Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) investiert im Rahmen der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ weitere 20 Millionen Euro in die Beschaffung von Fahrzeugen und den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Insgesamt werden 86 Projekte bewilligt, davon 36 von Kommunen und 50 von Unternehmen. Damit unterstützt das BMDV im Rahmen dieser Richtlinie die Beschaffung von über 1000 Fahrzeugen und knapp 250 Ladepunkten.
Verkehrsminister Volker Wissing (FDP): „Um die Emissionen im Verkehr nachhaltig und dauerhaft zu senken, brauchen wir die Elektromobilität. Gerade Taxis und Kurierdienste haben eine enorm hohe Fahrleistung von Tausenden an Kilometern jährlich – vor allem in unseren Innenstädten. Daher fördern wir den Umstieg von kommunalen und gewerblichen Flotten auf die Elektromobilität mit 20 Millionen Euro.“
Mit der Förderung sollen kommunale und gewerbliche Flotten wie Fuhrparks, Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste bei einem beschleunigten Umstieg auf alternative Antriebe unterstützt werden. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien erreichten diese Fahrzeuge mit ihren hohen Laufleistungen eine wesentliche CO2-Einsparung und leisten damit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, so das Verkehrsministerium.
Das BMDV hat die Förderrichtlinie Elektromobilität 2015 gestartet, um den Verkehrssektor nachhaltiger und energieeffizienter zu gestalten. Mit der Richtlinie werden batterieelektrische Anwendungen in drei Bereichen gefördert: kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte, anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Beschaffung batterieelektrischer Fahrzeuge für kommunale und gewerbliche Fahrzeugflotten. Bisher gab es 18 Aufrufe und über 1000 Projekte, die mit einem Fördervolumen von 386 Millionen Euro umgesetzt werden.
2022 wird ein weiterer Aufruf zur Förderung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur folgen. Die Förderrichtlinie hat eine Laufzeit bis 2025.
Jürgen W. meint
Hört sich erstmal gut an. Allerdings werden zum Beispiel bei der Anschaffung eines Fahrzeugs in einer Kommune lediglich die Investitionsmehrkosten prozentual gefördert. Dafür rentiert sich der gigantische Bürokratieaufwand allerdings nicht. Wenn dann noch das EU-Beihilferecht tangiert wird, ist das Bürokratiemonster erwacht.