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Urteil: E-Auto-Preis muss vor Abzug von „Umweltbonus“ angegeben werden

14.11.2022 in Autoindustrie | Kommentieren

Mercedes-EQA-laedt

Bild: Mercedes-Benz

Für Elektroautos gibt es in Deutschland derzeit noch bis zu 9000 Euro „Umweltbonus“. Zwei Drittel davon kommen vom Staat nach der Zulassung, den Rest gewähren die teilnehmenden Hersteller als Nettorabatt beim Kauf. Bei der Preiswerbung müssen die Autoverkäufer aufpassen.

Händler, die für ein Elektroauto werben, müssen in ihren Anzeigen den vollen Preis angeben und dürfen nicht den Umweltbonus bereits abziehen. Das entschied laut der Automobilwoche jetzt das Landgericht Leipzig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine Autohändlerin hatte beim Online-Fahrzeugmarkt Mobile.de ein Elektroauto beworben. Bei ihrer Preisangabe von 22.789 Euro hatte sie den staatlichen Anteil am Umweltbonus in Höhe von 6000 Euro einberechnet. Tatsächlich musste der Käufer jedoch 28.789 Euro bezahlen und den Umweltbonus erst noch beantragen.

Wie die klagende Wettbewerbszentrale sah darin auch das Gericht einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und eine irreführende Preisgestaltung. Das Autohaus muss demnach rechtzeitig informieren, dass in dem angegebenen Preis der Umweltbonus schon eingerechnet wurde. Die Händlerin darf dies dem Kunden nicht erst auf Nachfrage mitteilen.

„Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es immer wieder schwarze Schafe unter den Automobilhändlern gibt, die sich unlautere Vorteile – hier vor allem im Ranking auf den Plattformen – vor ihren fair agierenden Mitbewerbern verschaffen“, zitiert die Automobilwoche Rechtsanwalt Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale. Zudem sei es für Kunden bitter, wenn sie im Nachhinein auf den Kosten sitzen bleiben, weil sie den Umweltbonus nicht erhalten.

Für den Erhalt des Bundesanteils gibt es mehrere Vorraussetzungen. Besonders relevant ist derzeit das Datum der Zulassung, da ab dem nächsten Jahr eine neue Förderrichtlinie gilt: Für ab 1.1.2023 zugelassene E-Autos beträgt der Bundesanteil der Förderung für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro nur noch 4500 statt bisher 6000 Euro. Für Modelle mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro gibt es nur noch 3000 statt aktuell 5000 Euro.

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Via: Automobilwoche
Tags: Förderung, Preise, RechtAntrieb: Elektroauto

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