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EnBW senkt Ladepreise zum 1. Dezember 2025

05.11.2025 in Aufladen & Tanken von Thomas Langenbucher | 62 Kommentare

EnBW-Hypernetz

Bild: EnBW | Endre Dulic

Die EnBW senkt zum 1. Dezember 2025 ihre Ladepreise für Elektroautos und reagiert damit auf sinkende Netzentgelte sowie weitere Kosteneffekte. Im Rahmen einer umfassenden Anpassung der Energiepreise werden laut dem Portal Electrive zwei der drei bestehenden Tarifstufen beim Laden günstiger, im dritten Tarif sinkt die monatliche Grundgebühr.

Damit setzt das Energieunternehmen seine Preisanpassungsoffensive fort, die bereits im August mit einer Senkung des Ad-hoc-Ladepreises auf 0,79 Euro pro Kilowattstunde (kWh) begonnen hatte.

Im Ladetarif S ohne Grundgebühr sinkt der Preis im kommenden Monat von 0,59 auf 0,56 Euro pro kWh. Auch im Tarif M mit einer monatlichen Gebühr von 5,99 Euro reduziert sich der Preis um drei Cent auf 0,46 Euro je kWh. Der Top-Tarif L bleibt zwar bei 0,39 Euro pro kWh, doch die monatliche Grundgebühr fällt deutlich von 17,99 auf 11,99 Euro. Beim Roaming an Ladepunkten anderer Anbieter verringert sich die Preisuntergrenze von 0,59 auf 0,56 Euro pro kWh, während die Obergrenze von 0,89 Euro bestehen bleibt.

EnBW-Elektroauto-Ladepreis-ab-1.12.2025-2
(Zum Vergrößern anklicken) Bild: EnBW

„Damit liegen die Preise im EnBW mobility+ Ladeangebot insgesamt im unteren Marktdurchschnitt. Alle Kund*innen werden in den kommenden Tagen individuell über ihre Preissenkung informiert“, heißt es von der EnBW. Nach der Preissenkung lohne sich der M-Tarif im Vergleich zur S-Variante ab etwa 60 kWh monatlichem Verbrauch, während sich der L-Tarif mit der reduzierten Grundgebühr ab rund 70 kWh rechne. Das gilt, wenn man nur oder fast ausschließlich an Ladepunkten der EnBW lädt.

EnBW-Elektroauto-Ladepreis-ab-1.12.2025-1
(Zum Vergrößern anklicken) Bild: EnBW

Laut Lars Jacobs, Chief Commercial Officer E-Mobility bei der EnBW, können Kunden im M-Tarif durch die neuen Konditionen jährlich bis zu 100 Euro einsparen. „Wir schauen regelmäßig, wo wir in der Lage sind, unsere Kundinnen und Kunden von Kostensenkungen oder Vorteilen profitieren zu lassen“, erklärt der Manager im Gespräch mit Electrive. Nach der Preissenkung im August könnten nun alle Kunden „in der Breite daran teilhaben“.

Grundlage der neuen Preisstruktur sind mehrere Faktoren, darunter die Beschaffungskosten für Strom, Netznutzungsentgelte und Investitionen in Ladeinfrastruktur. Im aktuellen Fall spielen die sinkenden Netzentgelte zum Jahreswechsel eine zentrale Rolle: Bundesweit sollen sie im Januar im Durchschnitt um 1,95 Cent pro Kilowattstunde sinken, auch wenn regionale Unterschiede bestehen.

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Via: Electrive
Tags: Ladestationen, Preise, SchnellladenUnternehmen: EnBW
Antrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Miro meint

    05.11.2025 um 11:30

    Für alle die Wissen wollen ab wieviel kWh sich welcher Tarif lohnt:

    Tarif M lohnt sich ab ca. 59,90 kWh im Monat
    Tarif L lohnt sich ab ca. 85,71 kWh im Monat

    Antworten
    • McGybrush meint

      05.11.2025 um 12:57

      Aber nur wenn man ex zu den EnBW AdHoc Preisen vergleicht.

      Würde der AdHoc Preis bei z.B. 13Eur pro kWh liegen würde sich der L Tarif ab dem ERSTEN kWh lohnen. Wenn man alles andere in der Welt ausblendet und ignoriert.

