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Urteil: Parkverbot für elektrischen Pkw in Tiefgarage unzulässig

25.02.2022 in News & Trends | 15 Kommentare

VW-Golf-GTE-1

Bild: VW

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf die Nutzung einer Tiefgarage durch Elektroautos nicht generell untersagen. Das entschied das Amtsgericht Wiesbaden in einem Urteil vom 4. Februar 2022, es gab damit einer Eigentümerin recht. Der entsprechende WEG-Beschluss verstoße „gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung“, hieß es zur Begründung. Denn damit laufe der „nicht abdingbare“ Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit, der seit Ende 2020 besteht, ins Leere.

In dem Fall wollte der Mieter eines Stellplatzes sein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug in der Tiefgarage parken. In einem Beschluss vom August 2021 untersagte die WEG jedoch „bis auf Weiteres“ das Abstellen von elektrischen Autos in der Garage. Begründet wurde das unter anderem mit dem Brandschutz: Komme es zu einem Brand, sei die Dauer des Brandverlaufs bei einem E-Fahrzeug länger als bei einem Benzinbrand. Hinzu komme, dass ein Brand – im Gegensatz zu einem Benzinbrand – nicht mit Löschschaum gelöscht werden könne.

Weiter hieß es: Ein Elektrofahrzeug müsse im Brandfall durch die Feuerwehr in einen Container gezogen werden, um dort auszubrennen. Das Hineinfahren mit einem solchen Container sei in der Tiefgarage des Anwesens nicht möglich. Somit müsste in einem Brandfall das Elektroauto in der Tiefgarage ausbrennen, was eine nicht hinzunehmende Gefahr für das Gemeinschaftseigentum darstelle.

Diese Argumentation ließ das Gericht nicht gelten. Denn durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes besteht ein Rechtsanspruch auf die Installation einer Lademöglichkeit. Durch ein Parkverbot könnte diese Ladestelle jedoch nicht genutzt werden. Damit verstoße der Beschluss gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der Reform, da die Schaffung von Ladeinfrastruktur die „Triebfeder“ der Reform war. Die Frage des Brandschutzes spiele dabei keine Rolle: „Daher verstößt der angegriffene Beschluss gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, selbst wenn man zu Gunsten der Beklagten die behauptete besondere Brandgefahr von Elektrofahrzeugen als wahr unterstellt“, heißt es in dem Urteil.

Wegen der angeblich höheren Brandgefahr durch Fahrzeuge mit Elektroantrieb hat es zuvor schon Parkverbote in öffentlichen Garagen geben. Die Stadt Kulmbach hob ein solches Verbot jedoch wieder auf, nachdem Löschdecken und ein sogenannter Teleskoplader beschafft wurden.

Nach Branchenangaben brennen in Deutschland täglich im Schnitt etwa 40 Autos, die meisten davon sind Benziner oder Diesel. Mit der steigenden Zahl an Elektroautos auf den Straßen häufen sich auch Berichte über brennende Stromer. Unter anderem nach Erkenntnissen der Dekra geht von E-Autos aber keine höhere Brandgefahr aus.

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Via: imr-online.de & Golem.de
Tags: Feuer, Recht, TiefgaragenAntrieb: Elektroauto, Hybridfahrzeuge

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Vernunftsmensch meint

    08.03.2022 um 18:10

    Es ist wohl wiedereinmal so dass die alte Regel gilt: ich habe Angst vor allem Neuen. Klar kann so ein Elektroauto brennen, wahrscheinlich passiert das sogar genauso oft wie es bisher bei Verbrennern passiert ist. Mir sind jetzt so aus dem Bauchheraus keine Fälle in den letzten 50 Jahren bekannt.
    Trotz alledem darf sich die Feuerwehr durchaus mal Gedanken dazu machen denn wenn so ein Elektrokarren brennt sollte nicht gleich der ganze Strassenzug abbrennen. Leider scheint aber mittelrweile jedes Augenmass verlorengegangen zu sein.

    Antworten
  2. E-Flieger meint

    27.02.2022 um 09:30

    Hier geht zwar um Tiefgaragen im Wohnhaus aber dennoch eine Geschichte zu Tiefgaragen und E-Auto Verbot.
    Es geschieht in der Stadt Essen.
    Tiefgarage Kennedyplatz, vor Weihnachten.
    Freue mich, Anzeige X Plätze frei.
    Fahre rein, nehme den Weg zum unteren Parkdeck. (Oben ist sowieso immer voll, das untere Deck hatte die freien Parkplätze.)
    Entdecke im letzten Moment dem Hinweis: Verbot für E-Autos.
    Also Rückwärts raus und oben suchen.
    Alles voll!
    Viele E-Autos, kein Bereich für E-Autos definiert.
    Es wäre doch wohl gut gewesen wenn _vorher_ ein Schild mit einem Hinweis gewesen wäre.
    Die Anzeige freier Parkplätze ist in einem solchen Fall unsinnig, oder es müsste pro Parkdeck angezeigt werden, mit Hinweis wegen E-Autos.

    Der Betreiber wurden per Mail angesprochen, in freundlichem Ton, eine Antwort habe ich nie erhalten.

