Tesla öffnet sein „Supercharger“-Netz dieses Jahr für Elektroautos anderer Hersteller. In einer Telefonkonferenz zu der Präsentation der jüngsten Geschäftszahlen teilte Firmenchef Elon Musk erstmals mit, wie er sich den Zugang von Fremdkunden vorstellt. Er begründete dabei auch die Entscheidung, die als wichtiger Erfolgsfaktor geltende unternehmenseigene Schnellladeinfrastruktur zu öffnen.
Musk erklärte, dass der Zugang zu den Superchargern für Fahrer von Elektroautos anderer Marken über die bestehende Tesla-App erfolgen soll. Darüber sollen sie nach der Anmeldung vor Ort an einer Supercharger-Station einen Ladeplatz und die zu übermittelnde Menge Strom festlegen können. In Europa wäre das einfacher als in den USA, da Tesla auf den hier üblichen Schnellladestandard CCS setzt. In Nordamerika gibt es einen eigenen Stecker, dort sollen deshalb Adapter zum Kauf und wohl auch an den Supercharger-Stationen verfügbar gemacht werden.
Musk betonte, dass Tesla für sein Ladenetz weiter hohe Ansprüche habe. Die Elektroautos der Kalifornier gehören zu den am schnellsten ladenden auf dem Markt. Docken zukünftig andere Fabrikate an Superchargern an, die langsamer Strom ziehen, werde Tesla mehr dafür berechnen. Denn die größte Einschränkung an Superchargern sei die Lade- und Standdauer der angeschlossenen E-Autos. „Und wir werden auch intelligenter damit umgehen, wie wir den Strom an den Superchargern berechnen. So wird das Aufladen in der Hauptverkehrszeit teurer sein als in den Nebenzeiten, weil es Zeiten gibt, in denen die Supercharger leer sind, und Zeiten, in denen sie überfüllt sind. Und so macht es Sinn, eine zeitliche Differenzierung zu haben“, wird Musk vom US-Blog Teslarati zitiert.
In Deutschland wird sich Tesla allerdings wie andere Anbieter von öffentlichen Strom-Tankstellen an das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Preisangabenverordnung (PAngV) halten müssen: Die Regelungen schreiben vor, dass Preisangabe und Abrechnung von Strom an Elektroauto-Ladesäulen einheitlich und transparent nach Kilowattstunden (kWh) erfolgen. Die für Normal- (AC) und Schnellladesäulen (DC) geltende Regelung soll die Kostentransparenz für E-Auto-Fahrer erhöhen.
Supercharger-Netz soll weiter wachsen
Seit Musk diesen Monat bekannt gegeben hat, dass die Supercharger zum Ende des Jahres für andere Marken geöffnet werden sollen, zeigten sich zahlreiche Tesla-Kunden enttäuscht. Der kalifornische Elektroautobauer gebe ein Alleinstellungsmerkmal auf und riskiere, seine Kunden durch weniger komfortables Laden zu vergraulen, finden sie. Viele betonten zudem die bisherige Exklusivität des Supercharger-Netzes als wesentlichen Kaufgrund.
Teslas Vizepräsident für den Bereich Antrieb und Energie-Ingenieurwesen Andrew Baglino deutete laut Teslarati an, dass die Öffnung eine noch aggressivere Expansion bringen könnte. Musk stimmte dem zu und merkte an, dass Tesla die Infrastruktur stärker als je zuvor erweitern müsse. „Damit das Supercharger-Netz auch für die Autos anderer Hersteller von Nutzen ist, müssen wir das Netz schneller ausbauen, als wir die Fahrzeugproduktion steigern, was nicht einfach ist. Die Fahrzeugproduktion wächst rasant. Die Ladestationen müssen also schneller zunehmen als die Fahrzeugproduktion. Das ist eine Menge Arbeit für das Supercharger-Team, aber es ist nur im Großen und Ganzen nützlich. Es ist nur dann nützlich für die Öffentlichkeit, wenn wir in der Lage sind, schneller zu wachsen als der Ausstoß von Tesla-Fahrzeugen. Das ist also unser Ziel“, sagte Musk.
Derzeit gibt es laut dem Verzeichnis auf der Tesla-Website weltweit 2500 Supercharger-Stationen mit mehr als 25.000 Ladesäulen. In Deutschland wurde im Juni die Marke von 1000 Supercharger-Ladeplätzen übertroffen. Der Preis für die Nutzer mit Tesla-Elektroautos liegt hierzulande nach einer Erhöhung im Mai bei 37 Cent pro Kilowattstunde (kWh), was vergleichsweise günstig ist. Zu den Strompreisen an Superchargern für Fremdkunden hat sich Tesla bislang nicht geäußert.
MiguelS NL meint
Für mich ist die Expansion bzw. SuC für Alle, die beste Tesla News des Jahres.
Wauw !!
Kasch meint
Sehe ich auch so, selbst wenn in Deutschland das rechtlich nicht möglich sein sollte, kann ich mich im Rest Europas unbeschert frei bewegen. Eine App und Mobilfunknetz, egal welches Urlaubsziel ich auf direktem Weg ansteueren will, mehr brauch ich nicht im Ausland. Für Ionity, EnBW, etc. wird sich das Geschäft in Nachbarländer damit fast schlagartig erledigen, schade, aber nicht vermeidbar.
Werner Mauss meint
Lernen durch Schmerz ????????Ladepreise für DC dann nur noch knapp über dem Hausstromtarif, und die Spiele können beginnen. Danach Preisverfall von Ionity und Co, dann Übernahme und dann einfaches Laden per Anstecken.????????????Leider kapieren die deutschen Firmen das halt nicht….
150kW meint
Laden per Anstecken (ISO15118) geht aber schon bei Ionity. Unterstützt Tesla halt nicht.
Jörg2 meint
150kW
Mir ist egal, ob sich hinter der stabil bei Tesla funktionierenden Laderei eine ISO verbirgt.
Genauso egal ist mir, ob eine defekte IONITY-Säule eine ISO einhält.
Sebastian meint
150 kW
kurze Info, es geht hier um Teslas Supercharger, nicht um Ionity oder Kleinstaaterei. Ladeheulsäulenverordnung… so was kann sich nur ein deutsches Gehirn ausdenken. Tesla hat gute Anwälte und wird die App, wie die Abrechnung der Ladevorgänge im gesetzlichen Rahmen erfüllen. Ende Gelände.
Wenn Dein Ionity so der burner ist, warum trägt sich das Geschäftsmodell noch nicht vollumfänglich? Warum gibt es jetzt heute – Sommer 2021 – nicht die Möglichkeit absolut narrensicher quer durch Europa zu fahren mit Ionity?
Ionity ist ein Laberverein aller erste Güte!
schau einfach die Europa Ladekarte von Tesla an.
mit was du recht es, ist die Tatsache das Tesla keine Monatsrechnung ausstellen kann. ansonsten ein fail nach dem anderen von dir.
Tesla-Fan meint
„mit was du recht es, ist die Tatsache das Tesla keine Monatsrechnung ausstellen kann. “
Hole Dir eine (zusätzliche) kostenlose Kreditkarte und hinterlege sie im Tesla-Konto. Schmeiße die Karte weg bzw. nutze sie für nichts anderes. – Die Abrechnung dieser Kreditkarte ist die gewünschte Monatsrechnung.
Ist eigentlich gar nicht so kompliziert, oder?
Sebastian meint
weisste, auch im Jahr 2021 muss man jede Buchung buchen… das kann deinen Horizont evtl. übersteigen. Aber allein gestern hab ich 8x laden müssen am Tesla SuC… bei 17 Autos im Betrieb kann ich dann 4 Leute einstellen, die alles buchen.