      Antworten
  2. Steffen meint

    05.11.2025 um 11:23

    Als EnBW-Stromkunde zu Hause zahle ich nun unterwegs ohne Grundgebühr 48 Cent pro kWh, das finde ich doch ganz okay. Psychologische Grenze geknackt. :-) Wird dann kurz vor Weihnachten bei meiner ersten elektrischen Fahrt von Lüneburg nach Stuttgart (wohl zwei Mal) ausprobiert, dieses Auswärtsladen, von dem alle sprechen. ;-)

    Antworten
    • Martin meint

      05.11.2025 um 12:06

      Echt jetzt? Bin 2016 schon über 2.100 km one way elektrisch gefahren. Ich hoffe du hast deine Kolumbus Fahrt gut geplant. Live stream nicht vergessen 😉

      Antworten
      • M. meint

        05.11.2025 um 12:09

        So wie die Typen, die ‚coast to coast’… da dauerte der live stream auch nur ne gute Stunde… 🤣

        Antworten
        • Steffen meint

          05.11.2025 um 13:27

          Hehe, der war gut. :-)
          Den Zyniker ignoriere ich diesmal großzügig.

  3. Martin meint

    05.11.2025 um 10:50

    Preise gehen runter, aber 95% negative Kommentare. German lifestyle 🤣🥳

    Antworten
    • M. meint

      05.11.2025 um 12:35

      Du hast nicht nachgerechnet, oder?

      Antworten
    • Future meint

      05.11.2025 um 15:57

      Meckern ist das Lebenselexir im Land.
      Man freut sich halt nicht so gern und das Wetter passt ja vielen auch nicht.

      Antworten
  4. Ben meint

    05.11.2025 um 10:43

    Zeigt dem Artikel dem Kleinkrieg führenden Michael Schmitt und seinen Schlafschafen nicht, der wird sofort wieder ein Rant Video machen und seine Schlafschafe werden es feiern wärend es 99% der BEV Fahrere nicht interessiert, so wie seine Petition die nur von seinen Schlafschafen unterschrieben wurde.
    Kann einer von Michis Schafen ihn bitte fragen warum er sich die Preisabsprachen und das Oligopol der Tankstellen und Ölkonzerne auch für Ladesäulen wünscht ?

    Antworten
    • McGybrush meint

      05.11.2025 um 13:07

      Wenn neben einer EnBW HPC Säule eine Säule stehen die 38Cent AdHoc verlangt würden auch die ganzen Abzock Befürworter der Preise da laden.

      Geschweige denn es gibt mal Angebote von 29Cent. Da würde keiner bei EnBW laden wenn er diese Alternative hat.

      Antworten
      • MichaelEV meint

        05.11.2025 um 13:48

        Und wo gibt es die nachhaltigen 38 oder gar 29 Cent/kWh AdHoc HPCs?

        Antworten
        • Judith Lützenkirchen meint

          05.11.2025 um 14:32

          Heinrichshof 39 ct adhoc

    • BEVMAN meint

      05.11.2025 um 14:34

      Wenn man bei diesem tollen Tarif 100% Aufschlag auf den Haushaltsstrom gern hin nimmt oder bei beliebigen Laden eher 200% Aufschlag – also das 3fache des Preises, an einer konzentrierten Abgabestellen – Infrastruktur ist weit weniger aufwendig als bei einem Wohngebiet, aber das sind Details.
      Also wenn man das auch noch lobt und dann meint das geht mit rechten Dingen zu… dann sollte man sich mal fragen wer hier das Schafschaf ist!

      Antworten
    • Michael Schmitt B.E.N meint

      05.11.2025 um 14:37

      Zu spät, wurde mir schon alles zugeschickt. Die Schlafschafe waren kurz wach 😁

      Antworten
    • Stefan meint

      05.11.2025 um 16:51

      Die Anbieter schauen sich sowieso um, was andere in der Umgebung für Preise aufrufen. Die Preise sollten transparent sein. Und nicht hunderte verschiedene Preise an der gleichen Säule. Ich lade gelegentlich bei EnBW – wenn ich in BW unterwegs bin.

