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Regeländerung für Elektroauto-Ladesäulen stellt Branche vor Herausforderung

21.02.2019 in Aufladen & Tanken, Politik von Thomas Langenbucher | 34 Kommentare

Ladestation-Eichrecht

Bild: Ionity

Die Betreiber von Elektroauto-Ladesäulen müssen ihre Technik ab 1. April eichrechtskonform anbieten. Das bedeutet, dass spezielle Messsysteme die Stromabgabe genau aufzeichnen. Die Preisangabenverordnung legt zudem fest, dass kilowattstundengenau abgerechnet werden soll. Die Branche stellen die Änderungen vor eine große Herausforderung.

Für Elektroauto-Fahrer bedeutet die Umstellung, dass sie beim Laden zukünftig transparent über den Preis für eine Kilowattstunde Strom informiert werden. Darauf hatten vor allem Vebraucherschützer gedrängt. „Eine einheitliche Abrechnung nach Kilowattstunde schafft Vergleichbarkeit und Transparenz – und das wiederum Vertrauen in die Elektromobilität“, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Viele Betreiber werden die Frist für die Eichrechtskonformität nicht einhalten können. Laut dem Tagesspiegel wollen einige die Regeln ignorieren und noch nicht abschätzbare Rechtsrisiken eingehen. Der Grund: Die Umstellung kostet viel Geld, zum Teil gibt es auch noch keine technischen Lösungen auf dem Markt – etwa für Schnellladestationen, wie sie das deutsche Joint Venture Ionity bietet.

Ionity baut im Auftrag von Volkswagen, BMW, Daimler und Ford moderne Strom-Tankstellen entlang der europäischen Verkehrsachsen auf. Wer die leistungsfähigen Schnelllader nutzt, zahlt derzeit pro Ladevorgang einen Pauschalpreis. Bei der sogenannten Session Fee wird es vorerst bleiben. „Da es bis zum 1.4. noch keine technische Möglichkeit gibt, eichrechtskonform Gleichstrom zu messen, ist es auch Ionity nicht möglich, die Anforderung zu erfüllen“, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel.

Für reguläre, weniger leistungsstarke Ladesäulen gibt es mittlerweile technische Lösungen mehrerer Firmen. Die Umrüstung zahlreicher Standorte wird jedoch erst nach April erledigt sein, einige Anbieter rechnen nicht vor Ende des Jahres mit einem eichrechtskonformen Bestand. Hinzu kommt, dass sich viele Ladestationen technisch nicht anpassen lassen – sie müssen im April außer Betrieb genommen werden.

Übergangsregelung statt Strafzahlungen

Die Umrüstungswelle kostet die Branche nach Informationen des Tagesspiegel mehrere Millionen Euro. Je nach Ladeleistung fielen für die Nachrüstung von Ladestationen bis zu 2500 Euro an. Betreibern, die ihr Netz nicht rechtzeitig umstellen, drohen weitere Aufwendungen durch Strafzahlungen.

Um die Situation zu entschärfen, hat das Bundeswirtschaftsministerium laut dem Branchenmagazin Energate Messenger eine Übergangsregelung für nicht eichrechtskonforme Ladesäulen getroffen. Die zuständigen Behörden sollen demnach darüber informiert werden, wie und in welchem Zeitraum die Nachrüstung vorgesehen ist. Die Pläne würden daraufhin bestätigt oder auf verfügbare technische Lösungen verwiesen.

Die Regelung soll eine Stilllegung von Ladesäulen nach dem 31. März verhindern, teilte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage von Energate mit. Anhand der jeweiligen technischen und weiteren Hindernisse werde eine Frist für die Umrüstung festgelegt, bis zu deren Ablauf die Ladesäulen weiter betrieben werden dürfen. Mit hohen Bußgeldern oder Stilllegungen ist am 1. April nach Einschätzung von Insidern nicht zu rechnen.

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Via: Tagesspiegel & Energate Messenger
Tags: Ladestationen, Recht, SchnellladenAntrieb: Elektroauto

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Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Gasgoevi meint

    25.03.2019 um 07:42

    Entfernt. Bitte verfassen Sie konstruktive Kommentare. Danke, die Redaktion.

