Wer sein Elektroauto zu lange an einer Ladesäule stehen lässt, muss bei der EnBW eine sogenannte Blockiergebühr zahlen. Eine entsprechende Klausel in Verträgen des Energiekonzerns erklärte das Karlsruher Amtsgericht nun für wirksam.
Das Interesse der EnBW, die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, sei berechtigt, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung vom 4. Januar sei rechtskräftig.
Ein E-Autofahrer hatte Blockiergebühren in Höhe von 19,80 Euro zurückverlangt, nachdem er an drei verschiedenen Terminen im März zurückliegenden Jahres die zulässige Höchststandzeit an Ladesäulen der EnBW überschritten hatte. Die Blockiergebühr ist demzufolge nach den Bedingungen des ADAC-e-Charge-Tarifs, der von der EnBW angeboten wird, ab einer Standzeit von mehr als 240 Minuten fällig. Sie beträgt zwölf Cent pro Minute, maximal jedoch zwölf Euro.
Blockiergebühren gibt es bei vielen Anbietern. Auf die Blockiergebühr der EnBW wird laut dem Gericht sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen. „Der Kläger hatte diesen Bedingungen bei Nutzung der App zugestimmt.“
EnBW-Blockiergebühr seit 2020
Die EnBW betreibt eigenen Angaben nach das größte Schnellladenetz in Deutschland. Die Blockiergebühr wurde im September 2020 eingeführt. Das begründete der Energiekonzern damit, dass öffentliche Ladestationen keine Parkplätze seien. Dennoch hätten Analysen gezeigt, dass die über die reine Ladezeit hinausgehende Standdauer von Elektroautos an Ladestationen vielerorts zugenommen habe. So könnten andere E-Auto-Fahrer solche eigentlich freien Ladesäulen nicht nutzen.
Der Zeitraum von vier Stunden ohne Blockiergebühr basiert auf Analysen des Ladeverhaltens an EnBW-eigener Ladeinfrastruktur. Demnach sind nahezu 95 Prozent aller Ladevorgänge nach durchschnittlich drei Stunden beendet. Der Anteil der reinen Standzeit steigt danach deutlich an. Für mehr Flexibilität bleibe auch die vierte Stunde eines Ladevorgangs kostenfrei, so der Anbieter.
„Wir wollen sicherstellen, dass E-Autofahrer*innen immer einen freien Ladepunkt in der Nähe finden. Als Deutschlands größter und bester E-Mobilitätsanbieter tragen wir hier eine besondere Verantwortung“, so 2020 der damalige Vertriebs-Chef Timo Sillober. „Gleichzeitig appellieren wir auch weiterhin an ein solidarisches Verhalten aller E-Mobilist*innen, Ladepunkte nach beendetem Ladevorgang wieder freizugegeben. Davon profitieren alle und damit tragen alle zum Erfolg der Elektromobilität bei.“
Matthias meint
Ich führe hiermit eine Blockiergebühr ein für alle die mit ihrem aufdringlichen Tugendsignal „*innen“ den Lesefluss blockieren.
Markus meint
Als langjähriger E-Mobilist sehe ich eine Blockiergebühr bei DC-Chargern ab 75kW aufwärts schon ab 90 Minuten gerechtfertigt. Jeder 100kWh Akku ist bis dahin vollgeladen. Und volladen tut man an DC-Schnellladern nicht. Die Blockiergebühr ab 4h ist ohnehin schon sehr entgegenkommend, zumal Sie auch noch mit 12€ gedeckelt ist. Wer sich hier aufgregt, soll nur mehr AC-Laden.
CJuser meint
Die Blockiergebühren grundsätzlich bei DC und über Tag bei AC finde ich absolut gerechtfertigt und sollten meines Erachtens nicht mal gedeckelt sein! Leider erhebt EWE Go keine! Ob das Fahrzeug während des Ladevorgangs verlassen wird, ist dabei irrelevant.
