So mancher Vermieter wird wahrscheinlich vorher freiwillig die Wallboxen erlauben, oder sogar kostenlos montieren lassen.
McGybrush meint
Könnte ich mir gut vorstellen das ab 2025 schon viele Wohnungen oder Stellplätze nicht vermietbar sind wenn dort keine Lademöglichkeit existiert.
Wird zwar schon vorher Leute geben aber die allgemeine Nachfrage wird diesen Missstand noch bis dahin ausgleichen.
W.K. meint
Mein Vermieter hat mir angeboten, eine Wallbox auf meine Kosten zu installieren, wie es das Gesetz vermutlich regeln wird. Nur die Kosten liegen bei ca. 2.000 Euro – das halte ich für eine Mietsache für zu hoch. Dazu kommen bei Ende des Mietverhältnisses möglicherweise noch die Rückbaukosten.
Für 2.000 Euro kann ich 2 bis 3 Jahre in der öffentlichen Ladeinfrastruktur laden …
M.E. sollte der Vermieter verpflichtet werden die Ladeinfrastruktur bei Bedarf zu stellen. Das das nicht ohne einen Kostenbeitrag geht (Modernisierungsaufschlag bei der Miete) ist zwar klar, würde aber für klare Verhältnisse sorgen. Reparaturen an der Ladeinfrastruktur wären dann auch Vermietersache. Zudem wäre ggf. auch der Einbau eines Lastmanagements Vermietersache. In meiner Tiefgarage wäre ich der erste gewesen. Aber das wird ja nicht so bleiben.
Also wird aus meiner Sicht der Gesetzgeber vermutlich wieder zu kurz denken und handeln.
hu.ms meint
Was sind schon 2.000 € wenn das e-auto mindestens 10.000 € mehr kostet als ein verbrenner. Sowas muss man sich einfach „leisten können“.
Peter W meint
Diese Sichtweise ist total daneben. Wer öfter umziehen muss, soll also alle paar Jahre 2000 Euro für eine Wallbox ausgeben, die dann anschließend dem Vermieter gehört?
Eine gute Lösung wäre eine kostenlose 11 kW Steckdose die der Vermieter montieren muss. In diese Steckdose kann der Mieter dann seine eigene Wallbox einstecken und bei Umzug mitnehmen.
wambo_13 meint
Warum soll der Vermieter für Luxus aufkommen?
Und sobald er es auf die Miete aufschlägt wird es sehr schnell deutlich teurer.
Wobei ich die 2000€ schon happig finde, gerade wenn ne AP Installation wird.
Freddy K meint
2000€ ist nicht so teuer. Man muss ja von der Unterverteilung des Mieters aus die Leitung verlegen. Ich weiß nicht ob das AP schön aussieht wenn die Unterverteilung wie heutzutage zumeist in der Wohnung ist. Und dann noch in der TG verlegen bzw. zum Stellplatz. Soll da ein Mast stehen?
Stell dir das mal nicht so einfach vor.
Wer neben seiner Verteilung nen Stellplatz hat, hat Glück.
Und wenn es GemeinStromVerteiler angeschlossen wird muss ein Zähler dazwischen. Das kostet alles Geld. 2000 sind billig in der Beziehung.
Das Recht auf nen Anschluss beinhaltet auch die Pflicht das fachlich sauber zu machen und nicht einfach ein 3*1,5 als Wurfleitung zu legen.
Freddy K meint
Entschuldige aber wieso sollte der Vermieter dies machen? Wenn er dies machen würde müsste er aus Gleichheitsgründen dies für alle Mieter machen. Dann müssten aber genügend Stellplätze da sein.
Und dann legt er die Kosten eh auf die Miete um.
Kann man machen. Wird auch bei Neubauten automatisch über kurz oder lang so kommen das man Wohnung mit Stellplatz und Steckdose mieten kann. Das wird von ganz alleine passieren.
Emobilitãtsberatung-berlin K.D. Schmitz meint
@W.K.: Wovon träumst Du eigentlich wenn Du schläfst. Du bist also dann der erste der sobald das Recht auf eine Wallbox kommt, dann dankend ablehnt, mit der Begründung, nein ich muss sie ja selber zahlen. So wird es bestimmt nichts werden. Selbstverständlich musst du diese Sondereinrichtung selber zahlen und auch dich bereit erklären für kommende eventuelle Aufrüstungskosten, wenn mehrere so etwas wollen und dadurch Anschlüsse verstärkt, oder Lastmanegment installiert werden muss, anteilig zu zahlen. Und das Wohnungsbaugesellschaften das jetzt schon anbieten können, das konnten sie schon vor zehn Jahren, und gibts auch hier in Berlin. Hier geht es um das Recht eines Mieters oder Bewohner eines mehr Eigentümer Hauses.
bensch meint
Das erklärt, wieso das BMVI nicht auf meine konkrete Frage geantwortet hat, wann es hierzu Ergebnisse gibt.
Es gibt sicherlich triftige technische Details, die zu klären sind, aber wie immer wäre ein bisschen Transparenz über den aktuellen Stand hilfreich.
alupo meint
Triftige Gründe?
Klar doch!
Plötzlich poppte absolut unerwartet Weihnachten auf.
Das war nun für unseren gut ausgebauten Beamtenapparat nun wirklich nicht vorhersehbar. Aber solche U-Boote gibt es eben wenn man etwas anpackt. Nur wer nichts macht, macht eben keine Fehler.
Aber vielleicht sprechen wir in 12 Monaten nochmals über die weitere Verschiebung dieser Gesetzesänderung.
Leser meint
in 12 Monaten gibt es entweder eine neue Regierung, die alles wieder neu verhanden/ausarbeiten/entwerfen muss, oder man befindet sich für die nächste Wahl im Wahlkampfmodus und kann nichts entscheiden, weil irgendein Wähler sich auf den Schlips getreten fühlen könnte.
Also, entweder es hat mal jemand Eier oder es dauert.
bensch meint
Ich habe übrigens mittlerweile eine Antwort des BMVI erhalten – nämlich die, dass dafür das BMJV zuständig ist.
Daniel S meint
Die Ministerien brauchen vielleicht noch Fördergelder für sich selbst um das Gesetz behandeln zu können…