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Elektroauto-Leasingangebote

Verkehrsministerium gegen Einstufung von Elektroautos als Gefahrgut

07.08.2023 in Politik, Sicherheit von Thomas Langenbucher | 12 Kommentare

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Bild: VW

Das auf dem Autofrachter „Fremantle Highway“ in der Nordsee ausgebrochene Feuer hat die Diskussion um die Brandgefährlichkeit von Elektroautos angefacht. Allerdings ist noch gar nicht klar, ob ein solches tatsächlich für das Unglück verantwortlich ist. Vor diesem Hintergrund erklärte das Bundesverkehrsministerium nun, E-Autos bei Transporten nicht als Gefahrgut einzustufen.

Das Verkehrsministerium wies damit Forderungen der SPD zurück. Anhand der Zahlen der Versicherer gebe es keine Hinweise darauf, dass Elektroautos häufiger brennen würden als andere Autos, sagte laut Zeit.de ein Sprecher des Ministeriums. „Diese Entzündungen sind extrem seltene Defekte.“

In einem Brief an das Ministerium hatte die SPD-Fraktion in Bremen nach dem Brand des Frachters Fremantle Highway die Einstufung von elektrischen Autos als Gefahrgut während eines Transports gefordert. „Dies wäre schon allein deswegen richtig, weil der separate Transport von Batterien bereits als Gefahrgut klassifiziert werden muss“, zitiert der Spiegel aus dem Schreiben. Es sei nicht nachvollziehbar, warum das für Batterien in verbautem Zustand nicht gelte.

Der Grund für das Feuer auf dem Schiff sei noch unklar, sagte der Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Man müsse einen Untersuchungsbericht abwarten. Die Ergebnisse werde sich das Ministerium ansehen und dann entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese seien international abzustimmen, weil der Frachter sich auf hoher See befinde, erklärte der Sprecher. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) sei dafür verantwortlich. Diese habe bereits angekündigt, „sich speziell mit dem Sachverhalt Elektroautos befassen zu wollen“.

An Bord der 200 Meter langen Fremantle Highway sind nach aktuellem Kenntnisstand knapp 3800 Fahrzeuge, darunter rund 500 Elektroautos. Kurz nach Bekanntwerden des Feuers gab es Berichte, dass dafür ein E-Fahrzeug verantwortlich sei. Dies wurde bisher aber nicht bestätigt. Das Schiff wurde mittlerweile in den niederländischen Hafen von Eemshaven direkt an der Grenze zu Deutschland geschleppt.

Elektroautos brennen laut Experten nicht öfter als konventionell angetriebene Verbrennerfahrzeuge, sie sind jedoch schwerer zu löschen. „Aber es hilft nicht weiter, das Elektroauto zu dämonisieren. Wir werden lernen müssen, mit den neuen Risiken umzugehen, und dafür gibt es mittlerweile eine ganze Menge gute Ansätze“, so Dana Meißner, die den Bereich Forschung und Entwicklung am Institut für Sicherheitstechnik/Schiffssicherheit e.V. in Rostock-Warnemünde leitet.

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Via: Zeit.de & Spiegel
Tags: FeuerAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Nostradamus meint

    08.08.2023 um 23:35

    Aus rein politischen Gründen dürfen E-Autos nicht als gefährlich eingestuft werden?! Schluss mit dieser Schminkerei und zurück zu in die Realität!

  2. henry86 meint

    08.08.2023 um 01:04

    Ich bin nicht hellste Kerze auf der Torte, aber haben nicht alle Autos ein Batterie verbaut?

    Auch Verbrenner haben ja mindestens eine 12V Batterie, oder nicht?

    Entsprechend müssten doch alle Autos Gefahrgut sein?

    • OnlyAFoolUsesGoogleAndroid meint

      08.08.2023 um 11:55

      „Werden Fahrzeuge befördert, handelt es sich bei Ihnen immer um Gefahrgut“ (Quelle: umco)

      Die zugehörigen „Gefahrstoffcodes“ findest du unten, da kann sich jeder zum Thema schlauer machen. Auch welche Ausnahmen und Sonderregeln es gibt. Die gesamte Diskussion ist also überflüssig.