Nostradamus meint
Absolut richtig! Ladestelle ist kein Parkplatz! Außerdem, Ladezeit ist nicht so lang, dass man nach Hause gehen darf. Laut vielen mehr oder weniger fachmännischen Berichten, Ladezeit ist mittlerweile auf 20 Min. geschrumpft! Ha, ha, ha!
Pike meint
Wo bin ich hier?
Die Mehrzahl findet also Blockiergebühr, Mist.
OMG
Das Ladesäulen während des absichtlichen blockieren, kein/kaum Geld einbringen ist euch klar?
Ok, viele sind wohl hier auf öff. Ladestationen angewiesen, aber da kann doch der Betreiber/Investor nix für.
McGybrush meint
Es sollte verboten sein solange ein Auto läd. Und viele können nun mal 80kWh und mehr laden.
Warum will man denen kein Strom ab 44kWh verkaufen? Bzw nur über Diskriminierung.
Ich wünschte der EnBW Chef würde mal für 1 Monat in eine Mietwohnung ziehen. Dann wüsste er das AC Blockiergebühr Mumpitz ist.
Selbst 1h DC ist bei uns auf Arbeit Mumpitz. Die Säe hat nur 45kW DC. Und mein Auto aber 75kWh.
Aber ich lad auch nicht bei EnBW. Weil ich denen das Geld nicht gönne solange es die Gebühr in der Form gibt.
Elvenpath meint
Aber mit Sicherheit bist du sauer, wenn jemand den Ladeplatz blockiert, aber er gar nicht mehr lädt. Viele sind da kackendreist.
Du machst es dir echt zu einfach.
McGybrush meint
Tipp an EnBW und Maingau.
Aufgrund dieser Regelung lade ich nicht bei Eich an AC Säulen. Obwohl Ihr meine ersten beiden Ladeanbieter seid die ich hatte.
Ihr verliert mehr Geld und die Regelung ist für AC Laden Mumpitz bei 100kWh Akkus.
Ich Stimme daher seit 3 Jahren mit den Füssen ab. Andere Anbieter nehmen mein Geld gerne für‘s Laden an AC.
In der Nacht sollte diese Blockiergebühr nicht gelten. Aber das weiss von den EnBW Bossen niemand. Da sie ja sicher Eigenheim besitzen und gar nicht wissen wie es ist im Alltag (NICHT Langstrecke) zu laden.
Mike meint
Wer 100kWh-Akkus hat, hat doch sicher auch ein Eigenheim oder einen Tiefgaragenstellplatz mit Lademöglichkeit.
EdgarW meint
Was nirgendwo in der Presse behandelt wird: Dieses Urteil gilt für EnBW-Tarife an den eigenen Ladesäulen. Sofern aber zB mit EnBW an einer Fremd-Säule abgerechnet wird und der Betreiber dieser Säule EnBW keine Blockiergebühr in Rechnung stellt, ist die Rechtslage nach wie vor ungeklärt.
Ich nutze für Übernacht-AC-Ladung stets meine EWE Go Karte, EWE Go hat die Blockiergebühr wieder abgeschafft. Eben weil sie viele Ladesäulen zB in Wohngebieten oder an P+R Parkplätzen stehen habe und an beiden die Blockiergebühr zu oft eine Zwangs-Abstöpselung (oder Unwirtschaftlichkeit) erzwingen würden, wenn dies absolut keinen Sinn ergibt. Zum Glück stehen da, wo ich dies nutze, in Mehrzahl EWE Go AC-Säulen. Und ich schaue immer mal wieder auf die App und sehe, dass sich nachts an jenen Säulen auch fast nie etwas tut. Der 2. Port bleibt, wenn er frei war, eigentlich immer über Nacht frei. Der Status ändert sich hingegen öfters nachmittags/absends und morgends. Die besgten Säulen befinden sich in oder nahe Wohngebieten – oder auch an touristisch genutzten Parkplätzen.
Stefan meint
EWE-Go hat AC-Ladesäulen hauptsächlich in Niedersachsen (wegen Sitz Oldenburg), in fast allen anderen Bundesländern meist nur DC.
