Die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines Lkw-Ladenetzes entlang deutscher Autobahnen steht offenbar auf der Kippe. Wie das Handelsblatt berichtet, sorgt insbesondere das vom Bund vorgeschriebene sogenannte Durchleitungsmodell für erheblichen Unmut unter potenziellen Betreibern.
Das Durchleitungsmodell sieht vor, dass Lkw-Fahrer ihren eigenen Stromvertrag an die Ladesäule „mitbringen“ können. Ziel ist es, teures Roaming oder Ad-hoc-Laden zu vermeiden und den Wettbewerb zwischen Stromanbietern zu fördern. Für die Betreiber bedeutet dies jedoch, dass sie ihre Infrastruktur auch für fremde Anbieter öffnen müssen – was sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Standorte auswirken könnte.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Ausschreibung im September 2024 veröffentlicht. In der ersten Phase sollen rund 130 unbewirtschaftete Rastanlagen mit Lkw-Ladeparks ausgestattet werden. Bis 2030 ist der Aufbau eines bundesweiten Netzes mit etwa 4.200 Ladepunkten an insgesamt 350 Standorten geplant.
Die bewirtschafteten Rastanlagen von Tank & Rast, die in Deutschland über 90 Prozent der entsprechenden Infrastruktur ausmachen, sind laut dem Portal Electrive von dieser ersten Ausschreibung ausgeschlossen. Hintergrund ist ein inzwischen beigelegter Rechtsstreit zwischen dem Ladeanbieter Fastned und der Autobahn GmbH, der den Ausbau von Schnellladern an Raststätten seit Jahren verzögert.
Mehrere namhafte Unternehmen wie E.ON, Aral, Tesla und Shell hatten zunächst ihr Interesse an der Ausschreibung bekundet. Doch nun droht ein Rückzug einzelner Bewerber. Knut Hechtfischer, Chef von Decarbon1ze, wird im Handelsblatt mit den Worten zitiert: „Einzelne Ladenetzbetreiber drohen damit, sich ganz aus dem Bieterverfahren zurückzuziehen.“ Die NOW GmbH, die die Ausschreibung organisiert, wollte sich zu möglichen Absprüngen nicht äußern und verwies auf das laufende Verfahren.
Die Struktur der Ausschreibung ähnelt der des Pkw-Deutschlandnetzes: Es gibt verschiedene Lose und geografische Suchräume, um sowohl wirtschaftlich attraktive als auch weniger profitable Standorte abzudecken. Die verpflichtende Einführung des Durchleitungsmodells ist allerdings ein Novum in einem solchen Förderverfahren. Diese Vorgabe könnte letztlich entscheidend dafür sein, ob sich genug Betreiber finden, um das geplante Netz auch tatsächlich umzusetzen.

Jörg2 meint
Schon erstaunlich, was es für (oftmals haltlose) Verhinderungsargumente für mehr Marktteilnehmer, mehr Wettbewerb im Ladesäuenmarkt so gibt.
Sebastian meint
so viele Kommentare, die meisten zeugen deutlich von Inkompetenz. Da werden Handytarife mit Strom verglichen. Dämlich ist eigentlich die Aussage das 1 Liter Benzin irgendwas mit 10 kWh Energie zu tun. Daraus wird dann ein Schuh gebastelt, das wir ja täglich 100 Mio. Tonnen Erdöl einsparen könntenten, wenn wir mehr PV bauen…
Leute, ganz im ernst. Mach mal ein Praktikum beim örtlichen Energieversorger um mal live und ich 3D gezeigt zu bekommen, wie Strom/Energie funktioniert.
M. meint
Solange man Benzin in Autos verbrennt, obwohl man auch PV-Strom verwenden könnte, ist an der Darstellung schon was dran. Dass das grundsätzlich so geht, ist zwischenzeitlich bewiesen.