      Antworten
  5. Eugen meint

    05.11.2025 um 10:00

    Schade, dass Vorteilstarif mit aktuell 51cen wohl von der Senkung nicht betroffen ist.
    48cent wären schon sehr gut (wenn man -3cent Trend anwendet)

    Antworten
    • Steffen meint

      05.11.2025 um 11:25

      Du meinst den Hausstrom-Kundentarif, ne? Da habe ich heute ne Mail bekommen, dass ab 1.12. nur noch 48 Cent zu bezahlen sind. :-)

      Antworten
  6. South meint

    05.11.2025 um 09:56

    Also der 39ct Tarif ist schon bemerkenswert, da schlägt das E Auto auf alle Fälle locker den Benziner. Also bei 13Tkm, Benziner 6l/100km, bei 1,7€ macht so 1.330€. 39ct, 20kWh/100km + 12€ monatliche Grundgebühr.1.158€.
    Also selbst wer nicht zuhause oder in der Arbeit günstig laden kann, mit dem Tarif schlägt das E Auto den Benziner um 168€ jährlich. Dann natürlich keine Steuer, weniger Wartung etc.. Also selbst wenn ein E Auto noch ein 3-4T€ teurer wäre, würde ein E Auto gleichauf liegen.
    Gut und wie immer, es geht ja nicht um die exakten 100€ hin- oder her. Sogar mit heutiger Technik liegt das E Autos für die meisten schon vorne…die echte Hürde ist, dass es eben was Neues ist…

    Antworten
  7. Daniel meint

    05.11.2025 um 09:48

    Tarif L lohnt sich ab 70kWh. Leute, was für ein Marketinggeschwätz, besser geistige Umweltverschmutzung. Nach 70 kWh habe ich dann gerade den Preis erreicht, den ich sonst ohne Grundgebühr haben, sprich 56 ct/kWh. Um mit den Ag hoc Preisen anderer Anbieter (<49 ct/kWh) konkurrieren zu können, muss man noch viel mehr laden und ich muss immer bei EnBW laden und nicht da wo es für die Fahrt sinnvoll ist.
    Aussagen über den Ad hoc Preis verkneife ich mir, das wäre justiziabel.
    EnBW weiterhin nur im absoluten Notfall.
    Abos gehören verboten.

    Antworten
    • Ben meint

      05.11.2025 um 10:37

      Was auch verboten gehört ist das Oligopol und die Preisabsprachen an den Tankstellen oder warum gibt es dort keine signifikanten Preisunterschiede innerhalb des selben Ortes und warum ist Sprit an Hauptlieferruten teurer als im 1km entferten Dorf neben der Autobahn ?
      Interessiert die Verbrennerschafe aber nicht die freien sich wenn man in der clever Tanken App extra einen Umweg fahren kann um 2c zu sparen.
      „ich muss immer bei EnBW laden und nicht da wo es für die Fahrt sinnvoll ist.“
      Also im Urlaub auf der Autobahn ?

      „EnBW weiterhin nur im absoluten Notfall.“
      Aber ja was erwartet man von einem Michael Schmitt Schlafschaf

      Antworten
    • Martin meint

      05.11.2025 um 11:06

      Abos gehören verboten.
      ……..
      Vielleicht eignen sich Länder wie Nordkorea besser für Leute wie dich.

      Antworten
      • Belzebub meint

        09.11.2025 um 20:22

        Unverschämter Kommentar!

        Antworten
  8. McGybrush meint

    05.11.2025 um 09:47

    100Eur spart man nur wenn man das Angebot mit sich selbst vergleicht.

    Wenn ich von 1000Eur auf 900Eur senke habe ich 100Eur gespart.

    Sagt aber nicht das ich anderswo für 500Eur das gleiche bekomme und die 900Eur immer noch teuer sind.

    AdHoc muss Mindestens den Tarif S entsprechen. Ich lade da bei den Preisen weiterhin nicht.

    Antworten
  9. Peter meint

    05.11.2025 um 09:24

    „Damit setzt das Energieunternehmen seine Preisanpassungsoffensive fort, die bereits im August mit einer Senkung des Ad-hoc-Ladepreises auf 0,79 Euro pro Kilowattstunde (kWh) begonnen hatte.“
    PreisanpassungsOFFENSIVE.
    Wow! Was für ein Werbesprech! Als „Artikel“ getarnt…

    Das erinnert mich an eine ZDF-„Reportage“ von neulich, bei der die hippe (aber offensichtlich ahnungslose) „Journalistin“ nicht nur einen irrelaen Aufhänger für ihren Beitrag nutzte, sondern im Verlauf der „Reportage“ jede Aussage der Manager in Interviews völlig unkritisch und unreflektiert für bare Münze nahm und in die kommunizierte Weltsicht integrierte…

    Antworten
  10. F. K. Fast meint

    05.11.2025 um 09:19

    Sehr gut. Gaaanz langsam kommen die Preise etwas ins Rutschen.