EnBW dagegen hat in ihrem Bundesland Baden-Württemberg viele AC-Säulen und außerhalb meist nur DC oder TripleCharger.
Für den süddeutschen Raum ist das Urteil also durchaus relevant.
EdgarW meint
@Stefan, ich bestreite nicht die Relevanz – für besagtes Szenario. Und es gibt ja auch andere Anbieter, die (AC)-Ladesäulen betreiben und auch selbst abrechnen und dafür eine sehr ähnliche Blockiergebühr berechnen; für diese gilt das Urteil dann sehr wahrscheinlich auch; also ist die Relevanz durchaus größer als nur für das EnBW-Revier.
Es geht aber darum, dass das Urteil nur in dem Fall gilt, dass die Ladesäule von der selben Firma betrieben wird, über die im Streitfall auch abgerechnet wurde. Vielleicht (wahrscheinlich) auch für den Fall, dass die Blockier-gebühren-Regelung des Betreibers im Roaming mindestens weitgehend ähnlich ist zu jener, welche die mit dem Kunden abrechnende Firma diesem aufbrummt.
ID.alist meint
Dann soll wieder jemand klagen nachdem er bei EnBW eine Blockiergebühr bezahlen musste obwohl es sich um eine fremde Ladesäule handelte. Die Blockiergebühr gilt für das laden mit der EnBW Karte/App und nicht für das Laden an eine EnBW Ladesäule.
EdgarW meint
@ID.alist wenn über eine EnBW-Karte/App abgerechnet und „Blockiergebühr“ berechnet wurde, der eigentliche Betreiber EnBW im Roaming eine solche Gebühr aber garnicht berechnet, und auch nicht den eigenen Direktkunden, gilt die Urteilsbegründung aber nicht; auf Heise ist dies angegeben:
„Das Interesse der EnBW, die Ladesäule möglichst schnell weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, sei berechtigt, argumentierte das Gericht“.
Spätestens sofern ein anderer Anbieter dieses Interese ggü seinen Kunden aber nicht mittels Strafzahlung geltend macht, kann auch EnBW dies nicht geltend machen. Im Gegenteil kassiert EnBW dann für etwas, das sie selbst nicht in Rechnung gestellt bekommen. Zwar hat der Kunde in den Vertrag mit EnBW eingewilligt, ein Vertrag kann aber durchaus vor Gericht angefochten und Passagen daraus für ungültig erklärt werden. Ein normaler und sehr guter Aspekt des Verbraucherschutzrechts.
Ich sage nicht, dass ein Gericht nicht entscheiden könnte, dass EnBWs Regelung ggü seinen App-/Kartenkunden hier ebenfalls begründet sei. Tatsache ist aber, dass es sich hier um einen anderen Sachverhalt handelt und auf abweichender Grundlage ein konträres Urteil gefällt werden könnte.
Und das wäre aus meiner Sicht durchaus begründet.
Thorsten 0711 meint
Oder man lädt per NorthE App ohne Blockiergebühren.
AC Preis 48 Cent bei EnBW und 39 Cent bei den Stadtwerken Stuttgart.
Aktuell gibt es allerdings leider nur die App da Ladekarten nur innerhalb Skandinaviens verschickt werden.
Gerry meint
Danke für den Tipp, kannte ich noch nicht.👍
ID.alist meint
Ich habe nichts gegen Blockiergebühr, aber 240 Min fürs AC-Laden führt dazu dass Übernachtladen im Hotel oder für all die Laternenlader unmöglich wird.
Da finde ich die Regelung von Elli (keine Ahnung ob Andere auch so was machen) besser. Bei Elli gibt es keine Blockiergebühr bei AC zwischen 21:00 und 9:00.
gradz meint
@ID.alist Frage wie soll sich die Wallbox rechnen wenn je Nacht nur 10-30kWh verkauft werden? Richtig überhaupt nicht.