Nur die pure Menge müsste man in einen geografischen Kontext setzen.
simon meint
Dann setzt auf kleine lokale Betreiber. Finde der Staat sollte generell ein Interesse daran haben das die Förderung primär zu kleinen lokalen Firmen geht. Am besten mehrere Anbieter an einem Standort, damit die Konkurrenz groß ist. Wenn es kein Betreiber machen will dann sollte man notfalls einen staatlichen Betreiber aufbauen
Sebastian meint
Der Staat muss europaweit ausschreiben, Aufträge bekommt nur der billigste. So läuft das ganze. Sonst bleibt weniger Geld für die wichtigen Dinge des Landes, wie Pensionen und Bezüge…
Jörg2 meint
„Aufträge bekommt nur der billigste.“
Aus dem Kreise derer, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen (die dann gern wasserdicht und sinnvoll sein sollten).
Matthias meint
Muss man das verstehen? Die riskante Mischkalkulation für volatile Strompreise würde ich als Anbieter gerne auslagern und nur den soliden Service berechnen. Außer natürlich wenn die Mischkalkulation die Haupteinnahmequelle ist, und man die Kunden mit Koppelgeschäften besser schröpfen kann. Dann wiederum würde ich als Kunde oder Bundesministerium eine Entflechtung fordern, insbesondere wenn es auf staatlichem Gelände oder staatlich gefördert stattfindet.
Bei Tankstellen springen die Preise ja auch mehrmals am Tag, und das kann man dank staatlichem Transparenzzwang seit Jahren sogar aus der Ferne verfolgen.
Jörg2 meint
Ne, muss man nicht…
Ich stimme Dir da völlig zu!
Und bin erstaunt: Das jemand seinen Lieblings-Pkw-Hersteller verteidigt, ja fast heilig spricht… das halte ich für nachvollziehbar.
Aber Stromanbietern mit regionaler Monopolstellung zum Munde reden? Was motiviert dazu?
MichaelEV meint
Letztendlich hat der Stromerzeuger sowieso die regionale „Monopolstellung“, der tatsächlich lieferfähig ist!
Baden-Württemberg hat eine eigene App für das absurde Problem „der Strom in BW wird knapp, weil im Norden zu viel Wind weht“. Was steckt hinter diesem unlogisch anmutenden Problem?
DAS DURCHLEITUNGSMODELL! Es wird so getan, als wenn beliebige Mengen Strom von A nach B transportiert werden könnten. Weil der Strom aus dem Norden gekauft wird, werden fossile Stromerzeuger in der Region ersetzt und heruntergefahren.
Große Mengen des gekauften Stromes können aber gar nicht geliefert werden. Der gekaufte Strom ist nicht lieferbar, die regulären Erzeuger wurden heruntergefahren -> es fehlt Strom.
Wie löst man dieses Problem? Im Rahmen von Redispatch werden die Erzeuger im Norden abgeregelt/die Mengen Strom entsorgt und in der Region des Verbrauchs (bzw. von außen was tatsächlich transportierbar ist) sucht man schnellstmöglich und zu jedem Preis Erzeuger, die die Fehlmengen ersetzen.
Letztendlich springen wieder die regionalen „Monopolisten“ zu sehr viel höheren Preisen ein, die eigentlich ersetzt wurden. Diesen Stromerzeugern fließt damit sehr viel mehr Geld zu, nur nicht verursachergerecht verrechnet.
Es wird kein CO2 eingespart, es wird der Anreiz für regionale EE-Erzeuger entfernt, es wird erneuerbare Energie entsorgt statt diese sinnvoll zu nutzen, es werden die Kosten der Energiewende in die Hohe getrieben: Was motiviert dich dazu dieses für die Energiewende extrem schädliche Modell zu verteidigen?
Ist der Egoismus so groß, dass man für paar Euro eigene Ersparnis (bezahlt durch andere durch deutlich höhere Kosten) bereit ist die Energiewende gegen die Wand zu fahren?
Jörg2 meint
Michael
Wie unten schon einmalversucht zu schreiben.
Es geht hier NICHT um die Durchleitung von zusätzlichen Strommengen (Mehrerzeugung im Windpark) durch die bestehende Netzinfrastruktur (z.B. in den Süden der Republik) zu Tageszeiten ohne hohe Abnahme.