    Antworten
    • Peter meint

      05.11.2025 um 09:27

      Da kommt gar nichts ins Rutschen. Das bezahlen wir alle mit unserem Steuergeld. Das ist einfach die Senkung der Netzentgelte ab 2026, die der Staat mit Steuern gegenfinanziert.

      Die ganze „News“ sagt lediglich aus, dass EnBW die Entgeltsenkung nicht in der eigenen Tasche verschwinden lässt, sondern auch weitergibt.

      Antworten
  11. A-P meint

    05.11.2025 um 09:14

    Das finde ich sehr gut. Monatsgebühr von 17,99€ auf 11,99€ bei 0,39€ pro KWh wirkt auf mich wieder attraktiv. Da mein Wohnort und Umgebung viele EnBW-Ladepunkte stehen, ist für mich als Laternenparker eine gute Nachricht. Auch wenn „nur“ 6 Euro mtl. günstiger ist, Hauptsache, die Preise gehen runter.

    Antworten
  12. Leon meint

    05.11.2025 um 08:57

    Es geht insgesamt in die richtige Richtung. Bleibt zu hoffen, dass andere Anbieter nachziehen und es mal echten Preiswettbewerb gibt. Die „Dienstwagen-Anbieter“ a la Pfalzwerke, Allego und Co können ja weiter ihr Klientel bedienen.

    Antworten
    • Peter meint

      05.11.2025 um 09:42

      Sie werden hoffentlich alle die steuerfinanzierte Senkung der Netzentgelte weitergeben. Das ist keine Senkung, sondern eine Umverteilung der Kosten in Richtung „alle“.

      Antworten
  13. Jörg2 meint

    05.11.2025 um 08:53

    Der Markt gibt es offenbar her, „Eintrittsgelder“ nehmen zu können.
    Ich würde mich freuen, wenn sich der Markt dahin entwickeln würde, dass die Wettbewerbssituation soetwas nicht mehr realisierbar hält.

    Antworten
    • eBikerin meint

      05.11.2025 um 08:55

      Schau dir den Mobilfunkmarkt an – mehr Wettbewerb geht ja fast nicht. Da hast du aber auch dein „Eintrittsgeld“.

      Antworten
      • Jörg2 meint

        05.11.2025 um 09:23

        Hast Du mal durchgezählt, wieviele Mobilfunkanbieter es in der EU gibt? Sind es 3 oder 4?
        Mein „Eintrittsgeld“ beim Mobilfunk ist eine auskömmliche Flatrate ohne weitere Nutzungskosten.

        Ich habe noch kein nutzerorientiertes Argument gelesen, warum ein Stromdurchleitungsgebot an die bestehende und zukünftige Ladeinfrastruktur nicht durchführbar, marktschädigend oder sonstetwas sein sollte.

        Ich lasse mich gern davon überzeugen, dass Monopolstellungen im Interesse der Bürger sind. Bisher ist die allgemeine Lehrmeinung eher andersherum.

        Antworten
        • eBikerin meint

          05.11.2025 um 09:34

          „Hast Du mal durchgezählt, wieviele Mobilfunkanbieter es in der EU gibt? Sind es 3 oder 4?“
          es sind 4 Netzbetreiber alleine in Deutschland – Mobilfunkanbieter sind dann wohl so um die 20 – für die Eu kannst gerne selber schauen.
          „Mein „Eintrittsgeld“ beim Mobilfunk ist eine auskömmliche Flatrate ohne weitere Nutzungskosten.“
          Ja und je höher dein Eintrittsgeld desto höher ist deine Flatrate und desto schneller ist der Zugang. Das meinte ich damit.
          „Ich habe noch kein nutzerorientiertes Argument gelesen, warum ein Stromdurchleitungsgebot an die bestehende und zukünftige Ladeinfrastruktur nicht durchführbar, marktschädigend oder sonstetwas sein sollte.“
          Vermutlich weil es keine gibt, es wird nur einfach nicht wirklich billiger werden. Aber weiss jetzt auch nicht warum du das ansprichst.
          „Ich lasse mich gern davon überzeugen, dass Monopolstellungen im Interesse der Bürger sind“
          Wo bitte gibt es bei der Ladeinfrastruktur eine Monopolstellung?

        • McGybrush meint

          05.11.2025 um 09:54

          Monopol?
          Bei den Netzbetreibern.
          Den kannst Du Dir nicht aussuchen. Und die sind Kostentechnisch zu grossen Anteilen vertreten.