Tesla-Fan meint
Das können doch die 4 machen, die bisher die Tankkarten-Abrechnungen gebucht haben….
MichaelEV meint
Finde auch diesen Einsatz beachtlich, etwas funktionierendes und kostengünstiges mit allen Mitteln auf das niedere Niveau der anderen herunterziehen zu wollen. Das Gegenteil sollte das Ziel sein.
150kW meint
„Ladeheulsäulenverordnung… so was kann sich nur ein deutsches Gehirn ausdenken.“
Wenn man sich die Kritik an verschiedenen Bezahlmethoden und Preisunterschieden ansieht, scheint die LSV noch gar nicht weit genug zu gehen.
Jörg2 meint
@150kW
Die LSV schränkt in einem Marktbereich, der weder schützenswert noch irgendwie sozialsystemtangierend die freie Marktentfaltung ein.
Mir ist nicht ganz klar, welche Interessenslage diese LSV ausgebrütet hat.
Nun, auf Kritik an der Regulierung mit mehr weiterer Regulierung antworten zu wollen, kann eigentlich nur aus der Ecke der Interessenten kommen, da die gewünschten Ziele nicht erreicht wurden.
Oder was möchtest Du, bei dem kaufmännisch einfachen Vorgang, Strom zu verkaufen, noch regulieren? Oder gibt es aus Deiner Sicht technische Dinge die, weil sie noch nirgends geregelt sind, nun regelbedarf haben?
150kW meint
Schau dir doch einfach die „übliche“ Kritik an den Ladesäulen an:
– Unterschiedliche Bezahlmethoden
– Keine gängigen Bezahlmethoden wie EC oder KK
– Öfters defekt
– Kein Roaming
– Zu teures Roaming
– …
Ohne LSV sähe es noch schlimmer aus.
„Kritik an der Regulierung“
Wäre mir neu das es großartige Kritik an den Regulierungen auf Nutzerseite gäbe. Kritik gibt es in der Hinsicht nur auf Betreiber Seite. Dem Nutzer ist es recht egal ob die Säule eichrechtskonform ist.
MichaelEV meint
Das beste Ergebnis bzgl. Ladeinfrastruktur gibt es beim Anbieter, der sich nicht an die LSV hält. Sagt doch alles, was ihre Äußerungen zur LSV wert sind.
150kW meint
Und das willst du als Vorbild für alle nehmen? Roaming abschaffen? RFID Karte abschaffen? Direkt Bezahlung abschaffen? Wer bei 5 verschieden Anbietern laden will muss sich dann 5 mal anmelden und bekommt von 5 Anbietern eine Rechung? Und das europaweit?
MichaelEV meint
Mit LSV wird es bald sowieso kein Roaming mehr brauchen, weil es keine 5 anderen Ladeanbieter mehr gibt.
Jörg2 meint
@150kW
Eine Streichung der LSV führt nur dazu, dass die LSV gestrichen ist.
Was dann der Markt macht, ist dann 360° offen. Da kann es dann Roaming, Direktzahlung, Ladekartenvielfalt oder sonstwas geben.
Ich verstehe ich Dich immer mehr als jemand, der LSV/IONITY/Ladekartensysteme toll findet. Das deckt sich mit den Interessen derer, die davon profitieren.
Der Markt ändert sich. Deine Argumente werden immer dünner.
SantoDomingo meint
Tesla und gute Anwälte? Ein Scherz wenn man nach Grünheide schaut!
Sebastian meint
Die haben in 1,5 Jahren die Fabrik fast fertig und das ohne finale Genehmigung….
Yogi meint
Noch zum Supercharger Verständnis:
Teslas nehmen immer (Bild des roten Teslas in der Mitte vom gestrigen Artikel) den Fahrerseitenanschluss. IDs mit links hinten ccs dürften bloß nicht die Beifahrerseitensäule nehmen. Sonst bei Auslastung große Aufregung auf dem Platz?
ModelS können doch aber beidseitig, würden aber blöd angeschaut?
Sebastian meint
es ist schon zu lachen… lese seit Tagen TFF und div. US Seiten zu dem Thema.. ich finds geil wie alle ein Megaproblem am basteln sind, wegen der Öffnung der Supercharger…
ich hatte schon gesagt wie es massentauglich geht: neue SuCs werden den Stall mittig am Stellplatz haben und die Kabel sind etwas länger. FERTIG. Dann kann der Taycan laden, der EQS, die Zoe, der Dacia Spring, der ID4 und all die anderen Hobel. Ebenso die ganzen Horden an Teslas…
dann parken eben alle die beschriebenen Fahrzeuge in Reihe und Glied ganz friedlich nebeneinander..
und wer sehen möchte wie Ladepark wirklich geht, bitte hier:
https://www.google.de/maps/place/Tesla+Supercharger/@48.407702,10.599293,337m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x479eb3097c13e791:0x1c11cecc96dc40ab!8m2!3d48.407702!4d10.599293
mal schauen! Auf einem der Tesla Bilder sieht man diese Ladepilze (aktuell sind die bereits verkleidet). Je Pilz hängen 4x CCS vom Dach runter. Optimal für alle Fahrzeuge die aktuell schon da sind und auch für später wenn Kastenwagen, Cybertrucks, RAMs und Ford F-150 Pickups laden müssen. Dieser Ladepark ist mit das beste was ich je gesehen habe. Da kann sogar Hilden einpacken mit seinem Holzwust und dem unschöne Dach drüber.
OnlyAFoolUsesGoogleAndroid meint
„Je Pilz hängen 4x CCS vom Dach runter.“
Hab ich mich letztens auch gefragt. Warum lässt man das Kabel nicht einfach von oben herunter, dazu noch eine Führungsschiene und fertig. An jedem Montageplatz mit „Handkran“ bekommt man das hin, nur bei den Ladesäulen hängt man in der Vergangenheit der Zapfsäule fest. Selbst Tesla. Schon erstaunlich.
Jörg2 meint
Wenn ich das so weiterausspinne….
Da hat also dann der VW-Fahrer eine Tesla-App für die Laderei.
Die spiegelt er auf seinen Autobildschirm.
Er navigiert darüber und läd damit.
Dann kommt über die App irgendwann sonstwas für Softwarelösungen (Musik z.B.).
Dann baut sich das immer mehr aus und die eigentliche VW-Software tritt immer weiter in den Hintergrund.
Dann bietet VW irgendeine Zusatzsoftwarelösung gegen Geld (Miete?) an. Eventuell gibt es schon was ähnliches über die Tesla-App (?)
Spannend! Spannend!
Das Besetzen der „letzten Meile“, hier Schnittstelle Autobildschirm – Fahrer, ist immer hilfreich. Über die Lade-App könnte das gelingen.
Bedeutet auch: die offene Flanke, die sich VW&Co bei der Laderei leisten, wird für VW&Co zum Problem.
Ich vermute, bei IONITY entstehen zur Zeit diverse PowerPoints
Yogi meint
Das wäre schön. VW hat ja schon mit seinem ID Navi bewiesen, dass sie es nicht können. Beziehungsweise auch gar nicht verstehen einfache Api Schnittstellen der Säulenverfügbarkeit einzubauen und daraus eine vernünftige Ladeplanung zu machen. Jede EinmannApp kann das. Fehlt noch eine professionelle Software für die Click…click….click clima….. click…. click…click….radio…….click..click….Tankanzeige….click…..click…. Fensterheber…….ach….
150kW meint
Warum sollte der VW Fahrer über die Tesla App navigieren?