Es geht hier um den sowieso an der Ladesäule gezogene Strommenge, die, bei diesem „Durchleitungsmodell“ dann bilanziell nicht vom Haus- und Hof-Stromanbieter der Ladesäule kommt, sondern von einem x-beliebigen Stromanbieter. An der bereitgestellten Strommenge an der Ladesäule ändert das nichts.
Vielleicht kommst Du zurück zum Thema?
MichaelEV meint
Wie bekommt man denn „Mehrerzeugung im Windpark“ hin, durch kollektives kräftiges pusten?
Auch in meinem Beispiel ging es nicht zwangsläufig um zusätzliche Mengen (das ist eine Verstärkung des Problems). Der Verbrauch in BW wird statt durch tatsächlich vor Ort lieferfähige Erzeuger durch virtuelle Datensätze ersetzt, die vor Ort keinen Strom aus der Steckdose fließen lassen. Das ist im sich immer mehr durchsetzenden schlecht Fall die Wirkungsweise des Durchleitungsmodells!
Außerdem geht die Story mit dem Durchleitungsmodell doch so weiter, dass man die PV-Erzeugung von Zuhause oder den variablen Stromtarif verrechnet bekommen will. Und damit entstehen natürlich zusätzliche Mengen. Wenn in München Zuhause gerade die Sonne scheint, bei dem Ladevorgang in Berlin in der Region aber nicht, gibt es Redispatch. Den Nutzen hast du allein, den viel höheren Schaden tragen alle andere.
Ob zusätzliche Mengen oder nicht ist auch vollkommen egal – das Durchleitungsmodell missachtet reale Fakten und Grundlagen der
Physik, führt zu immer mehr Fehlallokationen, deren nachträgliche Behebung immer höhere Schäden verursachen.
Jörg2 meint
Michael
„Wie bekommt man denn „Mehrerzeugung im Windpark“ hin, durch kollektives kräftiges pusten?“
Genauso habe ich den Zusammenhang zwischen „Von Flaute bis Abschaltungsstarkwind“ und „Null-Erzeugung bis Maximalerzeugung“ verstanden.
Nochmal, es geht hier, bei dieser „Durchleitung“ nicht um die Netze, deren Aufnahmefähigekietn und die variable EEG-Einspeisung.
Es geht, bei gleicher Strommenge am Entnahmepunkt (also weit nach „Erzeugung“ und „Netzdurchleitung“, weit nach der Klärung von Netzschwankungen und Abschaltentgelten…), um die Wahl des Entnehmers, seinen rechnungsschreibenden Lieferanten selbst wählen zu können. So wie er aktuell aus dem Blumenstrauß seiner Roaming-Ladekarten wählen kann, dann halt auch jeden (teilnehmenden) x-beliebigen Stromlieferant sich aussuchen kann. Z.B. seinen eigenen Haus- und Hoflieferanten.
Bitte gib Dir ein wenig Mühe das Thema zu erfassen.
MichaelEV meint
Natürlich geht es dabei um Netze, EEG, Redispatch, etc.
Wenn dein Stromanbieter deinen Strom deutschlandweit einkauft, Strom nicht lieferbar bzw. Mengen sich nicht beidseitig ungefähr ausgleichen, kommt es zu Redispatch.
Virtueller Handel und reale Stromflüsse haben immer weniger miteinander zu tun und je größer das Delta, desto höher werden die Schäden.
Jörg2 meint
Michael
Es geht alleinig darum, wer den sowieso gelieferten Strom an der Ladesäule, dem Endverbraucher (dem, der also real läd) in Rechnung stellt.
Rechnungssteller A (z.B. Ladesäulenbesitzer) vs. Rechnungssteller B (z.B. Roamingpartner oder sonstein „Durchleitungsanbieter“). Beim „Roamnigpartner“ scheint das toll zu funktionieren.
Dies alles ist dem „Netz“ etc. völlig egal.
Das scheint für Dich schwer begreiflich zu sein.
MichaelEV meint
Dieser ganze virtuelle Stromhandel ist die Todsünde der Energiewende. Statt das weiter auszubauen muss man davon weg.
