Beim flächendeckenden Aufbau öffentlicher Ladestationen geht es nicht nur um die Anzahl und Lage der Strom-Tankstellen, sondern auch deren Technik und Zugangsmöglichkeiten sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Um die Ladeinfrastruktur mehr Nutzern als bisher zugänglich zu machen, müssen die Betreiber zukünftig eine standardisierte Schnittstelle bereitstellen. Das geht laut Dow Jones Newswires aus einem Änderungsentwurf der sogenannten Ladesäulenverordnung hervor.
Es soll möglich sein, Daten wie Standort, Ladeleistung, Belegungsstatus, Preis oder Betriebsbereitschaft zu übermitteln, berichtet die Nachrichtenagentur. Der Entwurf sei Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung, der bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte in Deutschland vorsieht. Das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) wolle noch in diesem Sommer die bisherige Ladesäulenverordnung überarbeiten. Das Ziel sei mehr Interoperabilität – also die Fähigkeit verschiedener technischer Systeme, miteinander zu kommunizieren.
Der Verordnung nach soll die E-Mobilität auch im Bereich der Nutzfahrzeuge stärker forciert werden, heißt es. Das hatte die EU in ihrer Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe gefordert. Brüssel geht davon aus, dass in der EU bis 2030 rund 110.000 elektrifizierte Nutzfahrzeuge zugelassen sein werden.
Ladeinfrastruktur-Betreiber soll die neue Verordnung der Bundesregierung von der Bürokratie entlasten. Ladepunkte müssen demnach nicht mehr mindestens vier Wochen vor dem geplanten Aufbau bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. In Zukunft soll auch eine Anmeldung spätestens zwei Wochen nach der Installation reichen. Unter dem Strich sollen durch die Neuerungen mehr Schnellladepunkte entstehen.
Auf Druck der EU werde auch neu definiert, welche Ladepunkte als „öffentlich“ gelten, berichtet Dow Jones Newswires weiter. Dem Entwurf zufolge „soll die öffentliche Zugänglichkeit künftig entscheidend vom Willen des Verfügungsberechtigten abhängen, der über die zugelassene Benutzung entscheidet“. Ein Betreiber könnte also eine Ladesäule nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich machen, beispielsweise Gäste eines Hotels, Patienten eines Arztes oder Kunden eines Supermarktes.
caber meint
wie ich unsere Verwaltung kenne befürchte ich, dass alles nur noch komplizierter wird.
Hat nicht schon das Deutsche Eichrecht die Ladesäulen verteuert?
Torsten meint
So wie ich das verstehe, betrifft das Ladestationen, die mit öffentlichen Geldern bedacht werden. Um an die Förderung zu gelangen, sollen gewisse Parameter (hier die 24/7-Zugänglichkeit) gewährleistet sein. Für mich nachvollziehbar, somit profitiert am Ende auch der Steuerzahler. Wen der Supermarkt an seine selbstbezahlte Dose lässt, soll er doch selbst entscheiden…
Michael S. meint
Naja. Ich würde mal sagen, es profitiert nicht der Steuerzahler sondern nur der E-Autofahrer…
Alupo meint
Es kann sich jeder Steuerzahler ein eAuto kaufen. Liegt also nur am Steuerzahler selbst.
Ich habe gerade kürzlich mit jemandem gesprochen, der sich ein gebrauchtes eAuto für unter 10.000 € kaufte, und absolut happy damit ist. Geht also… :-)
Michael S. meint
Trotzdem finanzieren die Nicht-Auto-Fahrer die Steuersubvention mit.
Es ist doch vollkommener Blödsinn, sich ein Auto zu kaufen, wenn man alle Strecken mit dem Rad fährt/fahren kann.
Warum ist das im Autoland Deutschland nur so schwer zu vermitteln, dass wir insgesamt weniger Autos brauchen? Ach ja, man ist ja angeblich darauf angewiesen, nachdem man sich ein Haus irgendwo in der Pampa gebaut hat, wo man möglichst schlecht an den ÖPNV angebunden ist…
Jeder nicht gefahrene Kilometer spart übrigens auch Benzin, indem die Verbrennerfahrer weniger im Stau stehen und (bestenfalls) effizienter ans Ziel kommen. Das ist sicherlich nicht mein Zielszenario, allerdings aktuell schlicht und ergreifend die Realität.
Tom meint
Wird man sich also eine eigene „öffentliche Ladesäule“ vor die Garage stellen können und als Benutzerkreis seinen Ehepartner und sich selbst festlegen können? Klingt unglaublich, aber wundern würde es mich bei den Regelungen rund um die E-Mobilität ehrlich gesagt nicht mehr.
Peter W meint
Das würde aber eventuell auch verhindern, dass Schnorrer am Supermarktparkplatz laden ohne dort einzukaufen. Ich sehe es auch als gerechtfertigt, dass ein Restaurantbesitzer seine Ladesäule nur seinen Gästen zur Verfügung stellt.
So lange Tesla andere Fahrzeugbesitzer auschließt, kann man das leider den anderen Anbietern nicht verwehren. Es wird also bald Ladesäulen für die Luxusklasse geben, die andere nicht benutzen können.
Egon Meier meint
Das ist eine Verbeugung gegenüber Tesla. Das könnte aber für Tesla nach hinten los gehen.
