• Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
ecomento-de-Logo-383×79

ecomento.de

Elektroauto: Alle Modelle & News

  • Aktuelles
    • Autoindustrie
    • Neues zu Modellen
    • Elektrotransporter
    • Aufladen & Tanken
    • Studien & Umfragen
    • Politik
    • Technik & Innovation
    • Umwelt
    • Mehr
      • Hybridfahrzeuge
      • Wasserstofffahrzeuge
      • Service
      • Modern Mobility
      • Autonomes Fahren
      • Bilder
      • Videos
  • Elektroauto
    • Elektroauto-Übersicht
    • Elektroauto-Kaufprämie
    • Neue Elektroautos
    • Elektroautos in Planung
    • Elektroauto laden
    • Über Elektroautos
  • Newsletter
  • Suche
  • Über
    • Über ecomento.de
    • Impressum
    • Newsletter
    • X (früher Twitter)
    • LinkedIn
    • Facebook
    • Werben
    • Datenschutz

E-Auto-Brandgefahr: Kanzlei sieht mögliche Ansprüche gegen Hersteller

03.11.2026 in Sicherheit, Technik von Thomas Langenbucher

Cupra Born

Bild: Cupra

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht im EU-Produktsicherheitsrecht eine mögliche Grundlage für Ansprüche gegen Hersteller von E-Autos „mit gefährlichen Hochvoltbatterien“. Anlass ist eine Verfügung des Landgerichts Offenburg vom 16. Oktober 2026 in einem Verfahren um einen Cupra Born (Az. 2 O 356/25). Das Gericht hält dabei Ansprüche gegen den Seat-Konzern nach Artikel 37 der EU-Produktsicherheitsverordnung für möglich. Eine Verurteilung liegt bislang nicht vor.

Im Mittelpunkt steht der Batterie-Rückruf 93S4 beim Elektro-Kompaktwagen Cupra Born. Fehlerhafte Batteriemodule können nach einem vom Gericht ausgewerteten Datenbankauszug Reichweitenverlust und Brandgefahr verursachen. Neben kaufrechtlichen Ansprüchen gegen den Verkäufer kommen nach Einschätzung des Gerichts auch Ansprüche gegen Seat als Herstellerkonzern infrage.

Artikel 37 der seit dem 13. Dezember 2024 geltenden EU-Produktsicherheitsverordnung verlangt bei Sicherheitsrückrufen „wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfe“. Verantwortliche Unternehmen müssen grundsätzlich mindestens zwei Möglichkeiten anbieten: Reparatur, Ersatz durch ein sicheres gleichwertiges Produkt oder Erstattung mindestens in Höhe des gezahlten Kaufpreises. Unter bestimmten Voraussetzungen genügt eine Abhilfemaßnahme. Bei nicht fristgerecht oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten abgeschlossener Reparatur oder Ersatzleistung sieht die Vorschrift einen Erstattungsanspruch vor.

Dr. Stoll & Sauer bewertet den Hinweis des Landgerichts als wichtigen Ansatz für Autofahrer, deren Batterieprobleme trotz Rückrufs fortbestehen. Die Kanzlei hat eigenen Angaben nach bereits mehrere erstinstanzliche Entscheidungen wegen Batterieproblemen zugunsten von Autokäufern erstritten, darunter gegen Mercedes und Ford. Eine abschließende Klärung der Ansprüche nach Artikel 37 sei damit jedoch nicht verbunden. Die Beklagten im Offenburger Verfahren können bis zum 6. November 2026 Stellung nehmen.

Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt von der Rückrufbetroffenheit, bisherigen Werkstattmaßnahmen und weiterhin vorhandenen Einschränkungen ab. Neben Ansprüchen gegen den Rückrufverantwortlichen können auch Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz infrage kommen. Ein Rückruf berechtige allerdings nicht automatisch zur Rückgabe des Fahrzeugs, erklärt Dr. Stoll & Sauer.

Haben Sie Fehler entdeckt? Dann weisen Sie uns gerne per E-Mail darauf hin. Danke!

Newsletter

Via: Dr. Stoll & Sauer
Tags: Batterie, Cupra Born, Feuer, RechtUnternehmen: Cupra, Seat
Antrieb: Elektroauto

VW: Steigende Elektroauto-Nachfrage verschärft Kostendruck

Webasto will sich von Batteriegeschäft trennen

Auch interessant

Webasto will sich von Batteriegeschäft trennen

Webasto-Hochvolt-Batterien

Experte: Gebrauchte E-Auto-Batterien werden zum Milliardenmarkt

Nissan-Elektroauto-Batterie

CATL plant mit weiteren Batterie-Gigafabriken in Europa

VW-Rückruf: 72.700 E-Autos wegen Batterieproblemen betroffen

VW-ID.4

Über den Autor

Thomas Langenbucher ist Experte für Elektromobilität mit beruflichen Stationen in der Automobilindustrie und Finanzbranche. Seit 2011 berichtet er auf ecomento.de über Elektroautos, nachhaltige Technologien und Mobilitätslösungen. Mehr erfahren.

Leser-Interaktionen

Die Kommentarfunktion ist deaktiviert.

Seitenspalte

Newsletter

Elektroauto-News - täglich oder wöchentlich:

Kostenlos abonnieren

Suche

Anzeige

Elektroauto-Übersicht · Newsletter · Impressum · Datenschutz · Datenschutzeinstellungen · Werben

Copyright © 2026 ecomento.de