  2. Leotronik meint

    24.02.2019 um 14:16

    Wie macht das Tesla mit den bezahlten kWh? Wieso kann Tesla und einige Anderen nach kWh abrechnen und die Mehrzahl nicht? Es gibt Säulen bei denen im Roaming einige Anbieter nur eine Pauschale anbieten und andere kWh genau abrechnen können? Irgendwie totales Chaos.

    • Vanellus meint

      26.02.2019 um 17:44

      Möglicherweise misst Tesla den in den SuC fließenden Wechselstrom und rechnet ihn ab. Das ist aber nicht zulässig, denn der Kunde kauft Gleichstrom und der ist abzurechnen. Bei der Umwandlung gibt es Verluste und es ist ein Unterschied, ob die der Kunde verdeckt bezahlt oder ob die spürbar in den Gleichstrompreis einfließen. Der Preis des Käses bemisst sich ja auch ausschließlich nach der Menge Käse und nicht nach der Menge Milch, die dafür benötigt wurde.

    • ktz985 meint

      12.03.2019 um 14:03

      Wie alle anderen hat auch Tesla keine Eichrechtskonforme Lösung für DC laden. Von Bjorn Nyland hab ich ein Video dazu gesehen. Offenbar misst Tesla den Zugewinn an State of Charge und berechnet damit die kWh die tatsächlich im Akku angekommen sind. Klingt zwar sehr fair ist aber nur ein berechneter Wert.
      Mit Alterung des Akkus kann ich mir vorstellen, dass der berechnete kWh zu einem tatsächlich Eichrechtlich korrekt gemessenen Wert stark abweicht.
      Versuch mal Tesla damit zu konfrontieren und die Rechnung einfach nicht zu bezahlen mit der Begründung der nicht Eichrechtkonformen Abrechnung. Das Recht ist auf deiner Seite, weshalb Tesla dir vermutlich die Rechnung erlässt (und dir den Zugang zum Supercharger für die Zukunft vermutlich verweigert ;)

  3. Jürgen Baumann meint

    23.02.2019 um 13:40

    Wenn unsere fossilen Kollegen an eine Ladestelle fahren (heisst die Tankstelle?), dann gibt es da immer grosse Schilder, was es denn so kostet.
    Bekommen wir die auch?
    Bei mir in der Garage steht für Niedertarif 0.153 CHF, für Hochtarif 0.233 CHF pro kWh.

  4. Swissli meint

    21.02.2019 um 17:48

    Einerseits drückt der Staat mit Subventionen für Ladesäulen aufs Gaspedal, andererseits steht derselbe Staat mit pedantischer Eichrecht Umsetzung voll auf der Bremse.

    • Uwe meint

      22.02.2019 um 11:03

      Eichrecht ist Verbraucherschutz, keine Bremse.

      Das war mehr als überfällig.

  5. Peter W meint

    21.02.2019 um 17:02

    Das Eichrecht ist in diesem Fall ein wichtiger Teil der E-Mobilitätsverhinderungstaktik. Da die Autoindustrie ohnehin ungerne E-Autos baut, kommt das denen natürlich entgegen. Wäre es umgekehrt, würde man großzügige 10-Jährige Übergangregelungen aushandeln. Aber so trifft es ja nur den dummen kleinen Öko-Autofahrer und kleine Firmen, die Ladesäulen aufstellen. Also alles nicht Systemrelevant.

    • 150kW meint

      22.02.2019 um 07:26

      Die Anzahl der Ladesäulen kennt weiterhin nur eine Richtung: Steil nach oben.
      Übergangsregelungen gab es ja schon. Und wie ja berichtet wurde wird es auch weiterhin welche geben. Wo wurde hier also was verhindert?

    • Vanellus meint

      26.02.2019 um 17:33

      Das halte ich für eine Verschwörungstheorie.

