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VDA: Erleichterungen bei privaten Ladesäulen „zügig durch Förderprogramme flankieren“

21.09.2020 in Aufladen & Tanken, Politik | 16 Kommentare

Peugeot-e-208-Ladeanschluss

Bild: Peugeot

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) als wichtigen Anstoß für den Hochlauf der E-Mobilität in Deutschland begrüßt. Die Änderungen bringen unter anderem einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer privaten Ladestation. Im Bereich Ladeinfrastruktur braucht es laut dem VDA nun weitere Förderprogramme, diese müssten unbürokratisch und bürgernah ausgestaltet werden und preisgünstige Anlagen einschließen.

Durch die Überarbeitung des WEG fielen Hürden beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur in Gebäuden endlich weg, kommentierte VDA-Präsidentin Hildegard Müller die vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzesnovelle. Dadurch wachse die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen „und mit dann hoffentlich weiter steigenden Neuzulassungen von Batteriefahrzeugen und Plug-In-Hybriden kann ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden“.

Das neugefasste WEG sieht vor, dass Besitzer von Wohneigentum einen Anspruch auf die Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge haben sollen. Künftig reicht eine einfache Mehrheitsentscheidung der Eigentümergemeinschaft, damit auch einzelne Wohnungseigentümer auf eigene Kosten Lademöglichkeiten wie Wallboxen einbauen können. Auch Mieter sollen davon profitieren.

Wichtig sei nun, dass die WEG-Reform durch Förderprogramme für Verbraucher begleitet wird, so der VDA. Eine entsprechende Förderrichtlinie, die die Bundesregierung derzeit vorbereite, sollte zügig auf den Weg gebracht werden, breit wirken und Antragstellern unbürokratisch einen einfachen Zugang zu Ladeeinrichtungen ermöglichen.

Komplexe Genehmigungs- und Abstimmprozesse müssten gerade in der Anlaufphase vermieden werden, damit rasch in nennenswerter Zahl Ladeeinrichtungen in Wohnanlagen entstehen und der bestehende Schwung beim Hochlauf der Elektromobilität verstärkt wird. „Die besten Instrumente dafür sind feste Förderbeträge pro Ladepunkt in Form vom Pauschalen. Sie sollten nicht an Mindestbeträge für die Anlagen gekoppelt sein, damit auch die Installation von preisgünstigeren Anlagen unterstützt werden kann“, schlug die VDA-Präsidentin vor.

Mit der WEG-Reform wird ein weiteres Element aus dem „Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Regierung umgesetzt. „Die Bundesregierung fördert die Installation von Ladeeinrichtungen mit mehreren Programmen. Aber ohne private Initiative gelingt der Aufbau von Infrastruktur in der Fläche, die Voraussetzung für einen Durchbruch der Elektromobilität ist, nicht in ausreichendem Maße“, so Müller.

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Via: VDA
Tags: Förderung, Ladestationen, VDAAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. osuh meint

    24.09.2020 um 15:22

    „zügig durch Förderprogramme flankieren“

    die deutschen automobilhersteller sollten endlich mal in die realwirtschaft geholt werden und subventionen für privatunternehmen eingestellt werden. sowas nennt sich unternehmerisches risiko und wer nicht mitzieht hat verloren! diese steuerungspolitik gehört genauso weg die der vda lobbyverband und 95% der abgeordneten!

  2. hu.ms meint

    22.09.2020 um 08:51

    Ich halte es für mindestens genauso wichtig auf den firmenparkplätzen mit mind. 3,7kwh (= ca. 20km/std) laden zu können. Denn es ist doch am sinnvollsten die BEV zu laden, wenn an sonnigen tagen die überkapazitäten aus den PV-anlagen vorhanden sind und diese anstatt ins ausland verschenkt zu werden in die emsiionsfreie mobilität gehen. Dazu wäre dann auch ein günstigerer stromtarif für genau diese zeiten sinnvoll.

    • MichaelEV meint

      22.09.2020 um 09:01

      Exakt. Und meiner Meinung nach sollte die reduzierte 1%-Regel für BEV und PHEV nur gelten, wenn dies gegeben ist.

    • bensch meint

      22.09.2020 um 18:34

      +1 Sollte Pflicht für AG werden, Ladestationen an ihren Parkplätzen zu installieren.

  3. E-Flieger meint

    21.09.2020 um 15:50

    Auch Mieter sollen davon profitieren?

    Wenn ich als Mieter erst den Wohnungseigentümer überzeugen, der dann die anderen Eigentümer…
    … dann wird das wohl nichts.