Yogi meint
Weil das mittelalterliche VW Navi es nicht kann. Weder erkennt es freie/defekte Säulen, noch sind die eigenen Ionities alle eingepflegt, zudem fährt es gerne an Rastplatzionity vorbei und liebt das Abfahren auf einen Baumarktlader. Mit dem BMS kann es eh nicht kommunizieren und der Spracherkennung von google ist es um ein Jahrzehnt unterlegen. Immer her mit der Software von jemandem, der sich auskennt!
M. meint
Mag sein, dass die VW-App rückständig und lückenhaft ist, aber vielleicht wird das auch überdramatisiert, da es auch zufriedene ID.3/ID.4 Fahrer gibt. Vielleicht gelingt es VW ja auch noch, die App zu verbessern, das soll bei SW immerhin möglich sein.
Andererseits gibt es auch Menschen, die einige Hürden in Kauf nehmen, um Google nicht jeden Aspekt ihres Lebens überwachen zu lassen.
Ist nicht immer einfach, zugestanden, aber soo leicht muss man es denen ja nicht machen. ;-)
Yogi meint
M.
Sie kaufen das Ding für 1200€ und es kennt keine Höhenprofile, keine Ziel-SOC, fährt sie auch noch vor defekte Säulen, aber sie konnten den Techgiganten eines auswischen?
So hab ichs noch gar nicht gesehen….;)
Tesla-Fan meint
Tesla wird die App für „Fremdlader“ sicher sehr übersichtlich und möglichst einfach halten, damit sie sehen, wie simpel ein Ladevorgang funktionieren kann.
Und an prominenter Stelle auf dem Bildschirm wird ein Knopf zum Tesla-Store platziert sein. – Ganz sicher, so wird es kommen! 8)
Sebastian meint
150kW
weil das VW Navi dem Taycan Fahrer bei einer 1.200 KM Fahrt vorschlägt als ersten Stopp bei 92% eine 22kW Ladesäule vorschlägt um sein Ziel zu erreichen.
Jörg2 meint
@150kW
Wenns denn geht -> weil er es kann.
Weil er das bereits zuhause am Küchentisch machen kann.
Weil die Soft von VW Grütze ist.
Weil er mit dem Zugriff auf das Tesla-Ladenetz in der Praxis zu 99% keinen anderen Anbieter mehr braucht und alle diversen Orakel an welcher Säule nun welches Roamingverfahren am günstigsten ist, wegfällt.
Weil die Nutzung nur EINES Anbieters (europaweit möglich) auch nur EINE Abrechnung erzeugt.
….
Eine kleine App könnte die Geschäftsmodelle diverser Anbieter ganz schön in’s Schleudern bringen…
Sollte noch ein Europapreis von 35…40Cent für diese Fremdfahrzeuge verlangt werden, wird es eine Marktbereinigung geben.
Da Du so gern fragst, eine kleine Rückfrage: Wie könnten aus Deiner Sicht die derzeitigen Anbieter darauf reagieren?
150kW meint
„Weil er das bereits zuhause am Küchentisch machen kann.“
Geht auch mit anderen Apps.
„Weil er mit dem Zugriff auf das Tesla-Ladenetz in der Praxis zu 99% keinen anderen Anbieter mehr brauch“
Dazu müsste das Tesla Netz aber auch erst mal zu 100% nutzbar sein. Bei V2 Ladern mit ~400V Beschränkung und V3 Laden mit 500V Beschränkung und kurzen Kabeln derzeit nicht der Fall.
„und alle diversen Orakel an welcher Säule nun welches Roamingverfahren am günstigsten ist, wegfällt.“
Ja, ganz toll, Vereinfachung durch weg lassen. Was ist wenn Tesla SuC teuer ist als z.B. EnBW? Wenn ich es einfach haben will, könnte ich auch ausschließlich bei Ionity laden. Dann muss man sich auch keine Gedanken machen :)
„Weil die Nutzung nur EINES Anbieters (europaweit möglich) auch nur EINE Abrechnung erzeugt.“
Nehm ich EnBW, hab ich auch europaweit nur eine Abrechnung über EnBW. Oder einer der unzähligen anderen Anbieter. Nur wenn ich Tesla nehme muss man in den sauern Apfel beißen und bekommt nur Tesla Ladevorgänge abgerechnet.
„Sollte noch ein Europapreis von 35…40Cent für diese Fremdfahrzeuge verlangt werden, wird es eine Marktbereinigung geben.“
Tja, frag sich zu welcher Zeit dieser Preis dann gilt :)
“ Wie könnten aus Deiner Sicht die derzeitigen Anbieter darauf reagieren?“
Wenn es sich so darstellt wie bisher bekannt: Nur Tesla App (kein Roaming, kein RFID, keine Anzeige von Fremdladesäulen etc), keine physikalische Änderung der SuC und Preisen die sich von der Uhrzeit abhängig ändern, denke ich das sich die anderen Anbieter keine großen Gedanken machen müssen. Das ist alles weiter weit weniger attraktiv als kolportiert.
Fazit: Ganz nett was Tesla macht. Aber weit weg von den Möglichkeiten die sie hätten (Roaming, Integration Fremdladesäulen,..). Im Grunde kann man überspitzt sagen das sie die Öffnung maximal unattraktiv gemacht haben.
Aber, wie gesagt, vielleicht schauen sie ja doch noch über ihren Tellerrand und entdecken das Potential.
Jörg2 meint
@150kW
Danke für das Wiederholen Deiner ewigen Argumentation. ;-))
Wenn sich IONITY&Co bei Bewegung im Markt nicht bewegen müssen, dann scheint deren Geschäftsmodell für die Ewigkeit gebaut.
Der Nutzer wird sich die Frage nach der sichersten Netzlösung stellen und es wird wohl ähnliche Ergebnisse geben, wie seit Jahren im Mobilfunkmarkt. Ortsstabile Nutzer nehmen den preiswertesten regionabdeckenden Anbieter. Bewegliche Nutzer den überregionalen, sicheren Anbieter.
Wenn denn Reichweiten-/Langstreckenladeangst ausreichen tief durch PR in den Köpfen verankert ist, dann wird wohl eher auch der informierte „ich fahre 1x im Jahr nach Italien“-Fahrer wie entscheiden?
Werner Mauss meint
@150kW, es zeigt an ihrem Beispiel wie hier gedacht wird, man ist gierig und dämlich zugleich.
Bei Tesla werden sie sich registrieren müssen in der App. Damit hat Tesla schon gewonnen. Er kennt ihre Daten, daß sie E Fahrer sind und welche Fahrzeugklasse sie fahren. Tesla wird ihnen gute Angebote über die App machen, ganz einfach, sie werden dem zustimmen oder nicht. Wenn sie zustimmen wird es sich für sie lohnen. Tesla gelingt sogar noch was anderes, sie fahren an die größte Verkaufsaustellung für Tesla Autos. Deutsche Hersteller wollen doch die Kunden zum Laden ins Autohaus mit Lounge locken????????????
Man siegt wie wenig die deutsche Industrie in der Birne hat, nämlich garnichts. Der Strom wird immer bei Tesla etwas billiger sein, schon wegen Geiz ist Geil.
Ich denke auch das relativ schnell für E Autos die das können eine App im Appstore kommen wird. Ladepunkte von Tesla hinzufügen packt doch mittlerweile jeder Fiat oder Zoe.
150kW meint
“ Er kennt ihre Daten, daß sie E Fahrer sind und welche Fahrzeugklasse sie fahren.“
Die Daten können/könnten viele abfrage wenn sie wollten. A Better Routeplanner kennt meine Daten auch schon.