  6. teslatom meint

    21.02.2019 um 13:10

    Unfassbar, „ keine Möglichkeit Gleichstrom eichrechtskonform zu messen.“
    Halten die denn alle für blöde?
    Einfacher, als Gleichstrom kann man nicht messen !
    Keine Phasenverschiebung, Blindwiderstände etc.
    Und selbst, wenn es schwer wäre, wäre es kein Grund, es nicht zu tun.
    Das ist Volksverdummung vom Feinsten ????
    Mal wieder

    • Stefan meint

      21.02.2019 um 13:18

      Keiner sagt das es nicht möglich ist Gleichstrom kWh genau zu messen und abzurechnen das Problem ist eichrechtskonform zu messen und die Vorgaben des amtˋs zu erfüllen
      Getreu dem Motto warum einfach wenn’s auch kompliziert geht :)

      • Vanellus meint

        26.02.2019 um 17:37

        Es ist aktuell ein Gerät zur Prüfung bei der Physikalisch-technischen Bundesanstalt in Braunschweig zur (Gleichstromzähler) . Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, d.h. aktuell gibt es keinen eichrechtskonformen Gleichstromzähler auf dem Markt.

    • Leotronik meint

      21.02.2019 um 17:28

      Vermutlich haben die Jungs vom Eichamt keine Dienstanweisung für DC.

    • Skodafahrer meint

      21.02.2019 um 17:44

      Es gibt noch kaum CCS-Schnellladesäulen auf Superchargerniveau und darüber.
      Denn es gab keine Fahrzeuge, die über 100kW Leistung abnehmen konnten.
      Zu den ersten Fahrzeugen mit über 100kW CCS gehören z.B. der Audi E-Tron und das Tesla Model 3.
      Mittel bis langfristig wird man wohl die langsamen 50kW Schnelllader von der Autobahn in die Städte verlegen und bei den Raststätten Hochleistungs Schnelllader installieren.
      Bei den Wechselspannungsladesäulen kann die Normalleistung nur von Tesla Model S mit Doppellader und Audi E-Tron mit Doppellader, sowie Renault Zoe genutzt werden. Wenn man mit 4,6kW Wechselspannung lädt, wie das bei manchen Fahrzeugen noch ist, dann gibt es kaum Umsätze bei gleichbleibenden Kosten für die Laderinfrastruktur.

  7. midget meint

    21.02.2019 um 11:56

    Gebe es keine 1phasigen „Schnarchlader“ wäre die Abrechnung pro kWh gerecht

    Es ist jedoch n i c h t einzusehen, dass AC – Säulen 3x so lange wie erforderlich „verparkt“ werden
    Daher sollte es zB. an 22kW Säulen (spätestens) nach 2 Stunden „teurer“ werden
    So kann die Infrastruktur von mehreren BEV genutzt werden

  8. Thrawn meint

    21.02.2019 um 10:50

    Man könnte fast meinen, das wäre Absicht von der Politik.

    Da lässt man sich schön Zeit mit den neuen Vorschriften, bis mal die ersten zig tausend Säulen stehen, dann macht man eine neue Vorschrift, so daß gleich mal viele bestehenden Säulen „illegal“ oder schlimmstenfalls obsolete werden. Zwei Schritte vor, einer zurück. Unseren Herstellern kommt das gerade recht. Dauert es wieder ein bisschen länger bis sich die Leute für E-Autos begeistern.

    Dann wird wieder scheinheilig rumgejammert, dass die E-Mobilität noch an der Ladeinfrastruktur scheitert.

    Nicht falsch verstehen, meiner Meinung nach ist die Abrechnung nach kWh die Gerechteste. Wie für alles andere möchte ich für das bezahlen, was ich bekomme, egal wie lange das dauert. An der Tanke zahle ich auch nicht 20€ pro Minute Standzeit.

    Warum also kommt man mit diesem Beschluß erst jetzt um die Ecke?

    Verzögern, behindern, abwarten …. das können unsere Bürokraten.

    • Schmitty meint

      21.02.2019 um 11:22

      Sehe ich auch so ähnlich. Wenn ich mit nem viertel Akku zur Säule fahre, zahle ich das gleiche für für einen halben Akku. So jedenfalls kann man es sagen. Durch die pauschale fahre ich den Akku lieber auf 10% runter, bevor ich ihn dann mit ner Pauschale wieder volltanke. Wer will schon zu viel bezahlen!