EdgarW meint
gradz, an wie vielen Schnarchladesäulen oder -Boxen wird mitten in der Nacht noch ein neuer Ladevorgang gestartet?
gradz meint
@EdgarW Richtig so eine Ladesäule läßt sich nicht wirtschaftlich betreiben.
Wer soll die also aufstellen um damit Geld zu verschenken?
EdgarW meint
@gradz schön dass Du die Wirtschaftlichkeitsberechnung für jede einzelne AC-Ladesäule genau kennst. Ich geh mal ne Runde ablachen.
gradz meint
@EdgarW dann können wir abkürzen mit einer 11/22Kw Wallbox ist Achtung kein Gewinn zu erwirtschaften. Punkt.
Christian meint
Es können auch 70 kWh sein, wenn der Akku zB 80 oder 90 oder 100 kWh groß ist. Dann braucht es mind. 6 Stunden bis der Akku voll ist. Also von 21 Uhr bis 3 Uhr. Und dann bis 7 Uhr eingesteckt lassen ist doch ok. Und wer kommt dann schon zum Laden vorbei mitten in der Nacht?
Diese Analysen sind aus Daten von 2018 bis 2020. Wie groß waren da durchschnittlich die Akkus?
McGybrush meint
Über Nacht lade ich locker 60kWh nach in 5,5h
Mit der Blockiergebühr läd NIEMAND über Nacht! Weil keiner sein Schlaf unterbricht. Das wird dann auf den Tag verschoben wo alle laden wollen.
ID.alist meint
Wenn ich abends ankomme mit eine leere Batterie und Morgens wieder weiterziehen muss, mit eine möglichst volle Batterie werde ich über Nacht mehr als 30 kWh laden und unter Umständen länger als 4h brauchen. Mit den EnBW Tarif muss ich mitten in der Nacht aufstehen, zum Auto gehen, Ladevorgang beenden, Ladevorgang wieder starten, zurück ins Hotel und weiter schlafen.
Und übrigens wir reden über die Nachtperiode, selten kommt einer um 2Uhr morgens zu eine AC-Ladesäule stöpselt sein Auto und Punkt 6Uhr ist er wieder da und beendet den Ladevorgang.
Duesendaniel meint
1. Wie kommst Du auf 10-30 kWh? 2. Kannst Du uns das mal vorrechnen? 3. Wie wäre es denn generell mit einer intelligenteren Blockiergebühr, z.B. 10 Minuten nach Ende des Ladevorgangs, statt mittendrin? 4. Wenn ich mitten in der Nacht aufstehen muss, um mein Auto umzuparken, fange ich den Ladevorgang über diesen Anbieter gar nicht erst an und da bin ich ganz sicher nicht alleine. Das soll dann wirtschaftlicher sein? 5. Auch Ladesäulenbetreiber sollten ein Minimum an Service bieten und dazu gehört für mich, nachts diese Gebühr nicht zu erheben. Die Kunden werden es ihnen danken.
Jörg2 meint
ID.
Ich habe bisher nicht erlebt, dass ein Hotel eine Blockiergebühr nach 240 Minuten erhebt.
Auch bin ich noch nie an einer EnBW-AC-Säule vorbeigekommen, die für Laternenparker vorgesehen wäre.
Allerdings sind dies rein persönliche Erfahrungen von mir. Du hast eventuell andere (?).
EdgarW meint
Jene Hotels, an denen ich lade, betreiben die Säule(n), auch wenn sie auf deren Parkplatz errichtet sind, nicht selbst, sie haben also auch keinen Einfluss auf die Tarife.
Jörg2 meint
EdgarW
Und da gibts dann eine Blockiergebühr, die Dich als Hotelgast zwingt, irgendwann nachts (?) umzuparken? Verrückt! Tatsächlich: Sowas ist mir noch nie passiert.
Ist das irgendeine Hotelkette?
Patrick Nue meint
Bei den Explorer Hotels ist das so, um die Blockiergebühr zu vermeiden musst du als Hotelgast auf einen anderen gebuchten Stellplatz umparken. Wenn keiner gebucht wurde…Pech gehabt.
