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Neue Vorgaben für öffentliche Straßenfahrzeuge zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung

04.08.2021 in Fuhrpark, Politik von Thomas Langenbucher | 5 Kommentare

Nissan-e-NV200-Muellkipper-Aachen

Bild: Nissan

Die Bundesregierung forciert den Aufbau einer umweltfreundlicheren Flotte von öffentlichen Straßenfahrzeugen: Ab diesem Monat gelten bei Ausschreibungen und Vergaben neue verbindliche Richtlinien zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Das Verkehrsministerium setzt damit europäische Vorgaben um, die bis Ende 2025 und Ende 2030 einzuhalten sind.

Auftraggeber der öffentlichen Hand, beziehungsweise bestimmter Sektoren – zum Beispiel Wasser-, Energieversorgung oder Verkehrsleistungen -, die Straßenfahrzeuge kaufen, leasen, anmieten oder für bestimmte Dienstleistungen wie Paket- und Postdienste oder den öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen, müssen künftig feste Mengen Fahrzeuge emissionsarm oder -frei beschaffen.

„Mit den neuen Regeln werden zum Beispiel Linienbusse, Liefer- oder Stadtreinigungsfahrzeuge noch sauberer und effizienter. Die öffentliche Hand muss nun einen festen Teil ihrer Flotten emissionsarm oder emissionsfrei beschaffen. Der CO2-Ausstoß sinkt, die Luft wird besser – ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz und weniger Schadstoffe im Verkehr“, sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer.

Als konkretes Ziel für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ist eine Quote von mindestens 38,5 Prozent vorgesehen. Dazu zählen bis Ende 2025 Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß pro km von maximal 50 Gramm CO2/km. Ab Anfang 2026 liegt die Schwelle bei 0 Gramm CO2. Bei Lkw (bis Ende 2025 10 %, danach 15 %) und Bussen im öffentlichen Personennahverkehr (bis Ende 2025 45 %, danach 65 %) gelten keine Vorgaben für den CO2-Ausstoß, sie müssen ausschließlich mit alternativen Kraftstoffen wie Strom, Wasserstoff, Erdgas oder Bio-Kraftstoffen betankt werden. Für Busse gilt dabei ein Unterziel, wonach mindestens die Hälfte emissionsfrei sein muss – durch Batterie, Brennstoffzellen-Antrieb oder Oberleitung.

Die Ziele gelten jeweils für Bund und Länder, letztere dürfen sie flexibel umsetzen. Branchenvereinbarungen auf Landesebene sind möglich. Ausnahmen gelten aufgrund der Einsatzanforderungen oder begrenzter Marktverfügbarkeit unter anderem für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge oder reine Reisebusse.

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Via: BMWi
Tags: Emissionen, NachhaltigkeitAntrieb: Elektro-Nutzfahrzeuge

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Sebastian meint

    04.08.2021 um 10:02

    Bei uns fahren die orange Jungs im 3t Unimog zum Rasen mähen. Da gibt es noch Aufklärungsbedarf

  2. Peter W meint

    04.08.2021 um 09:35

    Schön, dass sich da auch was tut.
    Dann fehlt nur noch, dass die vielen stinkenden, ratternden Gartengeräte wie Laubbläser, Rasenmäher und Rasentrimmer ersetzt werden.
    So ein Trupp Gemeindearbeiter verwandet einen kleinen Park oft stundenlang in eine stinkende ratternde Hölle.

  3. Kasch meint

    04.08.2021 um 08:39

    Na endlich ein Anfang !

  4. Dagobert meint

    04.08.2021 um 08:30

    Für diese Fahrzeuge macht ein batterieelektrischer Antrieb sogar Sinn. Sie sind meist nur wenige km am Tag innerstädtisch unterwegs und stehen Nachts auf dem Betriebshof.

    • Tesla-Z meint

      04.08.2021 um 09:39

      Komm den Andy doch nicht mit Logik. Außerdem kommt das erst, wenn seine Bodys Fahrzeuge dafür haben und ein Vorteil für sie daraus erwächst. €XU

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