Nach der Verdopplung des staatlichen Anteils des vom Bund und den Herstellern finanzierten „Umweltbonus“ wird der Kauf eines Elektroautos in Deutschland mit bis zu 9000 Euro gefördert. Die ab 3. Juni 2020 erhöhte Prämie kurbelt den Absatz an, setzt aber die Restwerte bereits ausgelieferter Stromer unter Druck. Der Handel macht sich daher für Änderungen stark.
Der Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) forderte in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Anpassung der Förderrichtlinie. Im Automobilhandel gebe es Probleme bei der Vermarktung von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen, so der ZDK. Der Branchenverband schlägt vor, dass auch für Neufahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 und bis zum 3. Juni 2020 auf ein Autohaus zugelassen worden sind, nachträglich die „Innovationsprämie“ betitelte Erhöhung des staatlichen Anteils am Umweltbonus beantragt werden kann. Die Antragstellung sollte auch dann möglich sein, wenn der im genannten Zeitraum geltende Umweltbonus bereits beantragt wurde oder das Fahrzeug als junges Gebrauchtfahrzeug weiterverkauft werden soll.
„Im Zuge der aktuellen Förderrichtlinie entstehen für unsere Autohäuser Probleme bei der Vermarktung von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen, weil sie durch die Innovationsprämie schlagartig abgewertet werden“, begründete Verbandspräsident Karpinski die Forderung des ZDK. Dies stelle für die ohnehin stark gebeutelten mittelständisch geprägten Vertragshändler eine erhebliche Belastung dar. Das betroffene Volumen beziffere der ZDK nach einer ersten eigenen Erhebung auf mindestens 15.000 Fahrzeuge im unverkauften Handelsbestand.
Ein weiterer Kritikpunkt des Verbands ist der in der Förderrichtlinie festgelegte Mindestnachlass von 20 Prozent zuzüglich des Hersteller-Anteils bei der Förderung eines jungen Gebrauchtfahrzeugs. „Dieser vorgeschriebene Mindestnachlass ist ein massiver Eingriff in die Preishoheit der Autohäuser“, bemängelte Karpinski. Der Mindestnachlass zuzüglich des Herstelleranteils, der bei einigen Marken vollständig auf den Handel abgewälzt werde, übersteige bei einem jungen Vorführwagen deutlich die branchenübliche Gesamtmarge. „Der Handel kann derartige Geschäfte nur mit einem erheblichen Verlust abschließen. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass das nicht akzeptabel sein kann“, so Karpinski in seinem Schreiben an den Wirtschaftsminister.
ze4you meint
Vielleicht hätten sie diese Autos mal besser vermarkten sollen. Stattdessen werden diese Fahrzeuge zwar zugelassen, aber danach geradezu vor den Kunden versteckt. Schließlich ist jedes tatsächlich verkaufte E-Auto eine potentielle Gefahr für die künftigen Werkstattumsätze. Woher kommen denn die ioniq’s, die zwar schon Ende 2018 oder Anfang 2019 zugelassen wurden und gerade mal 50 km auf dem Tacho haben? Nicht einmal Probefahrten wurden damit durchgeführt. Habe bei Kia mit dem e-niro genau das Gleiche erlebt. Erst sollte die Lieferzeit für den e-niro über ein Jahr betragen, aber der Verbrenner sei sofort zu haben. Als dem Händler klar wurde, dass das Thema Verbrenner bei mir für immer abgeschlossen ist, zauberte er plötzlich einen sofort lieferbaren e-niro aus dem Hut. Ein Bekannter machte ähnliche Erfahrungen mit dem Kona. Die Drohung, gegebenenfalls auf ein Konkurrenzmodell auszuweichen, reichte aus und die 64 kWh-Variante stand eine Woche später in seiner Garage. Für manche Lobbyisten muss man sich einfach nur fremdschämen.
Jensen meint
Da scheint der Herr Karpinski die Gepflogenheiten in der Branche nicht bis in’s letzte Detail zu kennen. Durch und auf den Händler zugelassene Fahrzeuge (Vorführer, Dienstwagen der Verkäufer) tragen ebenso dazu bei, dass Umsatz-und Volumenziele beim Einkauf eingehalten werden können, wie ganz normale Fahrzeuge, die der Kunde beim auf Provisionsbasis arbeitenden Verkäufer im Laden bestellt und die dann irgendwann geliefert werden können. Vorführer, Dienstwagen, Direktionsfahrzeuge oder wie diese auch immer genannt werden, wurden zudem in der Regel mit einer Zulassungsprämie belohnt. Ebenso wie es extra Boni gibt, wenn es kurz vor Monatsende noch schnell geschafft werden kann, bspw. eine Vielzahl des Fahrzeugs xy zuzulassen, weil die Verkaufsstatistik für den laufenden Monat unbefriedigend ist. Händler die diese Autos dann auch noch kurzfristig real verkaufen können, profitieren erneut. Jegliche Art von Preiskorrekturen hat immer Folgen für den Altbestand, das ist normales unternehmerisches Risiko. Vielleicht sollten die Händler dankbar sein, dass Ihnen eine Förderung von Verbrennern nicht unmittelbar das Licht ausgeblasen hat. Besonders die, die mit Jahreswagen, jungen Gebrachten handeln. Da geht es dann mal schnell um ein zigfaches der genannten 15.000 Fahrzeuge (wovon wahrscheinlich die BEV’s ohnehin in ein mittelgroßes innerstädtisches Parkhaus passen würden).
