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Anspruch auf private Lademöglichkeit wohl erst ab Ende 2020/Anfang 2021

18.06.2020 in Aufladen & Tanken, Politik | 14 Kommentare

Renault-Kangoo-ZE-laedt

Bild: Renault

Der im März beschlossene Rechtsanspruch auf private Elektroauto-Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen wird einem Bericht zufolge nicht mehr vor der Sommerpause gesetzlich geregelt. Hintergrund der Verzögerung soll weitreichende Kritik an der geplanten Reform des Wohnungseigentums- und Mietrechts (WEG) sein.

Golem.de schreibt unter Berufung auf eine Sprecherin der SPD-Fraktion, dass in den beiden verbleibenden Sitzungswochen im Bundestag keine Abstimmung mehr für die Reform vorgesehen ist. Die Regierungskoalition habe eigentlich geplant, die Änderungen vor der Sommerpause zu beschließen. Wohnungseigentümer oder Mieter hätten dann frühestens ab September 2020 einen Anspruch auf eine Ladestelle durchsetzen können.

Dass es zu der Verzögerung kommt liege daran, dass die Koalition sich entschieden habe, das Thema Elektromobilität nicht in einem separaten Gesetz zu behandeln. Stattdessen würden die angedachten Änderungen im Rahmen einer umfangreichen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes berücksichtigt.

An dem aktuellen Entwurf für das neue Wohnungseigentumsgesetz gab es Ende Mai in einer Anhörung im Bundestag Kritik, dabei ging es jedoch nicht in erster Linie um den Anspruch auf private Lademöglichkeiten. Das Ziel, die Wohneigentümergemeinschaften zu stärken und für die Zukunft zu rüsten, werde so nicht erreicht, warnten Verbände. Mit Blick auf die Ladeinfrastruktur bemängelte etwa der Verband Haus & Grund Deutschland, dass die Kostenverteilung und Kostenübernahme nicht hinreichend geregelt sei.

Nach Einschätzung von Haus & Grund wird bei zunehmender Verbreitung von E-Mobilität die Frage der Kostenverteilung bedeutsamer, „wenn zum Beispiel ab einer bestimmten Anzahl von Ladesäulen das Stromnetz erweitert werden muss oder einzelne Eigentümer nachträglich in die Nutzung einer bereits erbauten Ladestation einsteigen“. Bisher sehe der Entwurf „angemessene“ Zahlungen vor. „Diese Formulierung ist auslegungsbedürftig und stark einzelfallabhängig“, so der Verband.

Der Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit für Elektroautos wird laut Golem.de voraussichtlich erst Ende 2020 verabschiedet. Von der von der Bundesregierung vor kurzem angekündigten Förderung des Ausbaus der privaten Ladeinfrastruktur mit 500 Millionen Euro würden viele Wohnungseigentümer oder Mieter dann wahrscheinlich erst im kommenden Jahr profitieren.

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Via: Golem.de
Tags: Ladestationen, MietwohnungAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Sky meint

    23.11.2020 um 10:13

    Was, wenn zwischen Stellplatz/Garage/Carport und Haus/Wohnung bspw ein Gehweg liegt. Wie sieht es hier mit dem Rechtsanspruch aus?

  2. Oliver Leicht meint

    18.06.2020 um 18:16

    Wenn man Diskussionen in WEG-Versammlungen sieht, werden diese oft als „Stellvertreter-Krieg“ geführt – ich verhindere Dein Weltanschauungsthema weil ich dafür etwas aufgeben muss. Und Elektromobilität ist dabei so ähnlich wie Fußball – jeder hat eine Meinung und seine Mannschaft sprich Auto ist das Beste.
    Da die Immobilienbranche oder WEG-Versammlungen außerdem zumindest als Innovationsavers bekannt sind,, wird das Thema der verpflichtenden LIS nicht ohne hinhaltenden Widerstand umzusetzen sein. Bis dahin gilt überzeugen und die Vorteile herausarbeiten, die eine Wallbox auch für die Vermieter haben kann …..

  3. Silke Berkel meint

    18.06.2020 um 12:49

    Mir kommt manches als „Theoretisieren“ vor.
    Wir wohnen in einer kleineren WEG-Einheit mit nur sieben beteiligten Parteien (Wohnungseigentümern). Entscheidungen über Investitionen und allgemein Veränderungen am Objekt werden de facto stets einstimmig gefasst. Keiner pocht auf Rechtsansprüche. Da weiß ich jetzt schon, dass einige der lieben Miteigentümer nicht zustimmen werden – und damit hat die Sache sich leider erledigt. Auf sein Recht hinzuweisen macht man da nicht. Das ist in größeren Einheiten sicher anders.

    • Oliver Leicht meint

      18.06.2020 um 18:09

      Hallo Silke, vielleicht liegt das an der Argumentation – wir haben einen Ansatz für die Implementierung von e-Carpools inkl. Ladeinfrastruktur und Abrechnung in kleineren Einheiten, den wir bei einer Mindestanzahl von 3 festen Nutzern bzw. 30% der Wohnungsanzahl realisieren könnten. Tatsächlich ist es eine der schwersten Aufgaben Einigkeit in einer Wohnanlage zu haben. Das ist aber nicht immer notwendig.