Das ist doch nicht so schwer zu begreifen, ansonsten steht in einer Marktwirtschaft gar nicht zur Debatte, ob es einen Handel mit Waren geben kann, ohne letztendlich ausliefern zu müssen.
Statt deinem Durchleitungsmodell mit mehr extrem schädlichen Scheingeschäften muss es einen Anreiz geben vor Ort real verfügbare EE-Erzeuger zu haben. Der virtuelle Stromhandel ist der Anreiz für das exakte Gegenteil. Und daran leidet die Energiewende jetzt immens und langfristig wird sie daran scheitern.
Statt Durchleitungsmodell sollte eher Teil der Förderung sein, dass ein Anteil des Stroms im selben oder den übergeordneten Netzsegmenten erzeugt werden muss. Mit eigenen Erzeugern oder per PPA. Das bringt die Energiewende weiter, das Durchleitungsmodell führt ausschließlich in die falsche Richtung.
Jörg2 meint
Michael
Dann sind wir uns jetzt darin einig, dass eine Rechnungslegung für einen sowieso bezogenen Strom an einer Ladesäule, durch sonstwen (den Ladesäulenbesitzer, einem Roamingpartner oder halt einem völlig Dritten) technisch, auf den Strom an der Ladesäule bezogen, kein Problem darstellt; ein (Mit-) Eigentum an der Ladesäule nicht notwenig ist (wie z.B. bei Roamingpartnern) und wir hier ausschließlich von Datensätzen und deren Weiterleitung (wie z.B. bei Roamingpartnern) reden.
Alles andere sind sicherlich spannende Themen.
Z.B. habe ich begriffen, dass die Unstätigkeit der Erzeugung erneuerbarer Energien und die sich dann daraus ergebene Probleme der unstätigen Netzauslastung dadurch verringert werden können, indem die Netze einerseits in ihrer Ausdehnung möglichst groß sind und andererseits viel dezentrale Erzeugung und dezentrale Speicherung erfolgen sollte. Aber mit der Rechnungslegung für Ladestrom an einer Ladesäule in Nordfriesland durch einen Rechnungssteller Bayern, hat das alles nichts zu tun.
M. meint
Ups, da ist was verloren gegangen, oder eigentlich was zu viel.
Es ging jedenfalls darum, dass der Ladesäulenbetreiber ansonsten den eigenen Strom vermarktet oder auch mal billiger bekommen kann als wenn er ihn von „deinem“ Vertragspartner nimmt.
Jörg2 meint
M
Nicht jeder Ladesäulenbetreiber hat eine eigene Stromproduktion und muss also NICHT einkaufen. Sie IONITY. Die sind mir als Stromproduzenten nicht bekannt.
Wer da wo zu welchen Preisen Strom einkauft, kann dem Endkunden egal sein. Als Argument gegen ein Durchleitungsverbot ist die Stromeinkaufssituation eher untauglich.
Jensen meint
Vielleicht wird ein Schuh draus, wenn sich „die Anbieter“ (falls überhaupt vorhanden) zusammentun, die bereit sind das Durchleitungsmodell mitzutragen. Prinzipiell geht es ja um Anlagen, die vermutlich sehr große Förderungen erhalten werden und ebenso sehr große Umsätze in Zukunft generieren werden. Beim Roaming der Mobilfunkanbieter war es ja auch ein langer Weg, bis auch der letzte Anbieter den Widerstand aufgegeben hatte. Und selbstverständlich dürften da Abrechnungen untereinander stattfinden. Die Wirtschaft dürfte genügend Phantasie haben, für die Durchleitung einen gewissen Anteil abzurechnen. Wenn die Aufschläge maßvoll sind, sollte das alles bestens klappen können.
Jörg2 meint
Ich finde das Durchleitungsmodell klasse. Nicht nur, dass es dem Lader das ganze „Karten“-Gedöns spart, es spart ihm auch das Handling mit mehreren Lieferantenrechnungen.
Auch für den „durchleitungsunwilligen“ Ladesäulenbesitzer zerfallen die Kosten in zwei Bereiche. Da ist auf der einen Seite der eigentliche Strompreis bis zur Säule (mit allen Nebenkosten etc.) und auf der anderen Seite die (wie auch immer gestaltete) Abschreibung des Infrastrukturinvest.
