Die Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) wird von Ende 2024 auf Ende 2026 verlängert. Dazu gehören sowohl die Erhöhung des Gesamtbudgets des Programms als auch des bewilligungsfähigen Höchstbetrags pro Antragsteller.
Nachdem die Europäische Kommission jetzt grünes Licht gegeben hat, kann das im vergangenen Jahr eingeführte Förderprogramm des Verkehrsministeriums in größerem Umfang in die Verlängerung gehen. Bisher betrug der Höchstbetrag je Antragsteller, Fördergegenstand und Kalenderjahr jeweils netto 15 Millionen Euro, nun wird er auf netto 25 Millionen Euro aufgestockt.
Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zuschusses bei den Fahrzeugen gelten auch künftig die zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben gegenüber Nutzfahrzeugen mit konventionellem Dieselantrieb. Pro Nutzfahrzeug sind weiter 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben förderfähig. Bei der Infrastruktur werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erstattet. Machbarkeitsstudien werden zu 50 Prozent gefördert. Beides galt auch bisher schon.
Das BMDV stellt bis zum Jahr 2025 insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge zur Verfügung. Zusätzlich gibt es bis 2025 rund 6,3 Milliarden Euro für den Aufbau oder die Erweiterung von Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw.
Im Zuge des im August 2021 initiierten ersten Förderaufrufs zu Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben waren Anträge in Höhe von rund 300 Millionen Euro eingegangen. Bereits im zweiten Förderaufruf wurden etwa viermal mehr Anträge auf Förderung von Fahrzeugen, dazugehöriger Infrastruktur und Machbarkeitsstudien eingereicht.
Kasch meint
Nette Sümmchen, da lässt sich doch noch nett basteln.