Die deutschlandweit geltende Elektroauto-Kaufprämie „Umweltbonus“ konnte nach dem Start vor etwa vier Jahren lange Zeit mit anderen Anreizen kombiniert werden, etwa denen einzelner Bundesländer. Dies wurde im Sommer durch ein Kumulationsverbot abgeschafft, um eine Überförderung zu vermeiden. Nach breiter Kritik soll die Kombination von Förderungen nun wieder möglich werden, die dazu nötigen Regelungen lassen allerdings noch auf sich warten.
„In Kürze“ werde die neue Richtlinie veröffentlicht, hatte das Bundeswirtschaftsministerium in der vergangenen Woche auf Anfrage des Handelsblatts erklärt. Laut der Wirtschaftszeitung dauert es nun aber länger, bis die Doppelförderung wieder möglich ist. Der Grund: Die Ressortabstimmung sei noch nicht abgeschlossen, habe ein Sprecher auf Nachfrage mitgeteilt.
Der gemeinsam von Bund und Industrie gewährte Umweltbonus betrug anfangs 4000 Euro netto. Im Februar dieses Jahres wurde er zunächst auf 6000 Euro, im Juni im Rahmen des Coronavirus-Konjunkturpakets dann auf bis zu 9000 Euro erhöht. Die jüngste Erweiterung der E-Auto-Prämie wird nicht mehr zur Hälfte von den Herstellern getragen, die Bundesregierung verdoppelte stattdessen ihren Anteil auf bis zu 6000 Euro.
Es werde weiter geprüft, wie sich die Erhöhung des Zuschusses auch ohne Kumulationsverbot umsetzen lasse. „Dabei müssen insbesondere beihilferechtliche Aspekte beachtet werden“, erklärte der Sprecher. Das Wirtschaftsministerium stünde mit dem Umwelt- und dem Verkehrsressort, die eigene E-Mobilitäts-Förderprogramme aufgelegt haben, „im konstruktiven Austausch“ dazu.
Haben sich die Behörden final abgestimmt, wird die neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anschließend müssen dem Bericht zufolge alle den Kauf von Elektroautos fördernden Stellen eine eigene Vereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium schließen – erst dann ist die Doppelförderung zulässig. Betroffen seien sowohl Landes- als auch Bundesprogramme.
Die Richtlinie werde „in Kürze“ beschlossen, hieß es laut dem Handelsblatt in Regierungskreisen weiter – davon war aber bereits letzte Woche die Rede. Ebenfalls noch unklar ist, ob die angepasste Richtlinie auch rückwirkend gilt – ist das nicht der Fall, können Käufer demnächst auszuliefernder E-Autos nicht von der Doppelförderung profitieren.
Viktor Richard meint
Ich habe aufgrund der NRW Förderung ein E – Fahrzeug geleast und soll dafür “ bestraft “ werden, das die BAFA Ihre Förderung erhöht hat ?
Das kann es ja wohl nicht sein : Erst lockt NRW mit Geld, das dann der Bund den privaten Nutzern durch die erhöhte Förderung noch schmackhafter macht, aber zugleich den Selbstständigen ihre Förderung wieder abnimmt und damit dann den privaten Nutzern wieder gleichstellt ?
Bin mal gespannt ob dies noch vor Ende des Jahres entschieden wird und wie das Ganze dann endgültig aussieht.