Ich fänd es einen gangbaren Weg, den Ladesäulenbesitzern die Möglichkeit zu geben, aufsetzend auf den Strompreis eine „Infrastrukturumlage“ pro kWh in Höhe von XY-Cent dem Fremd-Durchleiter zu berechnen. Diese Infrastrukturumlage könnte gern von Jahr zu Jahr fallend ausgelegt werden.
Der Fremd-Durchleiter kann sich dann die Karten legen, was er damit macht. Was er für ein Ergebnis aus seinen Stromkosten plus der zu entrichtenden Infrastrukturumlage für sich als richtig ansieht und seinem Kunden berechnet.
Wir hätten dann, was den eigentlichen Strom betrifft, eine Aufweichung der Monopolstellung der Sebst-Stromerzeugenden-Ladeinfrastrukturbesitzer. Deren Invest wäre ausreichend berücksichtigt.
So ungefähr….
Der Rest sind Datensätze und Regelungen.
McGybrush meint
Dann sollen sie eben nicht bieten und gut ist. Wenn es die bessere Lösung ist dann gehen keine Steuergelder drauf.
Sollten dann aber andere Bieten weil die doch Potenzial sehen dann bekommen die die nicht geboten haben Konkurrenz und man wird sehen was am Ende doch besser war.
Ich glaube die heulen rum weil sie gerne eine Förderung OHNE Hürden hätten. Aber der der das Geld ohne Gegenleistung gibt darf bestimmen was damit einhergeht.
M. meint
Also, ich sehe „Potential“ in: Strom verkaufen, ohne etwas investiert zu haben.
Ich brauche nur noch einen Dummen, der die Ladesäulen dafür auf seine Kosten hinstellt.
Hoffentlich findet sich jemand.
Welchen Anteil die Förderung an den Gesamtkosten hat, weiß ich gerade nicht. Aber solange ich selbst Geld reinstecke, können anderen nicht alleine darüber bestimmen, was damit gemacht wird.
Dann sollen sie selbst bauen, und gut ist!
Jörg2 meint
M
Große Teile der Wirtschaft funktionieren so: Einer stellt, auf seine Kosten, die Plattform hin über die dann Ware/Dienstleistung eines Dritten an den Endkunden gehen. Der Infrastrukturbetreiber und der Dritte werden sich über die Modalitäten einig.
M. meint
Nein, ganz offensichtlich werden sie sich nicht einig, soviel Info sollte man dem Artikel entnehmen können.
Amazon verlangt eine Gebühr, Ebay und Otto tun das, Tankstellenbetreiber bekommen ein kleines Entgelt pro Liter, bei McDoof zahlt man als Restaurantbetreiber eine Lizenz.
In Summe muss sich das vor allem für all die lohnen, die das WIRTSCHAFTLICHE RISIKO tragen.
Dein Stromanbieter von zuhause, der ist das nicht, der generiert zusätzlichen Umsatz ohne zusätzlichen Aufwand.
Der kann bestimmt auch gerne mitbieten und investieren. Tut er das?
MichaelEV meint
M., mal volle Zustimmung.
Die Aussicht risikolos und ohne eigene Investition bzw. eigener Beteiligung an der Lösung mitzuverdienen (was für den Kunden natürlich on top dazukommt) ist für diese Stromanbieter natürlich ein Schlaraffenland, deshalb schreien Stromanbieter auch so nach diesem Modell. Das Kunden das so toll finden, dass ihnen ohne Mehrwert mehr Geld aus der Tasche gezogen werden soll, ist erschreckend.
Für die Stromanbieter wäre ein Teilhabe an dem Markt natürlich möglich, durch eigene Ladeinfrastruktur oder Beteiligungen bei den Ladeanbietern (z.B. Abnahme fester Kontingente gegen niedrige Preise). Die Stromanbieter wollen für sich aber jegliches unternehmerisches Risiko der Ladeinfrastruktur ausschließen, nur die Hand aufhalten.