Jörg2 meint
Patrick
Sachen gibts!
Sowas ist mir noch nicht untergekommen.
McGybrush meint
Wenn vor dem Hötel eine Öffentliche Säule steht und Du mit EnBW freischaltest dann läd man auch zu EnBW Tarifen.
Nicht verwechseln wenn ein Hotel am Stellplatz eine eigene Wallbox hängen hat.
Mein Arbeitgeber hat auch eine AC Säule. Bei der fallen auch Blockiergebühr an wenn ich die mit EnBW oder Maingau freischalte. Das ne ganz reguläre Säule. Nur halt auf dem Grundstück meines Arbeitgebers.
Jörg2 meint
McG…
Eine extern betriebene Ladesäule würde ich jetzt nicht als „Hotel-Ladesäule“ bezeichnen. Vielleicht liegt hier der Grund für mein Unverständnis.
Bei Hotel-Ladesäulen habe ich bisher keine Blockiergebühr erlebt. Eher soetwas wie: von „Parkplatz inkl. Laderei kostet nichts“ bis „Parkplatz kostet extra und Laderei nochmal extra“. Je preiswerter die Unterkunft um so öfter gab es bisher Extraposten auf der Rechnung. Blockiergebühr war nie dabei.
Die Wahrheit meint
Wie geht der Ladesäulenbetreiber mit Blockierern um, die mit einem Verbrenner oder EAuto ohne Ladevorgang die Säule blockieren, nur um schnell einen freien Parkplatz zu ergattern?
McGybrush meint
Ich kann mit EnBW AC Säulen von Norwegen bis Sizilien freischalten. Hat nix damit zu tun das die Säule von EnBW sein muss.
Jörg2 meint
McG…
Klar!
Ich habe das Urteil so verstanden, dass es um EnBW-eigene Ladesäulen geht (?).
ID.alist meint
Mir ist es einmal passiert weil ich die EnBW Karte benutzt habe, inzwischen nutze ich eine andre Karte, die a) günstiger ist und b) keine Blockiergebühr erhebt.
Aber wie schon gesagt worden, es gibt Hotels die die Ladesäulen nicht selber betreiben und von daher kann das Hotel nichts gegen Blockiergebühren oder ähnliches machen.
Thorsten 0711 meint
ID.alist
welche Ladekarte wäre das denn bitte?
Mike meint
Warum sollte es im Hotel unmöglich werden? Hotels verlangen schon heute teils deutlich mehr als 12 EUR.
McGybrush meint
Nicht verwechseln mit Wallboxen die vom Hotel selbst sind und eine Pauschale haben wollen.
Wir reden von Öffentlichen Säulen die von einem Betreiber sind und Regulär freigeschaltet werden. Sie stehen hat nur auf dem Grubdstück vom Hotel. Dort fallen die jeweilige. Tarife Deines Anbieters an.
Mike meint
Ich sehe trotzdem das Problem nicht. Wer dort lange lädt/laden muss, den jucken die 12EUR doch gar nicht, sondern er ist froh, dass er dort überhaupt laden konnte. Wie gesagt, ich habe auch schon Hotels erlebt, wo sie eine Pauschale von 25 EUR haben wollten. Bei einem halbvollen 38kWh-Akku hab ich dann gern darauf verzichtet.
Duesendaniel meint
Mike: Und im Hotel kann er ja dann zum Essen auch 25 Euro für den Tisch bezahlen. Juckt ihn ja nicht, weil er froh sein muss überhaupt einen zu bekommen. Und beim Bett natürlich genau so, ab 4 Stunden Blockiergebühr. Sehr clever, muss ich mir merken.
Patrick Nue meint
Tischgebühren in Restaurants sind nichts neues, nur in Deutschland noch nicht so üblich. In Hamburg verlangt ein eh schon hochpreisiges Restaurant 35€ Gebühr für eine Tischreservierung. Bissle frech!