Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat Anfang des neuen Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) veröffentlicht. Wohnungsbesitzer und auch Mieter in Mehrparteienhäusern sollen durch die Reform grundsätzlich das Recht auf den Einbau von Lademöglichkeiten erhalten.
„Die Eigentümerversammlung darf die Baumaßnahmen in der Regel nicht verwehren“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): „Damit die Wende zur E-Mobilität gelingt, brauchen wir eine flächendeckende und zuverlässige Ladeinfrastruktur. Mit dem heute vorgelegten Referentenentwurf möchten wir bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern.“
Der Entwurf für das zukünftige Wohneigentumsgesetz basiert auf einem Mitte 2019 vorgelegten Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Er zielt auf eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, das seit 1951 in weiten Teilen unverändert besteht. „Mit dem Entwurf soll das Wohnungseigentumsgesetz an gesellschaftliche, demografische und technische Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden“, so das BMJV.
Derzeit bedürften bauliche Veränderungen oft der Zustimmung aller Wohnungseigentümer in einer Immobilie, steht in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf. Das soll sich ändern, und zwar nicht nur für den Einbau von Ladeinfrastruktur sondern auch für den alters- oder behindertengerechten Umbau oder für verstärkten Einbruchschutz. Mieter sollen solche Änderungen von ihrem Vermieter verlangen können.
Der Koalitionspartner äußerte Zustimmung für die Reformpläne der SPD-Ministerin. „Wir sind mit dem Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin im Kern zufrieden“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU). „In Zukunft wird gewährleistet, dass wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen einfacher beschlossen und somit umgesetzt werden können.“ Allerdings dürften die Pläne nicht dazu führen, dass Mieter gegenüber ihren Vermietern Ansprüche erlangen, die diese in der Eigentümergemeinschaft gar nicht durchsetzen können.
Der Entwurf zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde nach der Veröffentlichung zur Stellungnahme an die Länder und Verbände versandt. Das Kabinett und der Bundestag müssen den Plänen noch zustimmen. In welchem Zeitrahmen der Anspruch für Wohnungsbesitzer und Mieter auf den Einbau von E-Auto-Ladeinfrastruktur umgesetzt wird, ist noch offen.
Peter Wulf meint
die Meinungen der Aufsichtsräte deutscher Automobilhersteller sollen nur davon ablenken das sie die weltweite Entwicklung der E Mobilität verpennt haben.
Mercedes hat schon April 2011 ein Wasserstoff Auto der B Klasse vorgestellt Tagesspiegel Nr.20935 vom 2 April 2011. Zu der Zeit gab es auch schon Honda FCX Clarity.
Auf der großen Automobil show der E Autos auf dem ehemaligen Flughafen Berlin Tempelhof am, 17 Masi 2011 gab es eine Parade von 100 E Fahrzeugen.
Die Berliner Morgenpost hat darüber als Sonderausgabe am 17.Mai 2011 berichtet.
Es war also genug Zeit für die deutsche Automobilindustrie.
Aber der war es wichtiger ihre „Schmutzdiesel “ weltweit mit Schummelsoftware zu verkaufen und die 3 Verkehrsminister der CSU haben sie fleißig dabei unterstützt.
Noch immer fahren in unsern Großstädten wie BERLIN massenweise Diesel ,Dienstwagen Leihwagen selbst Privatfahrzeuge von Bürgern die am Tag nicht mehr als 10-20 km Stadtverkehr zur Arbeit fahren und deren Motoren kaum Betriebstemperatur erreichen. Diese Fahrzeuge mit eingeschaltetem Motorschutz bei unter 12 grad Außentemperatur verpessten unsere Luft und Umwelt.
Die Subvention des Dieseltreibstoffes bezahlt der Steuerzahler !
Warum soll der Staat und Steuerzahler die Automobilindustrie finanzieren deren Vorstände Aktionäre Investoren Milliarden an Gewinnen einstreichen?
Warum können Firmen wie Tesla ohne Staatshilfe ein weltweites Ladenetz aufbauen ?