    Insbesondere auch bei Miet-Häusern (oder Miet-Zweifamilienhäusern)
    Sollte das Recht auf einen Anschluss festgelegt werden.

    Aber so :-(

    • bensch meint

      22.09.2020 um 18:36

      Als Mieter hast du einen Anspruch auf eine Lademöglichkeit, allerdings auf eigene Kosten. Und in der Praxis könnte es langwierig werden.
      https://www.adac.de/news/einbau-von-wallboxen-fuer-elektroautos-soll-erleichtert-werden/

  4. MiguelS NL meint

    21.09.2020 um 13:53

    „Künftig reicht eine einfache Mehrheitsentscheidung der Eigentümergemeinschaft, damit auch einzelne Wohnungseigentümer auf eigene Kosten Lademöglichkeiten wie Wallboxen einbauen können. Auch Mieter sollen davon profitieren.“

    Ich verstehe nicht, man braucht eine Mehrheitsentscheidung? Ich bin jetzt davon ausgegangen das wäre jetzt gelöst. Ich dachte man habe jetzt einfach den Anspruch darauf.

    • MoguelS NL meint

      21.09.2020 um 14:15

      Was hat man jetzt eigentlich gelöst, war es (oder ist aktuell noch) vom Grundsatz verboten?

      • J.Kiesgen meint

        21.09.2020 um 19:10

        Es bedurfte meine ich der absoluten Mehrheit, bzw. sogar Einstimmigkeit. Ein renitenter Verbrennerfahrer reichte also um das ganze zu blockieren.

  5. JürgenSchremps meint

    21.09.2020 um 12:38

    Frage mich wie das funktionieren soll. Die Anschlussleistung in Mehrfamilienhäusern reicht bei weitem nicht aus um jedem Tiefgaragenstellplatz 11kW anzuschließen.
    Das kann nur mit Lastmanagement funktionieren, das ist aber viel teurer.

    Haben jetzt die ersten zwei oder drei das Recht, die verbleibende Anschlussleistung für dedizierte Anschlüsse aufzubrauchen? Wer zu spät kommt hat kaum mehr Anschlussleistung oder muss sich diese mit einem teuren Lastmanagement teilen?

    • xdaswarsx meint

      21.09.2020 um 13:03

      Ohne vernünftiges Lastmanagement wird es wahrscheinlich in so gut wie keiner Tiefgarage funktionieren.
      Hierbei muss die Hausverwaltung dann aufpassen und möglichst darauf Einfluss nehmen, was wie gebaut wird.
      Der Erste muss ja nicht zwingend bereits das LM bezahlen, nur sollte seine Wallbox kompatibel sein.

      • Christian meint

        22.09.2020 um 09:31

        für 16 A sollte es immer im ganzen Haus reichen. Zur Not zeitgesteuert durch das Auto erst ab 20 Uhr. Mit dem Argument, daß es nicht mehr als 3,7kW braucht verbaut man auch dem nächsten BEV-willigen in der Hausgemeinschaft nicht den Weg, der dann eigennützig gegen die erste 22kW Ladestation stimmen würde.

  6. hermann meint

    21.09.2020 um 11:45

    „zügig durch Förderprogramme flankieren“, heißt wohl noch mehr Steuergelder rauswerfen. Nachdem bereits für die Anschaffung der Fahrzeuge 6 K Euro Steuergelder fließen, wäre eine Kosten und Nutzenanalyse notwendig.. Was kostet die Tonne co2 Reduzierung im Straßenverkehr dem Steuerzahler?

    • Optimist meint

      21.09.2020 um 12:16

      Ganz groß! Dann wird es halt wieder nichts mit einem Elektroauto!
      „Künftig reicht eine einfache Mehrheitsentscheidung der Eigentümergemeinschaft, damit auch einzelne Wohnungseigentümer auf eigene Kosten Lademöglichkeiten wie Wallboxen einbauen können. Auch Mieter sollen davon profitieren.“
      Bei uns hier im Ländle bin ich der Einzige von 42 Eigentümern der einen Ladeanschluß möchte.

      • Jörg2 meint

        21.09.2020 um 13:22

        Dann musst Du wohl noch 22 überzeugen. Sie müssen sich ja nicht gleich ein eAuto kaufen. Über die Schuko können sie auch mal den Staubsauger zum Aussaugen betreiben….

    • bensch meint

      21.09.2020 um 22:44

      Scheinbar herrscht ein wenig Panik beim VDA. Wer zu spät kommt den bestraft das Leben.

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