Baden-Württemberg passt die Förderung von Elektroautos an: Das Verkehrsministerium teilte mit, den Umfang des sogenannten BW-e-Gutscheins zum 1. September 2020 von 3000 Euro auf 1000 Euro zu reduzieren. Antragsteller haben also nur noch wenige Tage Zeit, von dem höheren Zuschuss zu profitieren. Im Rahmen der Umstellung können zukünftig zudem nur noch kleine und mittlere Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen. Großunternehmen sind nicht weiter förderfähig.
„Nachdem der Anteil der Elektrofahrzeuge in den Vorjahren im Promillebereich lag, beträgt er im Jahr 2020 etwa zehn Prozent an den Neuwagen. Elektro-Autos haben damit erstmals einen spürbaren Effekt für den Klimaschutz! Damit noch mehr Fahrzeuge unsere Förderung bekommen können, werden wir allerdings die Fördersätze reduzieren“, erklärte der Amtschef des Ministeriums Uwe Lahl.
Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass Elektromobilität für sehr viele Menschen im Land bereits heute alltagstauglich ist, so Lahl weiter. Allerdings sei das Niveau in den Städten und Landkreisen unterschiedlich. Während in der Landeshauptstadt Stuttgart und im Landkreis Böblingen zu Jahresbeginn 17 beziehungsweise 14 von 1000 Pkw elektrisch fuhren, gebe es in den meisten anderen Kreisen nur zwischen vier und acht E-Autos unter 1000 Pkw.
„Wir haben mit einer Fördersumme von mehr als sechs Millionen Euro in den vergangenen zwei Monaten mehr umgesetzt als in den vergangenen zwei Jahren. Insgesamt wurden bisher Anträge für rund 16 Millionen Euro Fördermittel für fast 5.000 Fahrzeuge gestellt. Dies zeigt, welchen Schub das Thema Elektromobilität in den letzten Monaten erfahren hat und welches weitere Potenzial noch vorhanden ist“, sagte Lahl.
Da der BW-e-Gutschein nur die Betriebs- und Unterhaltungskosten bezuschusst, kann – zumindest vorerst – zusätzlich weiter der den Erwerb und das Leasing fördernde „Umweltbonus“ in Anspruch genommen werden. Die Förderung über den Umweltbonus des Bundes wurde kürzlich auf 6000 Euro pro Fahrzeug erhöht, dazu kommen 3000 Euro Nettonachlass der Hersteller.
Im Herbst 2020 soll der BW-e-Gutschein um eine Photovoltaik-Komponente ergänzt werden. Die Details zur Förderung sollen später auf der Homepage der für die Abwicklung zuständigen L-Bank veröffentlicht werden.
EV1 meint
Vielleicht wird das aus dem Text nicht klar ersichtlich: Der BW-e-Gutschein gilt nur für Selbständige und Unternehmer. Privatleute haben kein Anrecht.