        • eBikerin meint

          05.11.2025 um 09:57

          ich denke nicht dass er von den Netzbetreibern spricht, wenn er von Stromdurchleitung spricht – da ist der Netzbetreiber ja trotzdem im Boot. Ich habe das so verstanden, dass er der Meinung ist, dass die Ladeanbieter ein Monopol haben.

        • Jörg2 meint

          05.11.2025 um 10:20

          „Monopolstellung“

          Aus meiner Sicht haben wir mehrere Monopolsituationen im Ladenetz.
          Wir haben die historisch gewachsenen Marktstellungen der großen Energieversorger (mit all ihren Auswirkungen auf Preise, Politik, Regularien…)
          Wir haben die Netze.
          Und wir haben den Ladesäulenbesitzer vor Ort.

          In all diesen drei Systemen gab/gibt es (Quasi-)Monopolsituationen.

          Will man diese auflösen, kommt man zu dem Schluss, dass dies unterschiedlich einfach/schwer ist. Am Schwersten ist dies im Bereich „Netz“. Hier ist es aber auch am wenigsten wichtig, da hier über die Regulation der Netzentgelte eingegriffen werden kann.
          Auf der Erzeugerseite ist es etwas einfacher. Wenn die regulatorischen Hürden genommen werden, kann (fast) jeder zum einspeisenden Stromerzeuger werden. Die Regularien machen es in vielen Fällen kaufmännisch unsinnig. Das liegt aber an den Regularien (s. oben Marktstellung der alten Erzeuger).
          Der einfachste Eingriff ist am Endpunkt möglich. Es ist technisch umsetzbar, dass jedweder Einspeiser „seinen“ Strom an jedwede Ladesäule durchleiten kann. Damit würde jedweder Erzeuger und auch jedweder Zwischenhändler Zugang zum Ladesäulenmarkt bekommen.

          Ein solches Durchleitungsgebot müsste aktuell gekoppelt sein, mit einer Deckelung der „Servicegebühr“ des Ladesäulenbesitzers (Cent pro kWh), welche angemessen das Invest des Ladesäulenbetreibers refinanziert und zukünftiges Invest kaufmännisch sinnvoll macht, aber Abwehrkosten verhindert.

          Ob sich dann für die neuen Marktteilnehmer (Einspeiser, Weiterverkäufer) ein Geschäftsmodell ergibt, würde sich dann zeigen. Im Vorfeld dies zu verneinen, entbehrt jeder Faktenlage.

          Das eine solche Durchleitung technisch möglich ist (Abrechnung) zeigen die bestehenden Roamingsysteme. Das es in anderen, naheliegenden Bereichen, politische umsetzbar ist, zeigt das Beispiel „Hausstrom“. Das die Endverbraucherpreise sinken würden, sagt die Wirtschaftswissenschaft.

        • Jörg2 meint

          05.11.2025 um 10:45

          eBikerin

          „Hast Du mal durchgezählt, wieviele Mobilfunkanbieter es in der EU gibt? Sind es 3 oder 4?“
          es sind 4 Netzbetreiber alleine in Deutschland – Mobilfunkanbieter sind dann wohl so um die 20 – für die Eu kannst gerne selber schauen.

          Telekom, Telefonica, Vodafone, Orange

          Damit ist der EU-Markt praktisch abgedeckt.

        • eBikerin meint

          05.11.2025 um 11:10

          Schauen wir mal was wir zusätzlich finden:;
          Italien. Telecom Italia ( hat nix mit der DTAG zu tun), WinTre, Illiad Italia.
          Spanien: Yoigo
          Österreich: Telekon Austria (auch nix mit der DTAG zu tun), Hutchison
          Frankreich: SFR, Bouygues Telecom und Free Mobile
          Polen: Plus, Play
          Dänemark:TDC, 3
          Sind schon mal 12 weitere – soll ich nun weiter machen?

        • Jörg2 meint

          05.11.2025 um 11:22

          eBikerin

          Ja, pro Land finden sich 3…4 marktbeherrschende Anbieter. In der Regel ist dann da das privatisierte, ehemalige staatliche Telefonunternehmen dabei. DAS sind Quasi-Monopole.
          Über die EU geschaut, sind die 4 von mir genannten die Hauptakteure.

          Wir können da gern noch weiter in die Details gehen. Hat aber immer weniger mit „Durchleitung in den Ladenetzen“ zu tun.

        • MichaelEV meint

          05.11.2025 um 11:55

          „Das die Endverbraucherpreise sinken würden, sagt die Wirtschaftswissenschaft.“
          Nein, die sagt das Gegenteil. Deshalb kommt auch die Monopolkommission zum richtigen Fazit.