    • wosch meint

      21.02.2019 um 12:17

      Totaler Quatsch.
      Das Eichrecht gibt es schon länger wie Elektromobilität.
      Das hier überhaupt eine Infrastruktur aufgebaut wurde, die nicht Einrechtskonform ist, ist der Fehler.
      Die haben sich auch nicht lange Zeit gelassen oder neue Vorschriften erlassen. Die gibt es schon ewig. Das Ganze haben die Verbraucherschützer aber erst ins Rollen gebracht, weil sie auf BESTEHENDES RECHT pochen. Übrigens genau wie bei den Dieselfahrverboten. Die Grenzwerte gibt es schon ewig, sie wurden nur, wie eben die Eichrechtskoformität, einfach ignoriert, bis ein Verband von Außerhalb auf die Einhaltung pochte und klagte.
      Wohl wieder nichts mit Verschwörung der Politik und den Deutschen Herstellen. Naja, bin sicher, dass schon bei der nächsten News die nächste Verschwörungstheorie gestrickt wird und sei sie noch so absurd.

      • Thrawn meint

        21.02.2019 um 13:34

        Von Verschwörungstheorie war nie die Rede. Das ist tatsächlich totaler Quatsch. Und den deutschen Herstellern habe ich nur unterstellt, dass die Verzögerung ihnen gut in den Kram passt, nicht dass sie dafür verantwortlich wären. Lesen Sie mal bitte genau..

        Danke für die Info mit dem bestehendem Recht.

        Somit könnte man aber trotzdem schließen: Die Politik hat’s tatsächlich wieder verbockt, ähnlich wie bei den Abgasvorschriften, indem sie geltendes Recht nicht erzwungen hat. Der Politik habe ich daher nur ihre Lahmheit vorgeworfen, Wo steht bitte dass das die Politik das speziell gemacht hat, um unserer Autoindustrie dienlich zu sein?

        Ich glaube eher, Sie sind derjenige, der überall Verschwörungen vermutet.

      • Michael S. meint

        21.02.2019 um 14:01

        Eichrecht schön und gut, aber ist es denn in seiner Detailausführung für alle Betroffenen sinnvoll?
        Im Gegensatz zu Schadstoffgrenzwerten sollte man doch tatsächlich mal in Frage stellen, ob hier am Recht gefeilt werden sollte. Warum funktioniert die Abrechnung nach kWh andernorts aber in Deutschland nicht? Da muss doch irgendwo ein Haken im Eichrecht sein…?!

    • Mini-Fan meint

      21.02.2019 um 14:57

      @Thrawn

      „Abrechnung nach kWh gerecht?“

      Nachdem ohnehin in Frage steht, ob/ wann sich die Ladesäulen für die Betreiber jemals rentieren, führt die von den Verbraucherzentralen erzwungene kWh-Abrechnung dazu, daß sich das noch verstärkt:
      Da werden die e-Ladesäulen – wie hier in der Großstadt täglich zu sehen – zum Parken mißbraucht; das Ladekabel hat fast nur Alibifunktion.
      Bei den immensen Kosten der Ladensäulen (incl. der e-Infrastrukur bis zu den Ladesäulen hin) sind die Betreiber darauf angewiesen, soviele kWh wie möglich – und zwar in der kürzestmöglichen Zeit – zu verkaufen.
      Blockieren der Ladesäulen durch langes oder langsames Laden hilft da ganz gewiss nicht.

      Tesla geht da mit seiner neuesten Regelung den richtigen Weg. Die anfallenden Kosten/ Min. nach Überschreitung eines gewissen Zeitrahmens sind keine „Bestrafung“ – sondern Schadenersatz.

      • Mini-Fan meint

        21.02.2019 um 15:03

        Hinzu kommt:
        Sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten wird letztlich der Endverbraucher zu tragen haben.
        Was auch richtig ist.

        Wie man schon an den in der Vergangenheit erstrittenen Urteilen im Bankensektor ersehen kann. Dann werden zur Schadenbegrenzung andere (zulässige) „Gebühren“ erhoben…

  9. Selnim meint

    21.02.2019 um 10:37

    Ein praxisnaher Lösungsansatz: Das Elektroauto und die Ladesäule tauschen die Messwerte aus. So kann die Genauigkeit über Zeit gewährleistet werden. Alte Ladesäulen die nicht nachgerüstet werden können: Dem Kunden werden 5% Strom geschenkt. Sobald es sich für den Betreiber lohnt, wird die Säule getauscht.