Ferner verkaufen sie in den USA inzwischen mehr Fahrzeuge der Premiumklasse als BMW Mercedes Audi Porsche zusammen. Und Zwar ohne TV Werbung und ohne Autohändler.
Inzwischen haben die USA Prüfinstitute festgestellt das die REICHWEITEN Angaben von Porsche Audi etc.“ getürkt sind“ Warten wir es ab,ob die Deutschen noch auf dem E Auto Weltmarkt bestehen können? Bisher können sie noch keine mit der weltweiten Konkurrenz vergleichbaren E Autos anbieten.
Preis /Leistung /Reichweite Ausstattung spielt eine Rolle
nicht Spaltmaße und Zubehörlisten mit Mehrkosten.
Ludwig Kastor meint
Ich bin gespannt, wer das dann bezahlen muss.
Hoffe derjenige, der es auch bestellt!
Egal, ob der Besteller Mieter oder Eigentümer heißt.
Daniel meint
Schnell fordern kann man immer, wenn man etwas möchte. Es gibt aber – wie immer im Leben – auch andere Interessen.
Und das Problem an der Gesetzgebung ist nun mal, dass man verschiedene Interessen berücksichtigen muss, z.B. das Grundgesetz berücksichtigen muss (Recht auf Eigentum und dessen Unverletzlichkeit). Mag alles nicht schön sein, wenn man etwas schnell möchte, ist aber so.
Und natürlich, wenn man ein Gesetz in die Hand nimmt, schaut man auch immer, ob es nicht noch andere Baustellen in dem Gesetz gibt, die man gleich mit abräumt, weil man sonst für jede kleine Änderung, den kompletten Gesetzgebungsprozess nochmals durchlaufen muss, mit allen Instanzen, und nötigen Ausdrucken, Sitzungen, etc. etc.
Und ja, eine Steckdose, die 16A zieht, ist kein Problem. Mit den 16A vom Herd ist man schon bei 32A und kommt der Absicherung des Wohnungsanschlusses schon nahe. Wenn das dann noch ein paar mehr Leute machen, ist zwar an jedem Wohnungsanschluss noch alles in Ordnung, aber am Gesamtanschluss der Hauses wird es dann sehr schnell eng. Die Ersten bauen für wenig Geld einen Anschluss, wenn es dann aber eng wird muss irgendwann ein Lastmanagement her oder der Anschluss und die Absicherung des Hauses müssen erweitert werden. Wer zahlt das dann? Der nächste alleine? Werden die Ersten an den Kosten beteiligt? Müssen alle die Kosten tragen, auch die, dei gar keinen Anschluss wollen?
Du musst mit den Anschlusskabeln durch den Kellerraum eines anderen Eigentümers, wobei der Kellerraum evtl. als Eigentum zur Wohnung gehört. Kann man den anderen Eigentümer zwingen Kabelkanäle und Durchbrüche in seinem Eigentum zu dulden?
So einfach ist das alles nicht.
Wambo13 meint
Das Zauberwort heißt Gleichzeitigkeitfaktor,
Selbst heute würden die wenigsten Hausanschlüsse es aushalten wenn alle gleichzeitig den Backofen/Herd anmachen.
Selbst wenn jede Wohnung ein e – Auto hat wird das Risiko das alle gleichzeitig mit 3kw laden gegen null gehen.
Stocki meint
Richtig, es ist nicht einfach, aber ich glaube das hat auch niemand behauptet.
Gemacht werden muß es trotzdem, also ANFANGEN!!! Und je mehr es gefordert wird, desto mehr Druck baut sich auf.
Pferd_Dampf_Explosion_E meint
Gesetze geben einen Rahmen vor, die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt durch Gerichte, wenn sich Interessenskonflikte ergeben.
Zur Umsetzungsgeschwindigkeit: 2011 war bekannt, wohin die Reise hingehen soll. Und bis jetzt ist dieses Thema nicht geregelt.
„05/2011: Berlin. Deutschland – Mutterland des Ottomotors – soll dank staatlicher Hilfe die weltweite Nummer Eins bei Elektroautos werden. „Das ist unser Ziel“, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montag nach einem Spitzentreffen mit Industrie und Gewerkschaften im Kanzleramt.“
Daniel S meint
Danke für die Belehrung. Aber das alles wissen wir auch. Es geht eher darum Lösungen vorzuschlagen.