    Antworten
  3. alupo meint

    25.02.2022 um 15:43

    Der US-amerikanische Verband der Autoversicherer hat erst kürzlich neue Zahlen über Autobrände veröffentlicht. Ausgehend von normalen Benzin/Dieselfahrzeugen kam dabei heraus, dass Plugin Hybrife doppelt so häufig brannten und reine BEVs 30 Mal (oder gar 60 Mal, bin mir nicht ganz sicher) weniger oft brannten wie normale Verbrenner. Bezogen auf Streckenkilometer versteht sich.

    Ich weiss jedoch nicht, ob die schlechte Qualität der LG Akkus im Chevy Bolt mit dem aktuell stattfindenden Rückruf darin bereits berücksichtigt sind. Aber ich gehe davon aus, dass derartig schlechte Akkus ein Einzelereignis darstellen, vergleichbar mit dem Top Samsung Handy vor einigen Jahren.

    Zukünftige Zahlen werden diesen Vorteil der reinen BEVs m.M.n. noch weiter verfestigen bzw. weiter vergrößern. ICEs werden einfach viel zu oft zu ECEs. Das war schon immer so.

    Antworten
    • Kasch meint

      26.02.2022 um 08:36

      US-Studien sind vollumfänglich fürs Klo – dort ist der Kampf gegen E-Mobilität in vollem Gange. Sinnvoll wäre bei uns, sich rechtzeitig über Brennstoffzellenfahrzeuge in TGs Gedanken zu machen. Unwahrscheinlich, dass eine Gasflasche infolge eines Akkubrandes hochgeht, aber wenns passiert, ist die hälfte der Wohnanlage weg. Ist natürlich überhaupt nicht unsere Art, sich rechzeitig und ganz allgemein sinnvolle Gedanken zu machen, oder gar rechtliche vernünftige Rahmenbedingungen zu setzen, leider.

      Antworten
  4. T. Kreiner meint

    25.02.2022 um 13:37

    Bleibt trotzdem teils reine „Theorie“.
    Ich habe Erfahrungen gerade aus kleinen Wohneigentümergemeinschaften mit 5-9 Parteien. Dort wurde ausschließlich im Konsens entschieden und gehandelt, d. h. wenn 1 Miteigentümer zu einem Wunsch nein sagte, dann wurde dem Wunsch eben nicht gefolgt. Das mag man gut finden oder schlecht finden, hängt natürlich von den Gegebenheiten und Umständen ab.

    Antworten
    • Petzi meint

      25.02.2022 um 18:20

      Nach dem Urteil kann man jetzt aber das E-Auto trotzdem in die Garage fahren, egal was die Gemeinschaft beschlossen hat.

      Antworten
      • Fabian Terts meint

        27.02.2022 um 21:08

        Viel Freude beim weiteren Zusammenleben und -arbeiten in der WEG ;)

        Antworten
  5. Schlumpf7 meint

    25.02.2022 um 13:16

    Demnach müssen nicht die Fahrzeuge an die Gegebenheiten der Parkgaragen, sondern
    die Parkgaragen an die Erfordernisse der Elektromobilität angepasst werden.
    Will der Kulmbacher Parkgaragenbetreiber mit einem Teleskoplader das brennende
    E-Fzg. aus der Garage abtransportieren? Den TL möcht ich sehen. Ein E-Fzg. wiegt
    durchschnittlich 2,2 t. Außerdem ist ein SUV meist nur wenige cm niedriger als die Garagendecke. Wie will man einen EQB, EQC oder den EQV anheben?

    Antworten
  6. Alles Roger meint

    25.02.2022 um 13:08

    Bitte alle Smartphones nur noch mit Löschdecke betreiben, da hohe Brandgefahr im Wohnraum beim Laden besteht 😉

    Antworten
    • DerMond meint

      26.02.2022 um 09:37

      Bei Energiespeichern sollte man generell Vorsicht walten lassen, auch beim Laden von Kleingeräten kann man sich Gedanken machen um das direkte Ladeumfeld machen.
      Seltsam wird es wenn vor an gleicher Stelle Verbrenner eingesetzt wurden und diese als komplett harmlos angesehen werden.

      Antworten
  7. McGybrush meint

    25.02.2022 um 11:34

    Ich würde auch nur noch das abstellen von Pferden in Tiefgaragen erlauben. Verbrenner dürften auch nur im kalten abgekühlten Zustand dort reingefahren werden.

    Antworten
    • elektromat meint

      25.02.2022 um 11:47

      Dann aber bitte kalt reinschieben, sonst werden die ja beim reinfahren wieder Warm.
      Und E-Bikes gehen überhaupt nicht, die sind ja noch gefährlicher. Da sollte man auch über ein Fahrverbot bei Unterführungen gedanken machen. Auch Waldgebiete sollten wegen der Brandgefahr nur noch zu Fuß durchquert werden dürfen.

      Antworten
      • Mäx meint

        25.02.2022 um 11:52

        Das klingt alles nach sehr sinnvollen Erweiterungen der Gesetze ;)

        Antworten
        • DerMond meint

          26.02.2022 um 09:40

          Wenn man das nüchtern betrachtet ist es nichtmal absurd und eigentlich müssten vor dem Reinschieben noch die problematischen Betriebsstoffe abgelassen werden. Verbrenner dünsten selbst beim Rumstehen giftige Dämpfe aus.

        • Randy meint

          27.02.2022 um 10:34

          Verbrenner dürfen schon seit Einführung des Lambdageregelten Kalysators per Gesetz keine Kraftstoffdämpfe mehr an die Umgebung abgeben. Das verhindert der Aktivkohlebehälter im Tanksystem.

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