Jörg2 meint
M
Ich weiß nun nicht, in welchem Wirtschaftsraum Du unterwegs bist. In meinem Wirtschaftsraum funktionieren „Durchleitungsmodelle“ an jeder Strassenecke.
ALDI&Co leiten die Waren von NESTLE sehr erfolgreich durch ihre, von ALDI also selbst vorfinanzierte, Infrastruktur durch. Und offenbar sind sich beide Seiten über für beide Seiten hinnehmbare Regularien einig geworden.
Warum sich ein Ladesäuleneigentümer nicht auf Durchleitungskosten mit einem Strom-Fremdanbieter einigen können sollte, ist mir nicht erklärlich.
Aber vielleicht kannst Du das nochmal deutlich umreißen.
Am Strom kann es nicht liegen. Der liegt an der Säule an.
An einer Abrechnungs-IT kann es auch nicht liegen. Schließlich wird seit Anbeginn kräftig das gegenseitige Roaming der Platzhirsche praktiziert.
Am benötigten „Strukturaufschlag“ kann es auch nicht liegen, schließlich sollte der bereits in den aktuellen Roamingvereinbarungen irgendwie gegriffen sein.
Dann bliebe noch der Wille der Vertragsseiten. Hier scheint die Ladesäulenseite unwillig zu sein neue Marktteilnehmer zuzulassen.
Wenn dem so ist, braucht es nur noch einen kleinen Motivationsschub in Form von „willst Du Bürgergeld, spielst Du nach meinen Regeln“ und die Grundlage wäre gegeben, dass der Markt mehr Wettbewerb erleben könnte und da meint dann die Wirtschaftswissenschaft: mehr Wettbewerb führt tendenziell zu fallenden Preisen.
Jörg2 meint
Michael
Wie soll ein Dritter „on top“ da verdienen können? Welcher Fuhrparkbetreiber würde einen Ladestromliefervertrag abschließen, der ihm höher Kosten als beim Ladesäulenbetreiber beschert?
Das ist doch eine irrige Vorstellung.
Viel eher kommen die aktuellen Tarifmodelle unter Druck, weil ein Durchleitungsanbieter gezwungen ist, im Ergebnis einen Mehrwert für den Fuhrparkbetreiber zu erzeugen, sonst braucht er garnicht antreten.
Und das wollen wir doch wohl alle!? Abbau von Hürden, die den Umstieg vom Diesel-Lkw auf den BEV-Lkw schwer machen. Oder? Preis und Handling sind hierbei zwei Themen.
M. meint
Jörg, das kannst du unmöglich ernst meinen.
In meinem Wirtschaftsraum entschließt sich Aldi, als Einzelhändler für Waren unterschiedlichster Hersteller zu agieren – nach eigener Auswahl, auf eigenes Risiko, auf eigene Rechnung.
Es besteht keine Beziehung zwischen dem Hersteller und dem Endkunden.
Wenn das etwas NICHT ist, dann ein Durchleitungsgeschäft.
Es obliegt auch alleine Aldi, welche Waren angeboten werden – und zu welchem Preis. Wenn Aldi morgen eine Laus über die Leber läuft, liefert Nestle dorthin nichts mehr. Sowas gab es übrigens vor einiger Zeit bei Edeka mit anderen Herstellern. Die sind aus dem Regal einfach mal verschwunden.
Aber wenn du von deiner Argumentation so überzeugt bist, versuche doch mal folgendes:
– gehe zu Nestle, und schließe mit denen einen Liefervertrag ab
– natürlich handelst du mit Nestle einen Preis aus (oder nimmst den, den Nestle dir anbietet), vielleicht 99 ct für eine Wagner Pizza?
– dann gehst du in die nächste Aldi-Filiale, wedelst denen mit deinem Nestle-Vertrag rum, gehst zum Kühlregal und nimmst 10 Pizzen ohne zu zahlen mit, du quittierst Aldi nur einen Lieferschein, für den Nestle dir 9,90 vom Konto einzieht.
Beim nächsten Mal dann Ravioli?
Manchmal ist das hier echt Comedy.