Franz Mueller meint
Hätten sich ja mal vorher überlegen sollen ob es sinnvoll ist BEVs ohne direkten Kunden zu ordern und zuzulassen.
Das mag ja für Vorführfahrzeuge sinnvoll sein. Der Großteil der Fahrzeuge sind aber offenbar Tageszulassungen. Da wollten manche Händler halt Gewinn aus der Knappheit schlagen und die Fahrzeuge dann knapp unter Neupreis zu verkaufen. Die hat es jetzt halt erwischt.
VW und Tesla machen´s ja vor, wer braucht noch Händler? Es reicht wenn es Werkstätten und Vermittler für Probefahrten gibt.
badsoden meint
Die 20% Nachlassforderung is mir ehrlich gesagt nie eingeleuchtet. Für Elektroautos unsinnig dazu. Es wäre doch viel einfacher zu sagen, dass jeder verkauftes Elektroauto, dass noch keine Fordrung bekommen hat die Forderung bekommen kann. Vielleicht in abgestufte Form nach Alter.
Peter W meint
Es ist nicht einfach, wenn Neuwagen deutlich billiger werden, und dadurch logischerweise der Preis für die Gebrauchten sinkt. Das bekamen auch schon Teslafahrer zu spüren, die wenige Jahre alte Fahrzeuge verkaufen wollten und Elon die Neu-Preise senkte.
Allerdings stellt sich auch die Frage, ob es tatsächlich viele Neuwagen auf Halde gibt, denn die gehen ja weg wie warme Semmeln. Mein Hyundaihändler hatte aber auch noch 3 neue 28er Ioniqs auf dem Hof, als der Nachfolger schon geliefert werden konnte. Die waren aber auch keine Schnäppchen, da wird wohl auch gerne mal hoch gepokert.
McGybrush meint
Klingt so als ob ein Kleinhändler in Klein Untertupfingen 100 bereits zugelassene Elektroautos mit 10 Monate Lieferzeit stehen hat die alle haben wollen.
Also soweit ich immer gehört hab sind die Lieferzeiten 10 Monate und länger. Dann können soooo viele eAutos pro Händler gar nicht auf Halde rumstehen. Oder die Nachfrage ist doch nicht so hoch wie die 10 Monate Lieferzeit. Was aber auch nicht passt. Dann müssten wir ja eher so 3 Monate Lieferzeit haben. Welcher Händler hat denn den Hof voll mit Zugelassenen eAutos die er aber NICHT Verkauft hatte obwohl doch die Nachfrage so hoch ist?
Es kann sich doch nur um maximal so 1-2 Autos pro kleinen Händler handeln?
McGybrush meint
Das Phänomen müsste sich aber wenn die Förderung mal wieder aufgehoben wird ja umkehren. Dann hat man zuvor Subventionierte Autos auf dem Hof die man aber anschliessend voll im Preis verkaufen könnte.
Das wie mit der Sommerzeit. Mal fehlt die Stunde und mal bekommt man sie aber auch wieder zurück.
Olli meint
Der Hof steht zum Teil voll mit jungen gebrauchten, die jetzt teurer sind wie Neuwagen, darum geht’s!
McGybrush meint
Ja die gebrauchten 10.000-30.000Eur Verbrenner sind jetzt auf einmal nix mehr Wert weil neue 50.000Eur eAutos 3000Eur billiger sind als noch am 31.06 ?
Eugen meint
Scheint um Gebrauchtwagen zu gehen, ein hiesiger BMW Händler hatte mal den Hof ein halbes Jahr voller i3 stehen (gut ein Dutzend). Wenn ein neuer i3 40k kostet, mit Förderung nur noch 31k, ist doch klar, dass man 2 bis 3 Jahre alte i3 nicht mehr für 25k loswird.
Yoshi84 meint
Für all die, die keine Lust haben den ganzen Artikel zu lesen, fasse ich ihn gerne für euch zusammen:
ZDK: mimimimi
LG
Gerry meint
????????????????
Ja gut zusammengefasst.
Jammern gehört halt dazu. Und geht doch jedem Privatmensch auch so, der sich vor Juni ein E-Auto gekauft und zugelassen hat oder?