Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) soll die Nutzung von Elektrofahrzeugen im privaten Bereich weiter voranbringen. Nach Erfahrungen des TÜV SÜD sind die Anforderungen aber auch ein Jahr nach Veröffentlichung des Gesetzes nicht im Markt angekommen. Das gefährde den weiteren Ausbau der E-Mobilität in Deutschland und könne hohe Folgekosten für Nachbesserungen verursachen.
Mit dem GEIG sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beschleunigt werden. Das Gesetz gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Es enthält Anforderungen an die Leitungsinfrastruktur und die Ladeinfrastruktur der Gebäude. Die Leitungsinfrastruktur umfasst bauliche Vorrüstungen für die Verlegung von Elektro- und Datenleitungen und ausreichende Installationsräume für intelligente Mess- und Lademanagementsysteme. Zur Ladeinfrastruktur gehören Installationseinrichtungen wie Umspann-, Schalt- und Lademanagementsysteme.
„Das GEIG fordert sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungen eine Mindestanzahl von Stellplätzen, die für die spätere Installation von Ladepunkten für E-Fahrzeuge vorgerüstet sind“, erklärt Stefan Veit vom Geschäftsfeld Gebäude- und Elektrotechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „In bestimmten Bereichen muss bereits jetzt eine Mindestanzahl von betriebsbereiten Ladepunkten installiert sein.“ Obwohl das GEIG bereits im März 2021 veröffentlicht wurde und obwohl das Gesetz keine Übergangsfristen enthält, seien die Anforderungen nicht im Markt angekommen. Das gefährdet nach Einschätzung der TÜV SÜD-Experten nicht nur den zügigen Ausbau der E-Mobilität in Deutschland, sondern könne auch zu einem „bösen Erwachen“ für Bauherren, Bauträger und Eigentümer führen.
Wenn die Mindestanforderungen des GEIG nicht umgesetzt werden, fehlen die Leitungswege, Platzreserven in Verteilungen sowie Kapazitätsreserven in der allgemeinen elektrischen Infrastruktur beziehungsweise der Leistungsauslegung der Anlagen. Das sind Erkenntnisse aus baubegleitenden Qualitätscontrollings und Bauabnahmen, die TÜV SÜD im Auftrag von Bauherren, Investoren, Bauträgern und Eigentümern bei Neubauten und Renovierungen durchführt. Mit den Prüfungen stellen die Experten sicher, dass Baubeschreibung, Bauplanung und Bauausführung übereinstimmen und dass die Bauplanung und Bauausführung den gesetzlichen sowie vereinbarten Vorgaben entsprechen.
„Die Vorgaben des GEIG sind verbindlich und müssen umgesetzt werden“, betont Markus Weißenberger vom Geschäftsfeld Bautechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Wenn mit Verweis auf das Gesetz die Einrichtung von Ladepunkten und der zugehörigen Infrastruktur gefordert wird, sind nachträgliche Installationen mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden.“
Vom GEIG ausgenommen sind Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden oder überwiegend von diesen genutzt werden. Weitere Ausnahmen sind vorgesehen, wenn bei größeren Renovierungen von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der gesamten Renovierungskosten überschreiten.
Reinhard Boberg meint
Oh je, diese ideologischen Grabenkämpfe werden erst dann verstummen, wenn es im Sommer nie mehr regnet, die Ernten ausfallen und kein Auto mehr 200 km/h auf der Autobahn fährt, weil alle Autofahrer verhungert und verdurstet sind. Nicht vorstellbar? Putin droht mit Atomwaffen, das war vorgestern auch nicht vorstellbar. Bleiben Sie also klar im Denken und ganz besonders im Handeln.
Fritzchen meint
Entfernt. Bitte verfassen Sie konstruktive Kommentare. Danke, die Redaktion.
Kasch meint
Jeder Bauherr wehrt sich zu Recht gegen vollkommen teure unnütze Infrastruktur. Weder Mieter noch Käufer von Wohneinheiten sind gewillt Kosten hierfür zu übernehmen.
Überall im urbanen Bereich gibts ausreichend große Parkplätze bei Discountern, Bauhäusern, … für absolut ausreichend DC-Lader.
Wenn deren wirtschaftliche Nutzung derzeit rechtlich nicht möglich ist (LSV + Deutschlandnetz) zieht sich das Theater bei uns halt noch 10+x Jahre. Dauerhaft wird wirtschafliche Stromversorgung für BEVs in Deutschland nicht verhinderbar sein – hoffe ich zumindest.
Inzwischen illegale öffentliche Lader werden ebenfalls nur widerwillig um-/nachgerüstet, oder kpl. ausgetauscht / entsorgt. Mit einem zusätzlichen Verbrenner kann ich mit der Situation leben. Ist aber dennoch beschämend, wenn man bedenkt welche Gelder verschwendet werden, um angeblich Lademöglichkeiten zu schaffen, aber tatsächlich dazu verwendet werden, den Ausbau wirtschaftlich zu boykottieren. Dieses doppelzüngige, verlogene Gebaren ist inzwischen leider Usus in Deutschland und selbst die ganze EU lässt sich infezieren. Lobbyarbeit, Korruption und möglichst unfähige Politiker, denen man nur schwer Kalkül nachweisen kann – gut werden uns die Entwicklungen nicht bekommen.
elbflorenz meint
Geld spielt keine Rolle mehr.
Jetzt – wo wir dank der Nato-Osterweiterung wieder in die Atomkraft einsteigen – kommt es auf die versenkten paar 100-Millionen auch ned mehr an …
Jetzt geht’s um dreistellige Mrd-Beträge …
Aber die Ausbreitung der Nato bis zum Donbas muss uns das schon wert sein. Gelle?
Flo meint
Sorry, aber das ist Unsinn. Es gibt viele Bauvorgaben, die unnütz sind, diese hier sicher nicht. Letztendlich geht es nur um ein paar Leerrohre und je nach Größe der WEG einen Platz für den Lastmanagement-Verteilerschrank. Das sind Peanuts. Nachrüstung ist um ein Vielfaches teurer, wenn man Kernbohrungen und Brandschutz etc. berücksichtigen muss.Viele Mieter/Käufer wollen das nicht, das würde ich gelten lassen, aber diese Klientel wartet auf das Wasserstoff-Auto. Cheers.