„Tesla gelingt sogar noch was anderes, sie fahren an die größte Verkaufsaustellung für Tesla Autos.“
Vielleicht trifft man dort aber auch einen e-tron, ein ID.4 oder einen Mach-e ;)
Werner Mauss meint
@150kW, so gut wie niemand kauft im Moment ein Priivat E Auto einer deutschen Marke. Sollte sich nach der Wahl die Dienstwagen Regelung ändern, werden die alten OEMs ein ordentliches Problem haben ihre veralteten und ineffizienten Autos zu verkaufen. VW läuft nicht und die anderen paar überteuerten Oberklasse Autos spielen in der Nische eine Rolle, wenn überhaupt. Aber meine Meinung, ich beobachte nur.
Thomas meint
Schnelllader werden sinnvollerweise nur für die 10-20% der Ladevorgänge verwendet, an denen man schnell und weit von A nach B kommen muss. Dann muss man nun mal Laden wenn der Akku leer ist, und nicht wenn der Preis günstig ist.
Ein „Moonshine-Tarif“ wäre höchstens für Laternenparker interessant, welche 1x/Woche nachladen müssen.
Ansonsten muss man die Ladepunkte halt überdimensionieren. Ist mit Tanksäulen ja nicht anders, die sind nachts auch leer. Und die sind viel teurer von den Investitionskosten her…
Sebastian meint
Ich kanns nicht mehr hören, mit diesen 10 bis max. 20%… Mein Tesla hat eine Supercharger Quote von über 80 Prozent aller KM. Dann gibt es noch Millionen Menschen die keine Steckdose haben. Dann gibt es Leute die haben für 1,8 Mio. Euro eine Wohnung in der Schweiz aber nicht die Möglichkeit in der TG Strom verlegen zu lassen.
Es haben ja auch die wenigstens eine eigene Tankstelle am Grundstück.
Bei dem Thema müssen wir alle Leute abholen. Die paar die mit wenigen Handgriffen eine Ladesstelle am Carport umsetzen können sind nicht das Thema! Und selbst die fahren ja mal zum Bergsteigen weg, oder in Urlaub oder oder oder.
Muss schön sein, so ein Leben im Umkreis eines Akkus, oder?
Sebastian meint
EdgarW meint
28.07.2021 um 08:49
Zeittarife sind in D nicht mehr erlaubt, nur noch kWh-basierte Tarife.
………..
fällt das wirklich so schwer? Niemand sprach von Zeittarifen, sondern das zu bestimmten Zeiten die kWh mehr oder weniger kostet.
Christian meint
Naja, in der Überschrift steht doch SC-Zeittarife und nicht SC-auslastungsabhängige kWh-Tarife. Ist eben nicht eindeutig formuliert.
Sebastian meint
an dem Begriff Zeittarife finde ich nichts was vermuten lässt, das nach Zeit abgerechnet wird…
Ernesto meint
Tesla muss sich bis dato nicht an die LSVO halten, warum sollten sie das in Zukunft tun? Die SC stehen auf Privatgrundstücken und sind einem eingeschränkten Publikum zugänglich.
LSVO :
§2 Punkt 9 + Ergänzung.
„Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder bestimmbaren
Personengruppe eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne dieser
Verordnung vor.“
Somit ist die LSV auch nicht zu erfüllen.
150kW meint
Wenn man dieser Argumentation folgt, welche Anbieter müssten sich denn dann noch an die LSV halten?
MichaelEV meint
Diese spezielle deutsche Interpretation soll ja wohl, wie so häufig, nicht konform zu EU-Richtlinien sein, weshalb man wohl so die Füße still hält.
Was für ein Wahnsinn: Wenn z.B. der Arbeitgeber für Mitarbeiter Ladesäulen auf dem privaten Parkplatz ohne Schranke bereitstellen will, authentifiziert beispielsweise mit einer üblichen Zutrittskarte, fallen diese Ladepunkte unter die LSV. Mit einer Schranke davor entfällt die LSV. Wer denkt sich so etwas verrücktes aus, kein Wunder, dass das Thema Ladeinfrastruktur in DE nicht vorwärts kommen
150kW meint
Nö, fallen sie nicht. Mitarbeiter -Parkplätze, Taxi Ladesäulen, Betriebshöfe,… waren schon immer von der LSV ausgeschlossen.
MichaelEV meint
Ich glaube, sie interpretieren die Texte, wie sie es gerade benötigen. Was genau soll denn bisher geregelt haben, dass Mitarbeiter-Parkplätze, die physisch frei zugänglich sind, nicht als öffentlich interpretiert werden konnten.
Und die Nachschärfung der LSV lässt die Interpretation zu, dass die SuCs durch Beschilderung als privat gekennzeichnet werden können.
Die LSV in der jetzigen Form bleibt auch weiterhin ein Hindernis dafür, dass Ladeinfrastruktur beim Einzelhandel entsteht. Supermärkte könnten aus kostengünstiger Ladeinfrastruktur und entstehender Kundenbindung ein Geschäftsmodell basteln, dass durch die LSV wegen der Einstufung als öffentlich Ladeinfrastruktur aktiv unterdrückt wird.
Soll man doch einfach die Unterscheidung auf Basis der Förderung machen: -geförderte Ladeinfrastruktur muss die LSV voll erfüllen und für jeden zugänglich (bzgl. Authentifizierung und Bezahlung) sein.
-ungeförderte Ladeinfrastruktur darf (solange es nicht die Sicherheit betrifft) frei interpretiert werden
150kW meint
„Was genau soll denn bisher geregelt haben, dass Mitarbeiter-Parkplätze, die physisch frei zugänglich sind, nicht als öffentlich interpretiert werden konnten.“
Ein Schild das regelt das diese Parkplätze nur für Mitarbeiter sind.
„Und die Nachschärfung der LSV lässt die Interpretation zu, dass die SuCs durch Beschilderung als privat gekennzeichnet werden können.“
Genau das wird jetzt konkret(er) ausgeschlossen. Ein Ausschluss aus der LSV kann laut neuer LSV nur erfolgen wenn der Betrieb der Ladesäule nicht der primäre Geschäftsbetrieb ist (siehe Erläuterung zu Paragraph 2 Nummer 5).
MichaelEV meint
„Ein Schild das regelt das diese Parkplätze nur für Mitarbeiter sind.“
Das war aber bisher nicht der Fall. Physisch zugänglich = öffentlich!
Ihre Interpretation lässt der Text meiner Meinung nach nicht zu. Tesla hat einen bestimmten identifizierbaren Personenkreis und kennzeichnet den Parkraum als privat für diesen Personenkreis. Woraus genau wollen sie ihre Interpretation ableiten?
150kW meint
Meine Hofeinfahrt ist auch frei zugänglich und trotzdem nicht öffentlich benutzbar.
Die Erläuterungen was öffentlich ist und was nicht, steht auch schon in der alten LSV.
Wie schon geschrieben, die neue LSV stellt noch mal ganz klar fest dass Anbieter deren primäres Geschäftsfeld Ladesäulen sind, sich nicht mit Mitglieder Listen „rausreden“ können.
Interpretieren muss man also nicht, das ist jetzt noch eindeutiger beschrieben als vorher schon.
MichaelEV meint
Sowohl bei der einen als auch bei der anderen Interpretation handelt es sich um pures Wunschdenken. Wenn ihre Hofeinfahrt von jedem physisch zugänglich ist, ist sie unter die alte LSV gefallen. Nichts umsonst war diese Formulierung nicht EU-konform und wird in der neuen Fassung korrigiert.