    • Swissli meint

      21.02.2019 um 10:49

      Das wäre zu pragmatisch für Deutschland :)

    • Thrawn meint

      21.02.2019 um 10:53

      Noch einfacher:
      Ein Zähler in jedem Auto. Den Verbrauch rechnet man mit seinem Stromanbieter ab. Dann ist es egal, wo man wie schnell lädt.

      Das Stromnetz ist eh ein großer Topf, in den alle Erzeuger einspeisen und alle Verbraucher entnehmen.

      • Thrawn meint

        21.02.2019 um 11:01

        OK. Ich gebe zu, ein paar Feinheiten bräuchte mein Schnellschuß noch:
        – Eine Lösung für PV Anlagenbesitzer, die ihren eigenen Strom laden wollen
        – Irgendeine Identifizierung zwischen Ladepunkt und Auto, damit der Strom nicht einfach so fließt. Sonst mäht der nächste seinen Rasen mit und wieder einer hängt sein Haus elektrisch an den nächsten Laternenpfahl ohne zu bezahlen…

      • Uwe meint

        22.02.2019 um 11:07

        Richtig.

        Kommt auch sowieso.

        Autos werden bald wie Handys mit Sim-Karte und Flat geliefert. Nur ist dann der Stromzähler mit Flat da drin.

        Egal, wo geladen wird, das Auto rechnet ab.

        Die Ladesäulen-Normen kontrollieren nur, dass auch geliefert wurde, was berechnet wird.

  10. BR meint

    21.02.2019 um 10:02

    Unglaublich wie diletantisch wir in Deutschland sind. Nicht nur bei der E-Auto-Technik sind wir Jahre zurück auch bei der Ladesituation.
    So werden wir sicherlich nicht aufholen und noch weiter abgehängt – unseren Politikern sei Dank (zumindest haben sie ihre eigenen Schäfchen im Trockenen).

  11. Michael S. meint

    21.02.2019 um 09:47

    Warum funktioniert das Abrechnen nach Verbrauch in anderen Ländern? Was macht man hier falsch?
    Finde aber Pauschalen an sich sinnvoll. Damit setzt man Anreize, schnell und mit hoher Leistung zu laden und nicht länger als nötig die Säule zu belegen.

    • MiguelS NL meint

      21.02.2019 um 10:38

      Eine Abrechnung nach Zeit fürs belegen der Säule, nach dem das Laden vorbei ist, ist aber eleganter (transparenter) und effizienter bzw. mehr Dienstleistung (Kundenfreundlicher) und deckt alle Fälle ab.

    • Blauhassinger meint

      21.02.2019 um 11:59

      Pauschalen finde ich nicht sinnvoll (sch.. arf man hier wahrscheinlich nicht schreiben)
      Guck mal was die Betreiber so anbieten, das biste schnell bei 6-9EUR!
      https://www.eon.de/de/pk/e-mobility/unterwegs.html

      Das lohnt sich dann nur für die dicken Schlitten mit 60-100kWh Batterien.
      und bei 22kW pro Stunde Ladeleistung an einer A/C ladesäule ist die Säule dann auch 3-4 Stunden belegt.

      Für meine Zoe mit kleiner Batterie bin ich dann doppelt bestraft.

      Lieber Ladezeit -Begrenzung auf 2h oder max 4h. und Abrechnung nach kW.
      So wie es das Eichmat auch vorschlägt.

  12. Christian meint

    21.02.2019 um 09:40

    Eich-Gate wäre wohl der richtige Ausdruck für diesen Schildbürgerstreich. Konnte nur schiefgehen und allen Beteiligten war es klar. Mit Vollstrom gegen die Wand.

    • Hans Meier meint

      21.02.2019 um 15:39

      Das Eich Zeug in Dland wurde damals eingeführt um Teslas Superch. zu bremsen und jetzt wirds als Verzögerungstaktik missbraucht. Ein Schelm wer Böses denkt. China go! :)

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