Das Bundesverkehrsministerium stellt bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro für den weiteren Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland zur Verfügung. Ziel ist es, insgesamt mindestens 50.000 Ladepunkte zu errichten, darunter mindestens 20.000 Schnellladepunkte. Diese Woche wurde der erste Förderaufruf der neu aufgelegten Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ veröffentlicht. Ab 31.08.2021 können Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen Förderanträge stellen.
„Laden muss das neue Tanken werden: Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihr E-Auto immer und überall laden können – am Supermarkt, am Straßenrand, am Restaurant oder Sportplatz. Nur so schaffen wir bei der Elektromobilität den Durchbruch in Deutschland“, sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer. „Aktuell geht schon mehr als jeder vierte öffentliche Ladepunkt auf unsere Förderung zurück. Mit 500 Millionen Euro und unserem neuen Förderprogramm setzen wir jetzt noch eine Stufe drauf. Mit zunächst 190 Millionen Euro unterstützen wir den Aufbau von rund 18.000 weiteren öffentlichen Ladepunkten. Wir knüpfen hier an unser erfolgreiches Vorläuferprogramm an, mit dem schon fast 30.000 neue Ladepunkte aufgebaut werden. Weitere Förderaufrufe werden noch dieses Jahr folgen.“
Das Förderprogramm adressiere alle relevanten Szenarien bezüglich öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: das Zwischendurchladen, beispielsweise auf Kundenparkplätzen oder am Straßenrand, sowie das Schnellladen an Achsen oder „Schnellladeparks“ innerorts, erklärte der Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur Johannes Pallasch. Ein besonderer Fokus liege deshalb auf der Förderung von Schnellladepunkten.
Im ersten Förderaufruf werden gefördert: rund 9000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt (Normalladepunkte), rund 9000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt, an denen ausschließlich das Gleichstrom-Laden möglich ist (DC-Schnellladepunkte), und der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss beziehungsweise die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher.
Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Anträge im ersten Förderaufruf können vom 31.8.2021 bis zum 18.01.2022 gestellt werden.
In der ersten Auflage der Bundesförderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge standen von 2017 bis 2020 300 Millionen Euro zur Verfügung. Laut dem Verkehrsministerium wurden rund 30.0000 öffentliche Ladepunkte bewilligt. Knapp 13.000 davon seien bereits aufgebaut, darunter circa 2000 Schnellladepunkte. Parallel zur neuen Förderrichtlinie unterstützt das Verkehrsministerium den Aufbau der Ladeinfrastruktur unter anderem mit den Förderprogrammen zur Ladeinfrastruktur vor Ort und für den Kauf und die Installation von privaten Wallboxen. In Kürze startet außerdem das Ausschreibungsverfahren für ein „Deutschlandnetz“ mit 1000 Schnellladestandorten.
Jörg2 meint
Der Steuerzahler stellt bereit.
Irgendein Ministerium ist nur der Auszahler.