          Und selbstverständlich gibt es kein Monopol im Lademarkt. Mit deiner seltsamen Definition von Monopol würde es überall nur Monopole geben.

        • M. meint

          05.11.2025 um 12:01

          Echt jetzt, schon wieder die gleiche Diskussion?
          Die Durchleitung ist technisch machbar – ja. Das ist ja eigentlich nur ein Abrechnungsthema.
          Aber es ist nun mal so, dass der Ladesäulenbetreiber etwas davon haben muss.
          Wenn der nichts davon hat, baut der keine Ladesäulen. Wie das dann aussieht, kann jeder für sich persönlich ganz einfach simulieren:
          Nicht. Dort. Laden.
          Fertig!

          Dann könnte man natürlich auf die Idee kommen, einen Betrag vorzuschreiben, der als Durchleitungsentgelt „auskömmlich“ zu sein hat.
          Ändert aber nichts:
          Gefällt das dem Anbieter, baut er eine Ladesäule.
          Gefällt das dem Anbieter nicht, baut er keine Ladesäule.
          Simulation: siehe oben.
          Auf bestehende Ladesäulen/parks kann man das rechtlich eh nicht anwenden.
          Ist das alles schön? Nö. Aber die Realität ist nun mal kein Ponyhof.

        • Jörg2 meint

          05.11.2025 um 12:09

          Michael

          MEINE Wirtschaftswissenschaft sagt, dass bei Zunahme der Anbieteranzahl die Endverbraucherpreise sinken. Für Dein „Gegenteil“ kenne ich keine Quelle. Hättest Du eine Quelle für mich?

          Die Monopolkommission kommt in ihrem 10. Sektorgutachten zu der Einschätzung, dass zu wenig Wettbewerb im Ladenetz ist und sieht im Bereich des e-Ladenetztes die Gefahr einer Monopolbildung. Quelle: 10. Sektorgutachten

        • Jörg2 meint

          05.11.2025 um 12:20

          M

          Das jetzige Roaming-Geschäftsmodell berugt darauf, dass einem Dritten die Ladesäule für sein Geschäft zur Verfügung gestellt wird. Dafür erhebt der Ladesäulenbesitzer eine Gebühr, die der Dritte ihm entrichtet. Beide haben sich auf einen Datenausstausch zwecks Abrechnung geeinigt. Die Summe aller Kosten (Abschreibung, laufende Kosten, Roaminggebühren, eigentlicher Strompreis inkl. aller Nebenkosten…) zahlt der ladende Kunde.
          Soweit richtig?
          Wenn ja, was ist der Hindernisgrund aus „Dritter“ nicht „jeder Stromanbieter, der will“ zu machen? Ändert sich dadurch etwas an der internen Kostenstruktur? Bekommt der Ladesäulenbesitzer dadurch plötzlich sein Invest nicht mehr refinanziert? Muss dadurch zusätzlich irgendetwas aufgeschlagen werden? Gibt es dadurch Hemmnisse für ein Neuinvest?

          Ein nachträgliche Öffnung von Strukturen für neue Marktteilnehmer ist rechtlich möglich. Die Regularien zur Öffnung der Stromnetze zwecks Durchleitung wurden NACH dem Bau und der schon jahrelangen Nutzung der Netze erlassen.

        • M. meint

          05.11.2025 um 13:03

          Jörg,

          wenn du möchtest, nenne die Roaming-Gebühren einfach „Durchleitungsentgelt“. Von mir aus vereinheitliche die auch noch. Aber das wird nur auf einen Mindesttarif hinauslaufen, der auf dem Level von höheren Sätzen basiert, weil ja niemand dort mit weniger als heute rauskommen will.
          Die Idee, dass dadurch die Preise sinken, wird daher nicht aufgehen. Im Gegenteil: wenn alle die gleichen Mindestsätze für die Durchleitung verlangen, ist es überall gleich teuer. Teurer als heute, aber immerhin „transparent“.
          Juhu!

        • Jörg2 meint

          05.11.2025 um 13:09

          M

          Wenn alles gleich bleibt, wie Du mit Sicherheit zu wissen glaubst, dann ist es ja unschädlich, die Durchleitung (bekannt aus dem aktuellen Roaming und tägliche Geschäft der aktuellen Marktteilnehmer) auch für jeden anderen zu öffnen.
          Wir könnten uns dann beide ansehen, ob es Preisveränderungen gibt oder nicht. Ob irgendjemand neues auf dem Markt erscheint.