Wenn die großen Ladenetzbetreiber (zu denen ich tesla mittelfristig nicht zähle) beschließen, auf Druck von MB, BMW, VW, Hyundai die Teslas von allen anderen Säulen auszuschließen .. ja ..
spannende Situation – die sich Tesla selbst eingebrockt hätte.
Tommi meint
Das hat doch mit Tesla so rein gar nichts zu tun. Tesla hat ein Schnellladenetz für ihre Fahrzeuge gebaut, weil keins da war, weil sie sonst keine Autos verkaufen konnten. Wenn jetzt ein Schnelladenetz gebaut wird, dann ändert das erst mal nichts für Tesla. Durch die Regelung soll erreicht werden, dass die öffentliche Ladeinfrastruktur genauso gut wird, wie die von Tesla. Momentan ist das Supercharger-Netzwerk halt noch ein Verkaufsargument. Es ist nichts ungewöhnliches, dass eine Firma ein Produkt verkauft und andere Anbieter dann so langsam konkurrierende Produkte heruas bringen.
caber meint
Tesla hat doch sein Ladesystem als Standard für Europa angeboten.
Die EU hat sich jedoch für den CCS Combo-Stecker-2 entschieden.
Vor allem die deutsche Autoindustrie hatte sich im März 2011 gegenüber der EU-Kommission für diesen Standart eingesetzt.
Andreas meint
„Tesla andere Fahrzeugbesitzer auschließt“. Schon vergessen, dass Tesla vor einigen Jahren eine Zusammenarbeit mit deutschen Herstellern angeboten hat? Wurde aber von den Arroganzen abgelehnt. Man wollte was eigenes, dass man besser im Ausbau kontrollieren = begrenzen kann.
150kW meint
„Wurde aber von den Arroganzen abgelehnt. “
Die übliche nicht belegte Behauptung.
xordinary meint
Kannst du selbst rausfinden. Wirst sehen, dass es genau so war. Wenn du was anzweifelst, so ist es deine Holschuld, dir die Belege zusammenzusuchen. Nur, weil du darauf keine Lust hast, muss das nicht Andreas für dich machen!
150kW meint
Ich hab eine holschuld? :)
Ich zweifele an das Andreas einen Beleg liefern kann. Der Beleg ist das er es nicht geliefert hat.
ExExperte meint
Was heisst denn Schnorrer? Bei Aldi Süd zb. steht in den Nutzungsbedingungen dass man nicht Kunde sein muss, allerdings wird nach ner Stunde abgeschleppt. Musste mich auch schon an einem Tesla Destination Charger dumm anmachen lassen als ich meinen i3 dort aufgeladen habe, dabei sind die DC mit dem Aufdruck “ electric vehicle“ extra für Fremdmodelle freigegeben.
Es gibt wahrlich genug Ladesäulen, aber dieser typisch deutsche Neid und dem anderen nichts Gönnen wollen nervt.
Alupo meint
Auch Teslafahrer sind nicht allwissend.
Du hast dich doch hoffentlich nicht vertreiben lassen?
Zur allgemeinen Info:
Tesla verschenkt immer Wallboxen im Zweierpack an Restaurants, Hotels etc.. Eine der Wallboxen funktioniert ausschließlich mit Tesla Fahrzeugen und die andere funktioniert mit allen eAutos.
Das finde ich doch nett von Tesla…
Zimbo EV meint
Dafür verpflichten sich die Hotelbesitzer, den Strom an die EV-Besitzer kostenlos weiterzureichen. Je mehr Leute also da laden, desto höher sind die Kosten. Bei selbst gekauften Ladesystemen würde irgendwann ein Business-Case daraus. Bei Destination Chargern nicht. Also vielleicht doch nicht sooo nett von Tesla. Da steht der Eigennutz im Vordergrund.
Thomas meint
Ich glaube, dass es für die Ladenetzbetreiber kein Problem sein dürfte, wenn alle (inkl. Tesla) ihre Säulen für alle öffnen müssten. Die Kunden selektiert man dann wie IONITY über den Preis. Wenn Tesla an seinen SC die kWh für 80 Cent für jedermann und für 33 Cent an Teslas abgibt bleiben die Säulen trotzdem für die eigenen Kunden frei. Sollte das nicht gut genug funktionieren müssen die 80 Cent eben bis zur Schmerzgrenze angehoben werden. IONITY macht selbiges ja soeben für VW & Co.
McGybrush meint
Bei den Destination Chargern verschenkt Tesla diese und sie dürfen auch zur Hälfte von anderen genutzt werden.
Schwer zu sagen ob Tesla Ihre Supercharger für andere hinhalten soll wenn es Ihre eigenen sind. Bezahlen will sie ja auch keiner.
ExExperte meint
Nicht ganz richtig: Der erste Destination Charger wird von Tesla kostenlos installiert, alle weiteren muss der Betreiber bezahlen und kann in Zukunft auch entscheiden ob das Laden weiterhin kostenfrei bleibt oder oder nicht. ( Gilt auch für Tesla)
Da werden noch einige große Augen machen…
Jörg2 meint
„öffentliche Zugänglichkeit“:
Diese Regelung zementiert die markengebundenen Ladersäulensysteme. Ob das tatsächlich so gewollt ist?
Ich hoffe, dass bürgergeldgeförderte Ladesäulen (auch nicht nachträglich) als „nicht öffentlich“ eingestuft werden können.
Ich befürchte, hier wird viel Schindluder getrieben werden…
Jürgen V meint
Sehe ich definitiv genauso