Welcher Text soll ihre Interpretation ermöglichen? Ich sehe da absolut nichts, was das klar regeln würde. Wenn nur etwas, was man mit wenig Erfolgsaussichten vor Gericht ausfechten müsste. Und dafür ist die Lobby von Tesla in DE schon zu stark.
150kW meint
„Wenn ihre Hofeinfahrt von jedem physisch zugänglich ist, ist sie unter die alte LSV gefallen. “
Nö. Laut alter LSV:
„Ladepunkte, die sich auf privaten Carports oder privaten Garageneinfahrten befinden sind somit grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne dieser Verordnung.“
Wie kann man DAS nicht richtig interpretieren? Eindeutiger geht es schon nicht mehr. Abgesehen davon war es ohne diese Erläuterung schon klar das sie nicht darunter fallen.
„Welcher Text soll ihre Interpretation ermöglichen?“
Siehe LSV:
„Unter einem individuell bestimmten Personenkreis sind Personen zu verstehen, die dem Betreiber regelmäßig namentlich bekannt sind oder die der Betreiber auf diese Weise bei Bedarf individuell identifizieren kann. Dies ist typischerweise bei einer Mitgliedschaft, einer Anmeldung oder Registrierung, die aufgrund eines von dem Betrieb des Ladepunktes eindeutig abgrenzbaren, primären Geschäftsbetriebs erforderlich ist (z.B. bei Hotels, (stationsbasiertem) Car-Sharing und Arztpraxen) sowie bei einem Arbeitsverhältnis der Fall.[…]Daher soll sich ein Betreiber von Ladepunkten den Anforderungen der Ladesäulenverordnung nicht dadurch entziehen können, dass er die Nutzung seiner Ladepunkte von einer vorherigen Anmeldung oder Registrierung abhängig macht und so den Kreis seiner Kunden erstmals individuell bestimmbar macht. „
MichaelEV meint
Wo steht ihr Zitat in der aktuell gültigen LSV?
„erstmals individuell bestimmbar macht.“
ERSTMALS!!! Tesla sind die Kunden schon vorher individuell bestimmbar. Weil sie einen Tesla fahren und registriert sind, um einen Funktionsumfang des Fahrzeuges nutzen zu können, der weit über das Laden hinausgeht.
Wie gesagt, man könnte damit VIELLEICHT vor Gericht gehen, hätte aber meiner Meinung nach kaum Chancen. Und die Lobby von Tesla ist nicht nur zu stark, meiner Meinung nach kriecht man aktuell eher zu Kreuze, damit Tesla in DE das Thema Ladeinfrastruktur organisiert (und wird Tesla eher noch weiter bzgl. der LSV entgegenkommen).
150kW meint
„ERSTMALS!!! Tesla sind die Kunden schon vorher individuell bestimmbar“
Und du glaubst mann kann sich raus winden wenn man die Namen vom Kundenkonto schon vor der Änderung der LSV hat? :) Träum weiter. Fakt ist (bzw. wird sein): Man kann sich der LSV nicht entziehen nur weil man die Kunden individuell bestimmen kann. Primärer Geschäftsbetrieb der SuC ist Ladestrom abgeben. Ergo -> LSV greift. Egal ob Nutzer bestimmbar sind oder nicht.
„Wie gesagt, man könnte damit VIELLEICHT vor Gericht gehen, hätte aber meiner Meinung nach kaum Chancen. Und die Lobby von Tesla ist nicht nur zu stark, meiner Meinung nach kriecht man aktuell eher zu Kreuze, damit Tesla in DE das Thema Ladeinfrastruktur organisiert (und wird Tesla eher noch weiter bzgl. der LSV entgegenkommen).“
Bisher ist Tesla der LSV entgegen gekommen. Und wie man an der aktuellen Fassung der LSV sieht, wird im Gegenteil das „System Tesla“ negiert. Wo kriecht da jemand zu Kreuze?
MichaelEV meint
Die Formulierung dreht sich nur um die Bestimmbarkeit des Personenkreises. Und die Bestimmbarkeit fällt bei Tesla eindeutig positiv aus, ohne dass die Bestimmbarkeit sich primär aus dem Ladezweck ergibt. Wie gesagt, ihre Interpretation ist Wunschdenken und ergibt sich nicht klar aus der Formulierung. Das ist max. etwas fürs Gericht.
Bzgl. aktueller LSV und privatem Grund haben sie ihren Fehler eingesehen?
150kW meint
Die Formulierung dreht sich nur um die Bestimmbarkeit des Personenkreises. Und die Bestimmbarkeit fällt bei Tesla eindeutig positiv aus, ohne dass die Bestimmbarkeit sich primär aus dem Ladezweck ergibt.“
Es geht um die Supercharger. Dessen Selbstzweck ist das Laden. Ergo: LSV gilt.
„Bzgl. aktueller LSV und privatem Grund haben sie ihren Fehler eingesehen?“
Privater oder öffentlicher Grund spielt weiterhin keine Rolle. LSV: „ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen
Straßenraum oder auf privatem Grund befindet“
MichaelEV meint
Es geht nur um die Bestimmbarkeit des Personenkreises. Mehr nicht, auch wenn sie es sich noch so wünschen. Der Tesla-Fahrer registriert sich bei Tesla nach dem Kauf, um das gesamte Produkt vollständig nutzen zu können, nicht nur ausschließlich fürs Laden. Außerdem ist der Tesla eines Tesla-Kunden ein sehr spezifisches Merkmal für Tesla, einen Tesla-Kunden zu bestimmen.
Die zweite Äußerung macht absolut keinen. Sie wollten mir doch verkaufen, dass ihre Hofeinfahrt (oder der Mitarbeiterparkplatz usw.) auf privatem Grund nach aktueller LSV nicht öffentlich ist und unter die LSV fällt. Wo steht das in der aktuellen (also alten) LSV???
150kW meint
„Es geht nur um die Bestimmbarkeit des Personenkreises.“
Nach den aktuellen Erläuterungen eben nicht. Stichwort „primärer Geschäftsbetrieb“
„Sie wollten mir doch verkaufen, dass ihre Hofeinfahrt (oder der Mitarbeiterparkplatz usw.) auf privatem Grund nach aktueller LSV nicht öffentlich ist und unter die LSV fällt. Wo steht das in der aktuellen (also alten) LSV???“
Hab ich doch schon alles zitiert. Noch mal: Privat oder öffentlich spielt erst mal keine Rolle. Eine Rolle spielt dann noch wer den Platz befahren darf. Privates Grundstück oder Mitarbeiterparkplatz darf die Öffentlichkeit nicht befahren -> Keine LSV (primärer Geschäftsbetrieb ist NICHT Ladestromverkauf). Ladestationen auf privatem Grund die für die Öffentlichkeit bestimmt sind (primärer Geschäftsbetrieb Ladestromverkauf) -> LSV.
Kann man sich auch alles klar machen in dem man mal überlegt wie das der Gesetzgeber geregelt haben wollte. Wollte der Gesetzgeber private Ladestationen auf der Hofeinfahrt oder Mitarbeiterladeplätze für die Öffentlichkeit freigeben? Wohl eher nicht (Und daher steht es auch so in der LSV). Wollte der Gesetzgeber das Ladestationen die für die Öffentlichkeit zum laden bestimmt sind und auf privaten Grund sind sich nicht an die LSV halten und welche auf öffentlichen Grund daran halten? Wohl eher nicht (Und daher steht es auch so in der LSV).
Die LSV macht also genau das was man von ihr erwartet. Vorgaben an Ladestationen, deren primärer Geschäftsbetrieb der Ladestromverkauf für die Öffentlichkeit ist, geben.
