Vor zwei Wochen hat das Europaparlament die neuen Regeln für den Ausbau von Ladeinfrastruktur und Wasserstoff-Tankstellen in der EU verabschiedet. Nun wurden diese auch vom Rat förmlich angenommen.
„Der neue Rechtsakt – ein Meilenstein unseres Pakets ‚Fit für 55‘ – sieht mehr öffentliche Ladekapazitäten auf den Straßen in Städten und entlang der Autobahnen in ganz Europa vor. Wir sind zuversichtlich, dass die Bürgerinnen und Bürger in naher Zukunft in der Lage sein werden, ihre Elektroautos so einfach aufzuladen wie heute an herkömmlichen Tankstellen“, so Raquel Sánchez Jiménez, spanische Ministerin für Verkehr, Mobilität und Städteagenda.
Die Verordnung sieht spezifische Ziele für den Aufbau vor, die bis 2025 oder 2030 zu erreichen sind. Insbesondere müssen bis 2025 Schnellladepunkte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 150 kW alle 60 Kilometer entlang der wichtigsten Verkehrskorridore – dem sogenannten Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) – errichtet werden. Bis 2025 müssen Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 350 kW alle 60 Kilometer entlang des TEN-V-Kernnetzes und alle 100 Kilometer entlang des TEN-V-Gesamtnetzes errichtet werden. Die vollständige Netzabdeckung ist bis 2030 vorgesehen.
Bis 2030 sollen Wasserstofftankstellen, die sowohl Pkw als auch schwere Nutzfahrzeuge versorgen, in allen städtischen Knoten und alle 200 Kilometer entlang des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden.
Nutzer von Elektrofahrzeugen oder Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb sollen an Ladestationen oder Tankstellen mit Zahlungskarten oder Geräten mit Kontaktlosfunktion ohne Abonnement und unter „vollständiger Preistransparenz leicht bezahlen können“. Betreiber von Ladestationen oder Tankstellen müssen den Verbrauchern auf elektronischem Wege „umfassende Informationen“ über die Verfügbarkeit, die Wartezeit oder den Preis an verschiedenen Tankstellen zur Verfügung stellen.
Nach der förmlichen Annahme durch den Rat wird die neue Verordnung nach dem Sommer im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am zwanzigsten Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten. Die neuen Vorschriften gelten sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.
Die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) ist Teil des Pakets „Fit für 55“. Das Paket, das die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 vorgelegt hatte, soll es der EU ermöglichen, ihre Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Jürgen Baumann meint
Wer braucht denn Wasserstoff?
alupo meint
H2?
Z.B. Stahlwerke, die Chemieindustrie (vor allem in der Ammoniakherstellung und dessen Folgeprodukte wie AdBlue oder Fußböden (Laminat)) und die Raffinerien zur Entschefelung von Kraftstoffen, um nur einige zu nennen.
Jürgen Baumann meint
Aber nicht zum Herumfahren. Zulassungsquote Schweiz PW für das ganze Jahr 2023 0.0%. Lieferwagen: Exakt 1. Lastwagen 2 für FCEV.
Typischerweise sind die absoluten Zahlen für DE um einen Faktor 10 höher.
Freddy K meint
Mir wäre es recht wenn auch ne Preisstrategie mit verabschiedet wird….
Wär dann dolle wenn die hoch geförderten dann einfach 2€/kWh verlangen…Weil halt ….
ID.alist meint
Im TEN-V Kernnetz gilt für jede Fahrtrichtung folgendes:
Bis ende 2025 sollte man dann alle 60km eine Ladestandort mit minimal 400kW (Gesamtladeleistung) mit mindestens einen Ladeanschluss und dieser sollte mindestens 150kW haben.
D.h. ein verlassener HYC400 mit 1 Kabeln wird es auch tun.
Bis Ende 2027 steigt die Gesamtleistung auf 600 kW und es sollen dann mindestens 2 Anschlüsse sein. Ich schätze bis dann hat Alpitronic einen HYC 600 mit 2 Anschlüsse auf dem Markt.
Im TEN-V Gesamtnetz sieht es noch weniger spannend aus.
Die Ladepunkte müssen nicht direkt an den Schnellstraßen liegen but in einem Radius von 3km von der nächste Ausfahrt.