Das Bundesverkehrsministerium will mit dem neuen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ den Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro beschleunigen.
„Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ‚vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können“, so Bundesminister Andreas Scheuer. „Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.“
Förderanträge können kleinere und mittlere Unternehmen (kurz KMU) ab dem 12. April bis Ende des Jahres stellen. Das Verkehrsministerium ruft insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften zur Antragstellung auf. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im sogenannten Windhundverfahren bewilligt.
Förderfähig sind nur kleine und mittlere Unternehmen nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Verpflichtend ist zudem Strom aus erneuerbaren Energien. Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.
Konkret gefördert wird:
- der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) von 3,7 kW bis 22 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 4000 Euro pro Ladepunkt,
- der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt,
- der Anschluss an Niederspannung inklusive Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 Euro Förderung pro Standort,
- der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro Förderung pro Standort.
Alex S. meint
Laut Masterplan Ladeinfrastruktur sollen bis Ende 2021 zusätzliche 50 000 öffentliche Ladepunkte geschaffen werden.
Originaltext: Zur Erfüllung der Anforderungen aus der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Directive – AFID), des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung sowie des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung ist der Aufbau eines bundesweiten flächendeckenden und bedarfsgerechten Netzes von Normal- und Schnellladeinfrastruktur zwingende Voraussetzung.
Es bleibt be-scheuer-t. Die neue Förderung für die Ladeinfrastruktur beträgt gerade einmal 300 Mio. Euro.
Wenn man von den Maximalkosten der Einrichtung einer Ladestation ausgeht, 16.000€ Ladestation + 100.000€ Netzanschluss = 116.000€, dann kann man max.
!!! 2586 !!! Ladestationen bauen.
Es bleibt be-scheuer-t wenn man nicht rechnen kann. Oder liegt es daran, dass be-scheuer-terweise hier nur so getan wird, weil weiterhin die Automobilindustrie gefördert werden soll. Macht endlich die CDU weg. Bei uns auf dem Land werden die öffentlich geförderten Ladestationen von den CDU-Bürgermeistern wieder abgebaut. Auf Nachfrage heißt es da: „Die Kommune ist nicht dazu da, die E-Autos mit Strom zu versorgen, das sollen die Menschen zu Hause tun“. Diese Partei steht einfach der Automobilindustrie zu nah.
Kasch meint
Nach vielen Jahren erkannte man nun doch noch wo die Teile hingehören. Leider werden Sie überwiegend als defekt gemeldet werden, weil die laufenden Stromkosten nicht förderfähig sind.
Herbs meint
Wenn man Ihre Kommentare hier liest, fragt man sich, wie Leute mit ihren eAutos in Deutschland überhaupt zurecht kommen können.
Es scheint ja gar nichts zu funktionieren, weil es nur Ganoven als Betreiber von Ladesäulen gibt.
Sind die 10% eAutos in DE letztes Jahr alle irgendwo gestrandet?
Skeptiker meint
Zitat:
„Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. “
Wenn ich das so richtig verstehe, ist das aber dann ausdrücklich nicht für kostenloses Laden, wie es die meisten (fast alle) Supermärkte anbieten sinnvoller weiße.
Warum muss man bei der Förderung dem Anbieter verbieten, den Strom aus Marketing Gründen kostenlos abzugeben?
Verstehe ich nicht.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Stefan meint
Viele Supermärkte und vor allem Discounter fallen sowieso nicht in die KMUs (Klein- und Mittelständige Unternehmen) – es sind große Ketten.
Wer Geld zu verschenken hat (also die Stromkosten als Marketing ansetzt), kann auch die Säulen aus dem gleichen Marketingbudget bezahlen.
Supermärkte können auch kostenpflichtige Schnelllader aufstellen (z.B. von EnBW) – es gibt reichlich Artikel dazu bei ecomento und anderen.
Kasch meint
Wenn der Discounter über Nacht seinen Parkplatz abschließt, gibts keinerlei Förderung. Lässt er die Säule über Nacht vom Betreiber abschalten, weil er nur an Kunden Strom verschenken will, sollte auf dem Display stehen …defekt, Kundendienst bereits benachrichtigt … Übergangsweise kann er die Säule auch längerfristig als „defekt“ deklarieren.
ID.alist meint
Nirgendwo steht, dass ein Ad-Hoc Preis von 0 Ct pro kWh verboten ist, aber bei Behörden ist alles möglich.
Ich schätze mal, der Staat will nur solche Ladesäulen fördern, die für die Allgemeinheit zugänglich sind.