MichaelEV meint
Fällt zugänglicher privater Grund unter die LSV
– aktuelle LSV —> JA!!!!(steht auch so in der Erläuterung des Entwurfs für §2 Punkt 5)!!!! Und die Regelung ist nicht konform zu den EU-Richtlinien
– Entwurf (noch nicht verabschiedet!!!)
-Personenkreis bestimmbar und privater Grund kenntlich gemacht -> Nein
-Personenkreis bestimmbar nur durch eine Registrierung/Anmeldung, die sich primär aus dem Ladezweck ergibt -> Ja
-Personenkreis nicht bestimmbar -> Ja
Der klassische Tesla-Kunde registriert sich nicht primär für den Ladezweck! -> Keine LSV!
Beim „neuen“ Tesla-Kunden (Fahrer anderer Fabrikate) sieht das natürlich anders aus. Wenn man hier seine Ansichten durchbringen will,
wird es halt keine Öffnung in DE geben. Damit schadet man sich langfristig nur selber.
150kW meint
„Fällt zugänglicher privater Grund unter die LSV
– aktuelle LSV —> JA!!!!“
Und wie schon IN DER ALTEN Fassung steht, fallen private Hofeinfahrten oder Mitarbeiterparkplätze NICHT darunter.
„Der klassische Tesla-Kunde registriert sich nicht primär für den Ladezweck! -> Keine LSV!“
Es geht um das Ladenetz, das ist zum laden da.
MichaelEV meint
Wo? Zeigen sie mir doch endlich, wo das stehen soll? Sogar die Erläuterungen in dem aktuellen Entwurf sagen etwas komplett anderes als sie.
Bei jedem Ladepunkt geht es ums laden. Logisch. Auch z.B. auf dem Mitarbeiterparkplatz.
Es dreht sich nur um den primären Grund für die Registrierung (also die Bestimmbarkeit des Personenkreises). Und der primäre Grund ist bei Tesla nicht das Laden. Wenn das Laden für Tesla-Fahrer am SuC maximal kostendeckend sein soll, kann man noch nicht einmal von einem „Geschäft“ reden.
150kW meint
Hab ich doch schon oben zitiert, einfach per Google Suche suchen lassen! Zitat LSV:
„Ladepunkte, die sich auf privaten Carports oder privaten Garageneinfahrten befinden sind somit grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne dieser Verordnung.“
„Bei jedem Ladepunkt geht es ums laden. Logisch. Auch z.B. auf dem Mitarbeiterparkplatz.“
Nö. Da ist der primäre Zweck das der Mitarbeiter sein Fahrzeug parken kann und arbeiten geht. Die Haupteinnahmequelle der Firma wird nicht das Laden der Fahrzeuge sein.
„Es dreht sich nur um den primären Grund für die Registrierung (also die Bestimmbarkeit des Personenkreises).“
Da die LSV ja aussagt das es egal ist ob sich da jemand registriert (weil es eben auf dem primären Zweck des Betriebs der Ladesäule ankommt), ist es der Zweck der Registrierung ebenso wurscht.
Jörg2 meint
@150kW
Auch DIE Anbieter, deren Angebot NICHT unter die Regelungen der LSV fallen, erfüllen die Ladesäulenverordnung.
Nur die, die ihr Angebot so stricken, dass die Regelungen der LSV zwingend zum Tragen kommen, müssen diese auch einhalten.
Sind wir uns da eventuell in der Rechtsauffassung einig? Im Sinne von „es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist“.
Wenn die LSV alle Angebote an eine definierte Nutzergruppe von den Regelungen ausnimmt, dann reicht eine, durch Dritte nachvollziehbare, Definition einer Nutzergruppe.
Sollte das jemanden nicht passen, kann er versuchen, seine Rechtsposition durchzusetzen.
Ich vermute, nachdem sich Scheuer auf die Brust geschlagen hat, dass er die Öffnung des Tesla-Ladenetzes irgendwie klärt, wird ER keine Knüppel reinschmeißen.
150kW meint
„Wenn die LSV alle Angebote an eine definierte Nutzergruppe von den Regelungen ausnimmt, dann reicht eine, durch Dritte nachvollziehbare, Definition einer Nutzergruppe.“
Die neuen Erläuterungen der LSV schieben diesem Unsinn einen Riegel vor. Es wäre ja auch volkommen unsinnig ein Gesetz zu erlassen von dem man sich über eine beliebige Definition der Nutzergruppe entziehen kann.
MichaelEV meint
Tun sie nicht, erzählen sie doch nicht weiter den selben Unsinn.
Sebastian meint
Meine Vermutung von vor einigen Wochen war also absolut richtig, Tesla öffnet die SuC Personen bezogen je Fahrzeug und nicht für Marken an sich. absolut richtig. So wählt jeder der möchte die App und deren Bedingungen aus und ist glücklich. Die App wird 100pro die selbe Anzeige haben die wir ja vom Tesla schon kennen, sprich, jemand fährt die A7 hoch oder die A8 entlang und sieht die verschiedenen Standorte inkl. Belegungsdaten. „Schatzi, die Kinder müssen aufs Klo….“ kein Problem, im Car Play Display sieht man die Tesla App und das in 10 KM der Standort Sulzemoos mit 9 freien von 12 Stalls vorhanden ist… So muss BEV Fahren sein!
Das mit den variablen Preisen ist auch okay. Ich bitte darum aber das bei senkrechter Sonne und wenig Belegung die Preise aber auch hinsichtlich Nachhaltigkeit aber auch mal günstiger als die aktuellen 37 cents angeboten werden. Da muss Elon nochmal mit Scheuer sprechen!
Wollen wir den Massenmarkt muss Strom tagsüber deutlich – DEUTLICH – günstiger werden, bevor wir ihn ins Ausland verschenken oder dafür bezahlen! DC Strom bei praller Sonne, könnte so für unter 20 cents immer noch mit prallem Gewinn verkauft werden.
Ich hoffe TESLA wird den senilen verstaubten VDA altherren altfrauen Club aufmischen!
150kW meint
„So muss BEV Fahren sein!“
Und wo ist der Unterschied zu den bereits bestehenden Apps anderer Anbieter?
Sebastian meint
Die anderen haben max. 2 bis 4 me too „wir können auch Strom“ im Angebot. Da sind mir 12er oder 20er oder gar 40er Standorte 100x lieber.
letztlich wird es der Preis ausmachen. EnBW hat bei mir doch die Preiserhöhung verloren. Hab meine Ladekarte denen zurückgeschickt und gekündigt.
Michael2 meint
Gestern stand ein Tesla neben mir an der Ladesäule. Warum soll es dann nicht auch umgekehrt gehen.
Jörg2 meint
@150kW
Wo der Unterschied zu anderen App’s ist?
Diese Frage ist doch unter Deinem Niveau!?
MichaelEV meint
„Das mit den variablen Preisen ist auch okay. Ich bitte darum aber das bei senkrechter Sonne und wenig Belegung die Preise aber auch hinsichtlich Nachhaltigkeit aber auch mal günstiger als die aktuellen 37 cents angeboten werden.“
Neben Musk scheint der Buddy Diess ja auf selbiges zu drängen. Da wird es hoffentlich nur noch eine Frage einer sehr kurzen Zeit sein, bis das kommt. Wenn man sich aktuelle Daten in DE anschaut, braucht es aber auch noch deutlich mehr PV, damit es wirklich relevant wird. Wobei sich beide Dinge gegenseitig bedingen.
