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BDEW äußert sich zu Referentenentwurf für Schnellladegesetz

07.01.2021 in Aufladen & Tanken, Politik | 6 Kommentare

Audi-e-tron-laedt

Bild: Audi

Das Bundesverkehrsministerium hat Ende letzten Jahres den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für Elektroautos vorgelegt. Nach dem E-Mobilitäts-Verband BEM äußerte sich nun auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zu den geplanten Vorgaben.

Mit dem Schnellladegesetz (SchnellLG) soll ein flächendeckender, über den aktuellen Bedarf hinausgehender Ausbau von öffentlich zugänglichen Schnellladepunkten durch die Einführung eines staatlichen Ausschreibungssystems gewährleistet werden. Die Ladeinfrastruktur-Betreiber bräuchten attraktive und stabile Rahmenbedingungen, damit sie den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranbringen und die anstehenden Investitionen stemmen können. Der vorgelegte Entwurf lasse jedoch noch viele Fragen offen, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae.

Es sei unklar, wie das Ausschreibungssystem mit einem wettbewerblichen Ladesäulenbau zusammenspielt und wie der Übergang in Richtung Markt nach Zielerreichung aussieht, so Andreae. „Beeindruckend vom Umfang her und zugleich inhaltlich völlig offen“ seien allein die vorgesehenen Verordnungsermächtigungen für das Bundesverkehrsministerium. Nicht zielführend sei der Anspruch, über staatliche Aufträge die marktliche Standardentwicklung zu ersetzen – dies würde einen beschleunigten, wettbewerbsgetriebenen Ausbau ausbremsen. Die Ladesäulenverordnung lege bereits einen guten Rahmen für die technischen Mindeststandards und deren marktliche Entwicklung fest.

Weitere Standards, die über Mindeststandards hinausgehen, würden am besten wettbewerblich auf Basis des realen Kundenfeedbacks entwickelt. „Dieser Marktmechanismus darf nicht durch Überregulierung im Schnellladegesetz außer Kraft gesetzt werden“, forderte Andreae. Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur sei neben dem in Gang gekommenen Hochlauf von E-Mobilen wichtig, dass die Rahmenbedingungen verlässlich sind. „Ständiges Herumdoktern an regulatorischen Vorgaben ist kontraproduktiv“, betonte der BDEW. „Hilfreich ist eher, die Fördermaßnahmen zu verbessern, Genehmigungsverfahren und Netzausbau zu erleichtern und das Laden zu Hause und beim Arbeitgeber – Stichwort: ‚GEIG‘ – zu priorisieren.“

Ständige rechtliche Ergänzungen und Verschärfungen wie jetzt im Schnellladegesetz, der Ladesäulenverordnung oder demnächst in der europäischen „Alternative Fuels Infrastructure Directive“ würden zeitaufwändige Nachrüstungen erfordern und im schlechten Fall den weiteren Ausbau des Ladenetzes verlangsamen, sagte Andreae. Zu nennen sei hier insbesondere auch die im Rahmen der aktuellen Novellierung der Ladesäulenverordnung diskutierte verpflichtende Verwendung einer Debitkarte. „Dies wäre ein Showstopper für den weiteren Ausbau, da die Debitkarte nicht alle sinnvollen Bezahlvarianten unterstützt und in der Breite der Hersteller gar nicht genügend Geräte verfügbar sind. Teure Nachrüstungen in ein paar Jahren wären die Folge. Das ist kein investitionsfreundliches Umfeld für den Ausbau der Ladeinfrastruktur.“

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Via: BDEW
Tags: BDEW, Ladestationen, SchnellladenAntrieb: Elektroauto

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Peter W meint

    08.01.2021 um 08:29

    Dass der BDEW Druck macht ist völlig in Ordnung. Das Ladesäulengesetz war von Anfang an ein Fehlschuss. Jede Tankstelle funktioniert für jeden Autofahrer, das muss auch für Ladesäulen gelten. Das Gejammere des VDA stört mich da wesentlich mehr. Der VDA will mit dem Jammern erreichen, dass viele Kunden nochmal nen Verbrenner kaufen, weil die Laderei angeblich so miserabel funktioniert. Der Run auf BEVs ist schon etwas übermächtig geworden, da muss man was dagegen tun.

    Antworten
  2. Werner Kohn meint

    07.01.2021 um 14:41

    Tesla hat für seine Fahrzeuge auf seine Kosten eine gute Infrastruktur geschaffen. Wenn die deutsche Politik e-Mobilität verstanden hätte, wäre ein gutes, logisches, mit Bankkarten nutzbares, „Einsteckersystem“-Ladenetz bereits vorhanden. Aber so, kann man nur zu Hause an der eigenen Wallbox seinen Zweitwagen laden und weite Strecken mit dem Zug oder einem Tesla-Mietfahrzeug fahren.

    Antworten
    • Tom meint

      07.01.2021 um 19:53

      Sorry, aber Ich kann es nicht mehr hören das Langstrecke immer nur mit Tesla in Verbindung gebracht wird. Super Ladenetz, keine Frage. Ich bin jetzt ca 10.000km mit einem Corsa-e unterwegs, überwiegend Kurzstrecke, aber ab und zu auch Langstrecke mit 600km am Stück. Funktioniert. Hatte noch nie Probleme. Ich besitze 2 Ladekarten, benutze zu 95% eine davon, EnBW. Aber Scheinbar war das alles nur ein Traum…, hab schließlich gakein Tesla…

      Antworten
      • Peter W meint

        08.01.2021 um 08:21

        Ist bei mir auch so. Von Süddeutschland bis an die Ostsee absolut kein Problem. Man sollte sich vorher nur mal ne Karte anschauen und ne App runterladen um zu wissen wo es Ladesäulen gibt. Im Osten sind sie eher dünn gesäht

        Antworten
  3. Gerald Galka meint

    07.01.2021 um 14:31

    Kritik zum Thema gibt es im Netz jede Menge. Ich kann alle Argumente irgendwie nachvollziehen, aber nicht erkennen, inwieweit sich die Kritik am Gesetzentwurf reibt, da ich den nicht einsehen kann, oder wo finde ich den?

    Antworten
    • Jörg2 meint

      07.01.2021 um 16:37

      Könnte das hier sein:

      https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/referentenentwurf-zweite-lsv-novelle.pdf?__blob=publicationFile&v=6

      Antworten

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