      Wenn Fragen dazu sind, gerne eine Antwortmail senden.

      LG

      OL

    • Yoshi84 meint

      18.06.2020 um 20:21

      Hast du es denn wenigstens schon versucht. Solche Dinge muss man in persönlichen Gesprächen vorbereiten. Mach es den anderen Parteien schmackhaft. Rechne ihnen vor, was sie sparen können, wenn sie jetzt noch schnell auf den Zug aufspringen und bspw Förderungen (NRW) mitnehmen können. Lass sie Deine Überzeugung und Begeisterung spüren. Nimm sie auf eine Probefahrt in deinem BEV mit oder leih dir, falls du noch keins fährst, eines und fahrt ne Runde. Hol dir FFF-Keule raus und erkläre den Rentnern die positiven Umwelteffekte des elektrischen Fahrens um ihrer Enkelkinder willen. Hab ich was vergessen? Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendjemand sich gegen evtl. 1000 Euro Einmalkosten sperrt.

      LG

  4. hermann meint

    18.06.2020 um 11:10

    Gibt es überhaupt Mieter, die bereit sind auf eigene Kosten einen Stellplatz mit einem Ladepunkt aufzurüsten? Und wenn der Mietvertrag endet, muss er den ursprünglichen Zustand wiederherstellen (?).

    • Richie meint

      18.06.2020 um 11:34

      Ich glaube, da geht der Weg künftig anders: Wenn es einen Rechtsanspruch gibt, dann muss der Vermieter auf seine Kisten den Anschluss legen lassen, wenn der Mieter so einen Anschluss nutzen möchte. Und vermutlich wird man die Kosten nicht auf die Miete umlegen können. Andererseits erhöht/erhält sich so der Wert des Eigentums.

      • hermann meint

        18.06.2020 um 12:00

        Richie,

        in dem Gesetzesentwurf steht halt, dass Mieter den Anspruch nur auf eigene Kosten haben.

    • Yoyo meint

      18.06.2020 um 13:15

      Ja gibt es. Und unser Vermieter übernimmt mit Kusshand die Leitungen (Ohne Wallbox), die wir dann ihm überlassen.

    • McGybrush meint

      18.06.2020 um 16:07

      Ich würde die Kosten von 3000Eur sofort zahlen. Dann bin ich schon nach 2 Jahren bei +/- 0Eur was ich an Spritkosten gespart hab. Was danach passiert wäre mir dann Banane. Natürlich nur in einer Wohnung wo ich vor hab länger drin zu bleiben.

  5. Richie meint

    18.06.2020 um 10:34

    Hier geht es um Anderes: Man wollte das WEG-Recht umfassend ändern und u.a. die Rechte des Verwalters enorm stärken. Da diese Verwalter eh schon zu viele Befugnisse haben und gerne mit dem Geld der Eigentümer unsorgfältig umgehen, wäre eine Stärkung katastrophal. Insofern ist es richtig, da jetzt einen Stop zu machen.

    Ich weiß allerdings nicht, warum man Ladethematiken überhaupt zusammen mit einer umfassenden WEG-Reform in einen Topf gepackt hat. Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. Da haben wohl Lobbyisten absichtlich unter dem Deckmantel der Energiewende fiese Rechtsänderungen mit in das Paket gepackt.

    • badsoden meint

      18.06.2020 um 14:19

      Ich vermute das auch. Erste Priorität war doch, dass einen Eigentümer nicht einen Ladeplatz für anderen verhindern kann. Zweiter Priorität ist dann, dass ein Mieter auf seinen Konsten einen Ladeanschluss legen lassen kann. Auch wenn’s nur eine Schukodose ist, würde das viele schon ausreichen.
      Aber die Politiker machen das häufiger. In eine beliebtes und positiv behaftetes Thema wird dann andere Unfug reingepackt um so unbeliebsame Themen umzusetzen.
      Jetzt haben wir ein Konjunkturpacket was insbesondere auch die Städte dienen sollte (mit besserer Luft) und dort kann man es meistens nicht umsetzen. Toll gemacht CDU und SPD.

  6. McGybrush meint

    18.06.2020 um 09:55

    Ich verstehe das Wort Sommerpause nicht!?

    Normal nimmt sich jeder 2-3 Wochen Sommerurlaub. Machen es alle gleichzeitig haben wir eine Pause von 3 Wochen. Nehmen alle unterschiedlich kann der verbleibende Rest abstimmen. Wem es nicht passt kann ja sein Urlaub unterbrechen.

    Also bei den Gehältern finde ich es ein Unding für etwa ganze 2 Monate entscheidungsunfähig zu sein. Dafür werden sie nicht von unseren Geldern bezahlt.

    • Yoshi84 meint

      18.06.2020 um 10:21

      Zumal in der jetzigen Situation… Unbegreiflich!

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