Tesla wird dieses Thema aber auch selber regeln. VPPs werden schon an mehreren Orten (und auch in DE) ausgerollt. In DE gibt es ja sehr viel Potential ehemaliger EEG-Erzeuger, denen man eine neue „Heimat“ geben könnte.
Und als finaler Schritt muss es sowas wie P2P-Direktvermarktung mit genauer Abrechnung der Netzentgelte (nodebasiert) geben, damit sich die Erzeuger lokal dort allokieren, wo die Energie gebraucht wird.
Kasch meint
Jo, seit Monaten hat Tesla als Stromversorger schon die Lizenz der Bundesnetzagentur, hat in GB den Strompreis deutlich gedrückt und verdient nur mit „Stromhandling“ dort per eigener KI (Autobidder) fett Kohle. Wird bei uns genau so kommen und jeder etablierte Stromproduzent ist glücklich, wenn Kosten für Ökostromzwangsverwaltung endlich fallen. Was wäre die Welt ohne Elon ?
Kasch meint
Das Konzept ist jetzt bekannt, wie an mancher Tanke ohne Personal. Überall in Europa, mit Ausnahme Deutschland, vermutlich rechtlich durchführbar. Die Lader müssen nicht umgerüstet werden, geziehlt und variabel können einzelne Lader für die Öffentlichkeit freigeschaltet werden und auf der App mit aktuellem Preis erscheinen. Glaube nicht, dass für Deutschland extra Säulen mit teurer, vollkommen unnützer Hardware gefertigt werden. Eine rechtliche Ausnahmegenehmigung für Tesla werden sich EnBW & Co zu Recht nicht gefallen lassen. Hersteller, die nicht wissen, wo man eine Ladedose sinnvoll platziert, sind selbst schuld.
Wie immer in Deutschland: bevor wir ein Rennen bestreiten, lassen wir uns vom eigenen Gesetzgeber erst mal in die Kniee schießen.
Kasch meint
… die Mehrheit der Bevölkerung fordert und beklatscht auch noch die gezielten Schüsse und bildet sich ein, damit edle Leitkultur für den Rest der Welt zu werden. ????????????
Flo meint
+1, genau deswegen geht in diesem Land ja Nichts vorwärts.
Steffen meint
„genau deswegen geht in diesem Land ja Nichts vorwärts“.
Man kann sich ja ein anderes Land suchen, wenn es einem hier nicht passt und es woanders sooooo viel besser ist.
Kasch meint
Und ein letzter Punkt: mit dem RFID-Leser an öffentlichen Ladesäulen können auch andere „Stromanbieter“, sprich Roamingpartner, Geschäfte machen. Tesla verkauft nur selbst Strom, hat an eigenen Säulen natürlich weiterhin das Monopol.
Christian meint
Und die Preise bleiben niedrig. Gut so. Je mehr mitkassieren mit irgendwelchen Abrechnungs- oder anderen Datengeschichten wollen um so anfälliger ist das System auf Störungen.
150kW meint
„Hersteller, die nicht wissen, wo man eine Ladedose sinnvoll platziert“
Klar, weil es ja definitiv nur einen sinnvollen Platz für die Ladedose gibt… Is klar :)
Kasch meint
Einen Nasenlader kannst du überall problemlos anschließen, selbst mit Fahrrädern auf dem Kupplungsträger und da du schwere HPC-Kabel entspannt auf dem Boden aufliegen lassen kannst, gibts auch keine Kommunikationsabbrüche. Ich lade seit 18000 km ausschließlich DC und hatte bislang keinen einzigen Ladeabbruch. E-tron-Fahrer & Co staunten, geben sich aber nicht mehr die Blöse und laden inzwischen brav in der heimischen Garage – passt schon :-)
Herbs meint
„und laden inzwischen brav in der heimischen Garage“
Es ist auch völlig abwegig, dass es einen Mehrwert hat über Nacht zu Hause zu laden, wenn das Auto eh steht, statt unterwegs anhalten zu müssen. Alles Amateure, diese „e-tron und Co.“ Fahrer ????
MichaelEV meint
Nasenlader sind an öffentlichen Charger komfortabler, in der Garage aber eher problematisch.
Lader am Heck „müssen“ rückwärts an öffentlichen Charger einparken und sind in der Garage denke ich das Optimum.
Die Ladebuchsen an der Seite haben aber aus meiner Sicht nur Nachteile (Kabel zu kurz, Kabel unter Spannung, in der Garage nicht gut). Was sehen sie an dieser Positionierung als sinnvoll an?
150kW meint
„Nasenlader sind an öffentlichen Charger komfortabler, “
Nur wenn die Säule frontal steht, was nicht immer der Fall ist.
Kasch meint
Eine seitliche Säule ist auch kein Problem, ich fahr nur halb bis auf Kabelhöhe in die Parkbucht. Wer derartig beknackt positioniert, muss halt die Durchfahrt hinter meinen Fahrrädern breit genug auslegen.
150kW meint
„Wer derartig beknackt positioniert…“
Genau, wer die Ladebuchse derart beknackt positioniert ;)
Kasch meint
Aber bombastische, unnütze Kühlergrillattrappen sind für deutsche Premiumhersteller und deren Clientel natürlich viel wichtiger als zuverlässiges Laden unterwegs – für Überlandfahrten hat ja man noch ein echtes Auto in der Garage. :-)
andi_nün meint
“ Glaube nicht, dass für Deutschland extra Säulen mit teurer, vollkommen unnützer Hardware gefertigt werden.“
Tesla wird für Deutschland garantiert keine extra Säulen aufbauen. Wahrscheinlich wird Tesla die Öffnung der SuC in Deutschland extrem spät durchziehen, bis dahin werden alle Länder rund um Deutschland schon geöffnete SuCs haben. Und irgendwann wird der Gesetzgeber in Deutschland dann umdenken müssen.
EdgarW meint
Zeittarife sind in D nicht mehr erlaubt, nur noch kWh-basierte Tarife.
EdgarW meint
Nachtrag: Hatten wir schonmal gestern, aber der Vollständigkeit halber:
Nach Eichrecht müssen alle Säulen einen eichrechtlich freigegebenen Zähler auf der Gleichstromseite haben, sowie ein Display mit Eingabetasten, mithilfe dessen man vergangene Ladevorgänge anhand Uhrzeit und einer ID-Nummer vor Ort nachvollziehen können soll. Keine Ahnung, ob das schomal irgendwer ernsthaft gemacht hat, ist aber eben Vorschrift in D.
Ebenso muss es einen RFID-Kartenleser für EC- und Kreidtkarten mit separatem PIN-Eingabefeld geben. Dies muss aber nicht an der Säule selbst, sondern darf auch an einem zentralen Terminal je Ladepark zur Verfügung gestellt werden. An DC-Ladeparks kostentechnisch durchaus zumutbar, an Einzelsäulen (besonders AC) ein unnötiger hoher Kostenfaktor, aber ist nunmal vorgeschrieben.
Beides wäre von der andernfalls kostenseitig benachteiligten Konkurrenz einklagbar und keines Falls durch ein „Passt scho“ irgend eines Ministers ignorierbar.
Yoshi84 meint
Ab wann gilt diese Regelung?
EdgarW meint
@Yoshi84 Eichrechtsverordung seit 1 oder 2 Jahren, EC-/Kreditkartenleser (für neue Säulen) seit Anfang Juni 2021 meine ich, auf jeden Fall aber jetzt bereits gültig. Wird sich sicherlich auch im Ecomento-Archiv finden.
