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E-Mobilitäts-Verband kritisiert Schwerfälligkeit der Behörden bei privater Ladeinfrastruktur

25.03.2020 in Aufladen & Tanken, Politik von Thomas Langenbucher | 2 Kommentare

Smart-EQ-ForTwo-laedt-2020

Bild: Daimler

Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes beschlossen. Wohnungseigentümer und Mieter erhalten damit einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Elektroauto-Lademöglichkeit. Der Bundesverband eMobilität (BEM) kritisierte die Schwerfälligkeit der Behörden bei der wichtigen Rahmenbedingung für die alternative Antriebsart. Es sei ein „klarer e-mobiler Kurs gefordert“.

Der BEM begrüßte zwar die Nachricht vom endlich reformierten Wohnungseigentums-Gesetz, verwies aber auch auf die „langjährigen und schwerfälligen Auseinandersetzungen“ bis zum aktuellen Beschluss des Entwurfs. „Die Elektromobilität in Deutschland könnte weit besser dastehen, wenn Veränderungen von den Behörden und zwischen den Ressorts nicht so verschleppt werden wie bei diesem Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz“, sagte BEM-Präsident Kurt Sigl.

„Seit Jahren haben wir auf den Umstand verwiesen, dass E-Autos zu 80 Prozent Zuhause oder beim Arbeitgeber geladen werden. Miet- und Einzelparteien in Mehrfamilienhäusern benötigen deshalb eine gesicherte Handhabe für den Einbau von Lademöglichkeiten, wenn sie ihr neues E-Auto auch laden wollen“, so Sigl weiter. Statt hier zügig zu reformieren und Sicherheit zu vermitteln, habe die Regierung das Thema zwischen den Zuständigkeiten von Verkehrs-, Wirtschafts- und Justizministerium versickern lassen – „und das, während die Strafzahlungen für Pkw-Hersteller auf CO2-Werte bereits niedergeschrieben waren“.

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung wirbt der BEM für eine praxisnahe Ausgestaltung der neuen Vorgaben, die auch die Energieversorger und das regulatorische Umfeld wie Bauämter mit einbezieht. „Hierbei sollten Verwaltungshandlungen im Geiste des Klimapaketes und unter Bevorzugung der Einführung regenerativer Energien erfolgen“, erklärte der Verband. Zudem sollte die EU-Gebäudeenergie-Effizienzrichtlinie aus dem Jahr 2018 umgesetzt und die darin enthaltenen Quoten für Ladepunkte realisiert werden.

„Sobald dieses Land nach Corona wieder arbeiten darf, braucht es einen klaren Kurs“, forderte Sigl. Die Bundesregierung sollte sich hier für den Fokus auf die E-Mobilität entscheiden und der Branche den notwendigen politischen Rückhalt anbieten.

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Via: BEM
Tags: BEM, LadestationenAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Stefan Ripp meint

    25.03.2020 um 22:46

    Ich vermute, dass die Netze in den Stadt- und Wohngebieten so schwach ausgelegt sind, dass ein gleichzeitiges Laden einiger Fahrzeuge zum Kollaps führen würde.
    Die Netzbetreiber werden wohl diesen „Bremshebel“ sehr stak angezogen haben und die Regierung musste dem folgen. Die Nachrüstung von regelnden Zählern kommt ja auch nur schleppend voran.

    • Jin meint

      26.03.2020 um 17:21

      Wenn das so wäre, dann dürfte aber Sonntagvormittag auch niemand mehr einen Herd für den Sonntagsbraten anschalten, die Dinger ziehen immerhin über 3kW bei Vollast.

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