          Sehe ich das richtig? Dir fällt auch kein Verhinderungsgrund ein.

        • M. meint

          05.11.2025 um 13:42

          Hinderungsgrund?
          Lass mal sehen:
          Werden die Preise damit sinken?
          Nein.

          Also nur heiße Luft.
          Reicht dir das als Hinderungsgrund?

          Nochmal, weil das Thema irgendwie schwer verdaulich für dich ist:
          Du kannst den Ladesäulenbetreiber für SEINE Hardware keinen Durchleitungspreis aufzwingen. Dazu hast du keine Rechtsgrundlage.
          Also wird der Ladesäulenbetreiber den Preis dafür so wählen, dass er nicht schlechter gestellt wird als bisher.
          Für dich heißt das, dass der Strom nicht billiger wird.

          Man kann es nur für zukünftige Ladesäulen zur Auflage machen.
          Aber etwas ähnliches hat man mit den Deutschlandnetzt ja versucht – da sollte die kWh mal einheitlich 44 ct. kosten – du erinnerst dich sicher!

          Und jetzt die Quizfrage: kostet die kWh im Deutschlandnetz einheitlich 44 ct.?

          Beantworte diese Frage, dann weißt du, was passieren würde.

          Nicht falsch verstehen: ich bin auch der Meinung, dass der Strom zu teuer ist. Aber das Modell, das du hier verfolgst, funktioniert einfach nicht.

        • MichaelEV meint

          05.11.2025 um 14:26

          „Die Monopolkommission kommt in ihrem 10. Sektorgutachten zu der Einschätzung“
          Und zielt damit auf die beiden Themen Verfügung über kommunale Flächen und Tank&Rast ab.

          Darf ich dir andere Zitate aus deiner Quelle servieren:
          „Die Monopolkommission rät daher von der verstärkten Einführung eines regulierten Durchleitungsmodells im Rahmen von Ausschreibungen ab.“
          „Tiefergehende regulatorische Eingriffe wären dann weder ökonomisch sinnvoll noch erforderlich. Die verpflichtende Etablierung eines regulierten
          Durchleitungsmodells würde einen deutlichen Mehraufwand ohne einen wettbewerblichen Mehrwert bedeuten. Zudem würde eine Durchsetzung des regulierten Durchleitungsmodells über Vergabeverfahren lediglich neue Ladesäulen betreffen. Der Bestand bliebe demnach unberührt, sodass ein Flickenteppich an regulatorischen Vorgaben bezüglich des Durchleitungsmodells entstünde. “

          Kann die Idee „Durchleitungsmodell“ damit jetzt in den Papierkorb?

        • Jörg2 meint

          05.11.2025 um 15:47

          Michael

          Wir hatten das schon mehrmals:

          Die Monopolkommission leht das REGULIERTE Durchleitungsmodell ab und begründet dies auch. Die Monopolkommission versteht darunter eine regulatorische Vorgabe von Preisen. Sie ist strikt der Meinung, dass die Preisfindung zwischen den Marktteilnehmern stattzufinden hat und betont, dass sie gegen Marktmachtmissbrauch ist, dies also im Blick hat.

          Ich vermute, wir werden ein Durchleitungsgebot als erstes bei den Lkw-Ladesäulen sehen.

        • Jörg2 meint

          05.11.2025 um 17:20

          Michael

          Das Bundeskartelamt beschreibt im Bereich Ladesäulen die Marktmacht der CPO wie folgt:

          „Die lokale Marktmacht einzelner CPO ist mit einer doppelten Gefahr für den Wettbewerb verbunden und kann sich aus zwei Gründen in einem höheren Preisniveau niederschlagen. Zum einen kann der marktmächtige CPO in einem regionalen Markt einen höheren Preis durchsetzen, weil es an Ausweichmöglichkeiten fehlt. Zum zweiten erhöht sich das Risiko, dass die Wettbewerber beim Absatz von Ladestrom missbräuchlich behindert werden. So können die CPO vor Ort ihre Marktmacht noch weiter ausbauen bzw. absichern. Hintergrund einer möglichen Wettbewerbsbehinderung durch einen marktmächtigen CPO ist die Tatsache, dass dieser nicht nur selbst Ladestrom an Endkundinnen und Endkunden vertreibt. Er legt vielmehr auch die Zugangsbedingungen zu seiner jeweiligen Ladesäule und insbesondere die Strombezugspreise für Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen (E-Mobility Provider, EMP) fest, die E-Fahrzeugnutzenden das Laden an den jeweiligen Ladesäulen mittels Ladekarte anbieten. Marktmächtige CPO können daher durch die Ausgestaltung der Zugangsbedingungen und Strombezugspreise für EMP deren Wettbewerbsfähigkeit gezielt schwächen und diese sogar verdrängen. Eine mögliche Behinderungsstrategie besteht darin, die Bezugspreise konkurrierender EMP für Ladestrom im Verhältnis zu den eigenen Endkundenpreisen so hoch ansetzen, dass dem konkurrierenden EMP keine auskömmliche Marge verbleibt (sog. Preis-Kosten-Schere oder margin-squeeze).“
          Quelle: Bundeskartellamt, Sektoruntersuchung…, Abschlussbericht, Az B8 28/20

  14. Futureman meint

    05.11.2025 um 08:40

    Tipp an die Ladeanbieter: Einen Tarif mit 2,99€/Monat anbieten mit leichter Ersparnis. Bei so geringen Beträgen schlagen viel zu und bleiben dabei auch wenn sie merken, dass sie wie 90% der anderen E-Auto-Fahrer die meiste Zeit zu Hause oder beim Arbeitgeber laden und öffentliche Ladepunkte eigentlich gar nicht brauchen.

    Antworten
    • Future meint

      05.11.2025 um 09:23

      Gibt‘s bei Ovo Charge, auch im Roaming für Deutschland. Für 2 Euro Grundgebühr gibt es 10 Prozent Rabatt auf den Ladepreis. Ich nutze Ovo seit 2 Jahren, weil sie günstige Roamingpartner in meiner Region haben und ich so immer mit 42 Cent öffentlich an AC laden kann.

      Antworten
  15. Martin meint

    05.11.2025 um 08:27

    haha, 11 Euro. Wer jetzt noch die Mistgabel raus holt..

    Antworten
    • EdgarW meint

      05.11.2025 um 09:04

      Zwölf. Es gibt tatsächlich leute, die so „klug“ sind, bei einem x,99 Preis abzurunden? Wow.

      Antworten
      • eBikerin meint

        05.11.2025 um 09:11

        Tja man sieht dass das Marketing mit dem x,99 offensichtlich noch wirkt.
        Tja Klassiker werden eben nie schlecht ;-)

        Antworten
        • Martin meint

          05.11.2025 um 10:46

          Mwst juckt mich nicht mal beim Klopapier. Das Finanzamt akzeptiert alles, sogar das italienische Wasser als Betriebsausgabe. *freu

        • South meint

          05.11.2025 um 11:50

          Klar, wie konnten wir nur denken, dass Martin auf die plumpe Marketing Rundungsnummer reingefallen ist, er hat nur superschlau blitzschnell im Kopf die Steuer abgezogen… denn 20% von 12 sind ja auch 11€… oder etwa nicht?
          Mann, ein Laberer vor dem Herrn…

      • McGybrush meint

        05.11.2025 um 09:52

        In seiner Wahrnehmung scheint sogar um 11.99Eur abgerundet worden zu sein da man es als gute Lösung empfindet.

        Ich lehne Grundgebühren im Zusammenhang von Autostrom generell ab da es unflexibel beim Laden macht.

        Antworten
      • paule meint

        05.11.2025 um 09:59

        Zehn. Jeder Unternehmer denkt netto.

        Antworten
  16. Thorsten 0711 meint

    05.11.2025 um 08:27

    Beim Ladetarif L wird es langsam interessant.
    Ich bin gespannt wie sich das auf die Kunden Vorteilstarife auswirken wird.
    Aktuell bekommt man dort als Strom- oder Gaskunde der EnBW den Tarif L für 17,99€ bei einem kWh-Preis von 35 Cent.

    Antworten
    • eBikerin meint

      05.11.2025 um 08:53

      naja bei L wird sich halt die Grundgebühr ändern – der Vorteilstarif hat ja keine eigenen Tarife – sondern man bekommt 10% beim Laden.

      Antworten
      • Thorsten 0711 meint

        05.11.2025 um 09:55

        Im Augenblick habe ich noch den alten, grundgebührfreien Kundentarif mit 51 Cent/kWh
        Ich denke aber nicht, dass sich der neue L für mich rechnen wird. Dafür fahre ich dann doch zu wenig Langstrecke.

        Antworten

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