EdgarW meint
Eichrecht seit 2 Jahren meine ich, war ein ziemlicher Krampf, weil lange vorher angekündigt, aber kein Hersteller die Zertifizierungen durch hatte. Gab dann ziemlich lange geduldeten Übergang, in dem noch auf AC-Seite gezählt werden durfte, aber 20% abgezogen werden msussten. Auch die Displays samt Tasten zwecks Nachvollziehung fehlten da natürlich noch. Sind so kleine weiße meist ungefähr quadratische flache Kästchen, die sich irgendwo an der Ladesäule finden, häufig an anderer Stelle als das Haupt-Display etc. Ich hab grad danach gesucht, es scheint sich um die EU-Richtlinie 2014/32/EU (anscheinend aber nicht zwingend in der ganzen EU gültig, ist in D aber umgesetzt worden) zu handeln. Web-Suche, auch Bildersuche „eichrecht ladesäule“ hilft weiter.
MichaelEV meint
Bei der Eichrechtskonformität scheint das Problem meinem Verständnis nach nicht der Stromzähler zu sein, sondern die langfristige und unmanipulierbare Dokumentation der Ladevorgänge, damit fehlerhafte Abrechnung nachträglich kontrollierbar sind.
Jetzt die Frage, die ich mir nicht beantworten kann:
Tesla möchte den Vorgang ja umdrehen. Erstmal eine Menge Strom bezahlen, dann wird geladen. Der Kunde bekommt die geladene Menge direkt vom Fahrzeug visualisiert.
Inwiefern spielt das Thema Dokumentation hier dann überhaupt noch eine Rolle? Wird Tesla davon überhaupt tangiert?
MichaelEV meint
Die neue LSV mit EC-/Kreditkarten + PIN-Pad ist doch noch gar nicht verabschiedet und gilt dann glaub ich erst ab Juli 2023. Vielleicht kommt man noch zur Vernunft und lässt sich nicht von der Kreditwirtschaft diktieren, dass diese auch gerne mitverdienen möchte.
MichaelEV meint
Und noch vergessen:
Eichrechtskonform ist wohl auch, wenn man nach KWh UND Zeit abrechnet. Oder Flatrates kommen ebenfalls in Frage, hier gab es wohl auch schon Gerüchte bei Tesla.
DerHans meint
@EdgarW da ich mich mit dem Thema nie richtig befasst habe. Diese ganzen Regelungen gelten nur fuer oeffentliche und jedem zugaengliche Ladestationen, oder? Oder wie kann Tesla seine SC ohne das ganze Gedoens, welches m.M.n. der Hauptgrundgrund fuer nicht funktionierende Saeulen sind, betreiben? Weisst du evtl. auch wie es in der Schweiz gemaess Regelungen aussieht?
Christian meint
In D hat Tesla da eine äußerst effiziente Lösung gefunden: Das Gelände wird mit einem Schild als Privatgelände definiert und dann gelten die Auflagen nicht mehr.
DerHans meint
Also steht sich Deutschland wieder mal selber im Weg und wartet bis ein Anderer das grosse Geschaeft macht. Und ich dachte immer, schlimmer als der schweizer Amtschimmel wiehert keiner.
Bernhard meint
Das ist eine Frage der Auslegung des Textes. Von Zeittarifen ist doch keine Rede. Ich würde das eher so auslegen, daß je nach Tageszeit oder Auslastung eines Standortes andere kWh-Preise verlangt werden.
Wer als Fremdnutzer z.B. am nächsten Wochenende (Hauptreisewochenende Ferien) mittags um 14:00 Uhr am SuC laden möchte zahlt dann einen wesentlich höheren Preis als der, der nachts um 2:00 Uhr an einen Donnerstag im November anstöpselt.
Das könnte ganz schön kompliziert und damit gewollt unattraktiv für Fremd-BEV werden.
Warten wir mal ab wie das dann wirklich geregelt wird.
Freddy K meint
Genauso ist es auch gemeint. Nicht zeitbasiert abgerechnet( Tesla rechnet eh nur kWh ab) sondernnzeitbadierze Tarife….Je mehr Belegung umso höher der kWh-Preis.
Freddy K meint
Es wird nicht über Zeit angerechnet sondern über kWh. Je nach Uhrzeit und Parkbelegung kann der Preis je kWh höher oder niedriger sein…
Christian meint
Zeittarife hatten wir in D schon mal. Vor 4 Jahren etwa. Mussten die nicht durch kWh-basierte Tarife ersetzt werden?
Vorwählen wieviele kWh ich laden will aber dann im Zeittarif abrechnen, das ist schon geschickt gedacht und ist für den Ladesäulenbetreiber meistens vorteilhaft.
EdgarW meint
Ersteres: richtig
Letzteres: Viele Leute wissen garnicht, wie viel sie laden werden, viele E-Autos zeigen nichtmal den SOC an und viele wissen auch höchstens ungenau, wie groß ihr Akku ist, wie man aus SOC und Akkugröße die kWh-Menge berechnet (nebst Ladeverlusten) etc. Völliger Unsinn und auch unnötig. Bei Ladestart von EC/Kreditkarte (die Möglichkeit ist in D ja nun für neue Säulen vorgeschrieben) kann ein Betrag vorreserviert werden, nach erfolgter Ladung wird dann nur der tatsächlich genutzte Betrag abgebucht. Ähnlich läuft es bei Ladekarten und -Apps, bei denen Kreditkarten- oder Giroabbuchung eingetragen/autorisiert ist. In den USA ist dieser Unsinn mit dem Vorwählen auch beim Tanken schon seit langer Zeit an Automatentanken üblich, in Europa überhaupt nicht. Musk hat diesebezüglich halt einen gewissen US-Tellerrand zu überwinden.
Yoshi84 meint
In den Niederlanden ist das Vorwählen des zu tankenden Betrags leider auch unangenehmer Standard…
EdgarW meint
An Automatentankstellen? Hab ich auch mal vor langer Zeit in D gesehen. Beimletzten mal (ich hab das kaum öfter als zweimal im Leben genutzt) war’s dann die übliche Methode: Erst Betrag reservieren, abgebucht wurde dann nur der benötigte Betrag.
Oder beziehst Du dich auf Ladesäulen in NL?
Yoshi84 meint
@Edgar
Ich beziehe mich auf Tankstellen (Benzin/Diesel) in NL
Andi EE meint
Das macht doch keinen Sinn für den Ladesäulen-Betreiber, wenn da einer 10x länger dran hängt. Ist wie in einem Restaurant wo einer ein Mineral bestellt und 5 Stunden den Platz besetzt.
Wie man sich in Europa immer gegen den freien Markt wehrt, ist schon abenteuerlich. Wer das Angebot schlecht findet und in seinem Zeitfenster keinen günstiges Angebot erhält, muss es ja nicht wählen. Wenn das Angebot wirklich so schlecht, checkt es der Anbieter ja dann schon, wenn er nix mehr verkauft. Wichtig ist nur, dass Konkurrenz herrscht, sonst funktioniert es für uns Konsumenten nicht. Wenn das Tesla so anbieten würde, erzeugt es mehr Konkurrenz und somit ist das Potenzial hoch, dass es langfristig günstige Angebote gibt … auch von den anderen.
Allstar meint
Europa hat den freien Markt quasi erfunden und mit der EU perfektioniert. Wogegen sich die EU aber wehrt ist unfaire Konkurrenz, vor allem aus China.
Hat jetzt mit den SuC nix zu tun, aber musste mal gesagt werden. Dein ständiges Bashing gegen Deutschland bzw. die EU nervt weil es einfach unsachlich ist.
BEV meint
Gilt das dann auch für die S 85 ? ;-)