McGybrush meint
Ja für den Fall der Fälle wird man sicher eine Lastenverteilung benötigen die den Ladestrom pro Säule dann senken und etwas anheben bis einer fertig geladen hat und weiter anheben bis das Familienoberhaupt in Etage 2 und 4 fertig ist mit kochen.
Und ich hab jetzt kein Mitleid wenn es darum geht ein Gesetz von 1951 mal geringfügig an zu passen.
PK meint
Ja, es ist kompliziert.
Wenn man sich mehr Zeit lässt, dann wird es aber nicht weniger kompliziert.
Deshalb muss man die Zeit nutzen, _wenn_ man Probleme lösen will.
Und die Gesetzgebung für Mehrfamilienhäuser ist mMn. eine extrem wichtige Stellschraube für die Marktakzeptanz der BEVs.
Ich denke, hier liegt das Problem:
Vor lauter „Technologieoffenheit“ will man sich politisch nicht festlegen.
BEV? FCEV?
Oder doch noch ein paar Jahre Verbrenner…? Wenn man einen Elektromotor ran baut wie beim PHEV oder Mild-Hybrid, dann ist doch das auch schon Elektro…
Und die alten Stukturen (Ölindustrie, Raffinierien, Tankstellen, Autobauer, Werkstätten, etc.) funktionieren in dieser Zeit weiter wie gehabt.
Es ist mMn. ziemlich offensichtlich, wer Vorteile hat, wenn man auf Zeit spielt…
Ich vermute, die Lobby hat noch nicht für eine bestimmte Strategie genickt…
Und es vergeht die Zeit und die Verbraucher sind verunsichert und es können noch ein paar Verbrenner verkauft werden. Ich denke, das ist die eigentliche Agenda…
Währenddessen wird schon mal mit Jobverlust Panik gemacht.
Heute auf n-tv. „Die Zulieferer bauen bereits Stellen ab“
Sorry, das halte ich für bewusste Täuschung. Denn wenn es einen Einbruch bei der Produktion von PKW gibt, dann liegt der meiner Meinung nach am Vorgezogenen Konsum (Abwrackprämie, Umweltbonus, etc.) und nicht an der Verdrängung durch die BEVs.
Es ist irgendwie wie damals bei VHS vs. Betamax vs. Video2000:
Jeder Hersteller hat seine Interessen verfolgt und gehofft mit seinem System den Markt zu dominieren und viel Zeit und Geld investiert.
Bis dann der Markt in eine Richtung gekippt ist.
Und von manchen Herstellern hat man nie wieder was gehört. Ich fürchte, daß die eine oder andere deutsche Firma vor lauter Spielchen die Innovation aus dem Auge verlieren. Z.B. finde ich die Struktur der Anteilseigner bei Daimler interessant: Asien, Kuwait und die USA haben zusammen fast 39% der Anteile…
Es geht mMn. mehr um strategische und geopolitische Spielchen als um eine technologisch und ökologisch gute Lösung.
Aber die eigentlichen Weichen werden mMn. nicht in Deutschland gestellt sondern in den großen Märkten. Und soweit ich mitbekommen habe wird in China über ein Endedatum für den Verkauf von Verbrennungsmotoren nachgedacht. Das wird wesentlich mehr Einfluss für den weltweiten Erfolg der BEVs haben, als das was in good old Germany passiert…
Und VW kann eh noch nicht liefern, also hat man noch Zeit mit der Entscheidung.
Wenn man da zu schnell ist profitieren ja nur Tesla, Hyundai, Kia, Renault, und andere (auch chinesische Firmen), die schon BEVs liefern können.
Aber wenigstens geht es ein bisschen weiter…
Peter W meint
Guter Kommentar!
PK meint
„Und VW kann eh noch nicht liefern, also hat man noch Zeit mit der Entscheidung.“
Das ist mMn. auch der Grund, warum es noch keine Entscheidung der EU bei der Erhöhung der Elektroauto-Kaufprämie gibt…
Wambo13 meint
Lastmanagement ist nicht mehr kompliziert, ganz einfache mit an/aus bekommt fast jeder mit einer SPS hin.