  3. Kona64 meint

    07.08.2023 um 18:22

    Benzin und Diesel sind auch Gefahrgut. Warum sollte ein Verbrenner mit 60 Liter Benzin dann nicht als Gefahrgut laufen. Wir wissen alle aus den Filmen wie schnell die auslaufen oder explodieren

  4. OnlyAFoolUsesGoogleAndroid meint

    07.08.2023 um 11:46

    ADR-Code „UN 3171“ und ADR-Code „UN 3166“. Befreiungen davon sind möglich wenn die Vorgaben von Sondervorschriften (z. B. SV 666) umgesetzt werden. Alles schon regelt. Sogar Brennstoffzellenfahrzeuge sind bereits erfasst.

    Wann gibt es endlich Kompetenztests für unsere Politiker. Da fordert die SPD etwas und das Verkehrsministerium weist die Forderung zurück. Das ist als würden sich zwei um ein Fahrrad streiten. Der eine sagt „es ist grün“, der andere sagt „nein es ist gelb“ und vor ihnen steht ein blaues Fahrrad. Kannste echt nur noch weglaufen.
    Am schlimmsten ist das was aus solchen Aussagen und Artikel aber am Ende entsteht, sieht man ja hier schon wieder.

  5. Futureman meint

    07.08.2023 um 11:00

    Dann aber konsequent alles mit Akku als Gefahrentransport ausweisen. Oh Moment, das wäre ja fast alles….
    Es gehen wohl langsam die Argumente gegen E-Autos aus, ansonsten würde nicht jeder „Strohhalm“ genutzt für negative Kommentare.

    • OnlyAFoolUsesGoogleAndroid meint

      07.08.2023 um 11:22

      Ich verstehe die Diskussion nicht. Autos werden generell schon als Gefahrengut eingestuft, unabhängig von der Antriebsart. Akkus und Batterien auch. Was denkst du warum bei Notebooks etc. so tolle Aufkleber auf den Verpackungen sind, wenn das Zeug versendet wird. Die gelten auch als Gefahrengut, nur im privaten Bereich spielt das halt keine Rolle. Im gewerblichen Versand sind selbst Knopfzellen als Gefahrgut eingestuft.

    • Kona64 meint

      07.08.2023 um 18:20

      Benzin und Diesel sind auch Gefahrgut. Warum sollte ein Verbrenner mit 60 Liter Benzin dann nicht als Gefahrgut laufen. Wir wissen alle aus den Filmen wie schnell die auslaufen oder explodieren

  6. Peet meint

    07.08.2023 um 10:17

    Benzin ist auch Gefahrgut. Nach der Logik müssten auch Verbrennerfahrzeuge als Gefahrgut eingestuft werden.

  7. Kasch meint

    07.08.2023 um 09:39

    Gefahrgüter müssen nach Vorschrift wärend Transport auf Schiffen oder LkWs verpackt / gestapelt werden. Fahrzeuge werden als ausreichend sichere Aufbewarung von HV- und im übrigen auch von 12V-Akkus vorausgesetzt. Man ist gut beraten, technisch unbedarften Politikern, nicht alles mögliche mitzuteilen, da Diese offensichtlich alle BEVs pauschal über einen Kamm scheren würden. Gerade in manch Verbrennern mit Vollausstattung führt der gespeicherte Strom in 12V-Akkus ab und an irgendwo zu Bränden, die bis zu Stunden später z.B. im Cockpit erst offensichtlich werden können. Auch dafür gibts Herstellervorschriften, die laufend erweitert werden müssen – allerdings von technisch ausgebildetem Fachpersonal und nicht von politischen Dampfplauderern, meist ohne jegliche Ausbildung.

  8. Draggy meint

    07.08.2023 um 09:28

    SPD ist sich auch für kein FUD zu schade. Entweder man deklariert korrekt ALLE Autos als Gefahrgut, weil sie das auch sind, oder wenigstens konsequent keine Autos.

    • OnlyAFoolUsesGoogleAndroid meint

      07.08.2023 um 11:23

      Quizfrage an dich: Und wie wird es derzeit gemacht?

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