Last Steuerung ist auch nicht mehr sehr kompliziert, evt nicht billig aber kompliziert auch nicht mehr
Peter W meint
… Mit den 16A vom Herd ist man schon bei 32A und kommt der Absicherung des Wohnungsanschlusses schon nahe. …
Die 32 A gelten aber je Phase! Der Elektriker ist verpflichtet die Last zu verteilen. Er wird wohl kaum alles an die selbe Phase klemmen.
Peter meint
Ich denke, Daniel trifft mit seinem Kommentar einen wichtigen Punkt.
Jensen meint
Es ist bizarr, welche Laufzeiten so einfach anmutende, kleine Veränderungen im Bau/Wohnungs/Mietrecht in Anspruch nehmen. KFZ-Abstellplätze, ob nun an Wohngebäuden oder unter ihnen in Tiefgaragen, mit Stromanschlüssen (ich vermeide bewußt das Wort Ladesäulen) aus- bzw. nachzurüsten, die eine angemessene Leistung abgeben können, ist eine Fragestellung, die an einem runden Tisch, nach etwas Vorarbeit durch Experten, über’s Wochenende final bearbeitet werden kann. Wenn man es denn wirklich will. In den allermeisten Fällen wird es technisch möglich sein, durch einfache Modifizierungen/Verstärkungen an den Zuleitungen der Anwesen, sehr kurzfristig Strom fließen zu lassen. Aus eigener Erfahrung (DG, 16A-Anschluß, NRG-Kick) kann ich sagen, dass ich in dieser Garage in den letzten 4 Jahren in über 90% der Fälle nie mehr als 3,7 kW Leistung zum Laden abgerufen habe, weil die Standzeiten einfach vollkommen ausreichend sind, um selbst von 5% auf 80% über Nacht zu kommen. Oft war es auch nur Schuko-Stärke. Und bspw. 50 Stellplätze in einer TG mit jeweils (zunächst) 3,7 kW zu versorgen, sollte auch in unserem Land funktionieren.
Daniel S meint
Ist es wirklich sinnvoll, verschiedene (durchaus berechtigte) Anliegen in einer Gesetzesrevision zu bündeln wenn vordringlich nur Lademöglichkeiten kurzfristig ermöglicht werden sollen?
Von den Lademöglichkeiten hängen indirekt ja Arbeitsplätze und ökologische Anliegen ab, die nun evtl. nurmehr verzögert umgesetzt werden. Die übrigen Gesetzesinhalte hätten mehr Zeit gehabt…
Düsentrieb meint
+1
Die Regierung handelt so als ob Zeit nicht von Bedeutung wäre – siehe CO2 Neutralität ab 2050
Klaus Schürmann meint
Erst habe ich mich gefreut : ENDLICH !!!
Als ich dann den letzten Satz :
DER ZEITRAHMEN IST NOCH OFFEN
gelesen habe, dachte ich :
Wie immer wird es noch ewig dauern ?
alupo meint
Als eAuto+Optimist würde ich in Deutschland von einer Umsetzungsfrist eines derartigen Antrages innerhalb von 10 Jahren ausgehen.
Dazu kommt m.M.n. noch eine Frist von bis zu 10 Jahren bis das Kabinett und der Bundestag diesem Entwurf nach einem voelleicht sogar denkbaren Länder-ok (sicherlich in weniger als in 10 Jahren) zustimmen werden.
Zu meinem Glück wohne ich nicht in so einem Mehrfamilienhaus.
Jetzt aber Ironie und Sarkassmus auf off…..
Vielleicht sind es jeweils auch nur 5 Jahre und auch der BEV wird schon in 2025 eingeweiht? Ok, letzteres war nun doch etwas zu träumerisch optimistisch…
Stocki meint
Der BEV wird 2025 eingeweiht. Der war lustig ;-)
Ich dachte du fährst schon elektrisch und meintest sicher den BER ;-)