Jörg2 meint
M
Natürlich leitet „ALDI“ Waren/Dienstleistungen von „NESTLE“ durch seine vorfinanzierte Vertriebsstruktur. Anders würde der Endkunde die Ware/Dienstleistung ja wohl nicht bekommen.
Also Drittanbieter, unbeteiligt am Aufbau der Vertriebsstruktur, bringt seine Ware an den Endkunden.
Ob „ALDI“ das auf eigene Rechnung, auf Kommission oder sonstwie (beidseitig funktionierende Absprache) macht, ist für mein Argument „der Drittlieferant muss an der Vertriebsstruktur nicht beteiligt sein“ unerheblich.
Dieses Konstrukt „Vertriebler baut die Struktur auf eigene Kosten, die Refinanzierung stützt sich auf die Regelungen mit den nutzenden Drittanbietern“ findest Du vielfältig sowohl im B2B als auch im B&C in „meinem“ Wirtschaftsraum. Jeder Kneipentresen, jedes Kaufhaus, freie Tankstellen, ungebundene Autohäuser….
Ich konnte hier noch immer nicht lesen, warum im Bereich der Ladesäulen das unmöglich sein sollte.
Das den Ladesäulenmonopolisten hier zum Munde geredet wird, finde ich sehr überraschend. Das man gegen mehr Wettbewerb an der Ladesäule ist, also gegen die Möglichkeit fallender Preise, finde ich völlig daneben.
Mal losgelöst davon, dass es affig ist, erst auf eine Ausschreibung bekannten Inhalts aufzuspringen um dann irgendwann empört auf die bekannten Ausschreibungseckpunkte zu verweisen.
M. meint
Du kannst die Fakten so lange ignorieren wie du willst, das macht es nicht wahrer.
Nestle leitet da gar nichts, Aldi macht das alleine, und wie sie es wollen.
Die kaufen das Zeug, und verkaufen es weiter.
Und das machen die nicht nur mit Nestle, sondern mit Hunderten oder Tausenden Herstellern.
Wenn Aldi sich entschließt, den Preis zu erhöhen, müssen sie Nestle nicht fragen.
Wenn Aldi den Preis senken will, müssen sie Nestle nicht fragen.
Wenn sie die Pizza aus dem Regal nehmen, müssen sie Nestle nicht fragen.
Nestle ist schlicht kein Akteur, sondern einfach ein Lieferant von vielen.
Das Geld, das Aldi mit dem Verkauf verdient, gehört Aldi – die haben Nestle vorher sicher schon entlohnt – aber auch Kommission ändert daran nichts.
Ich kaufe Pizza im Aldi, nicht bei Nestle. Nestle hat keine Ahnung, dass ich die Pizza gekauft habe, ich muss keinen Vertrag mit Nestle haben oder die fragen, ob ich das darf. Oder ich lege die Pizza von Wagner wieder zurück und kaufe etwas anderes.
Es gibt überhaupt keine Übereinstimmungen zwischen dem, was du bei deinem Ladestrom haben willst, und einer Pizza aus dem Aldi oder Lidl.
Jörg2 meint
M
Dann nochmal:
Völlig losgelöst, welche kaufmännischen Absprachen zwischen der fremden Vertriebsstruktur und dem eigentlichen Waren-/Dienstleistungsanbieter vorliegen (Kommission, auf eigene Rechnung, Eigentumsvorbehalt mit Abrechnung nach Verkauf…), es zeigt, dass der Anbieter NICHT (Mit-) Eigentümer der Vertriebsstruktur sein muss.
Sowenig, wie in der Ladesäulenwelt der Roamingpartner Miteigentümer fremder Ladesäulen sein muss.
Das Argument, Durchleitungsanbieterei könne es nicht geben, die hätten ja nichts zum Aufbau der Vertriebsstruktur beigetragen, dieses Argument ist halt Quatsch. Die aktuelle Situation an den Ladesäulen zeigt das (s. Roaming) und die übrige Wirtschaft zeigt das („Aldi“ hat seine Struktur ohne Lieferantenbeteiligung aufgebaut). Mercedes wirft seine hauseigene Vertriebsstruktur gerad ab und verlässt sich auf eine, nicht von ihnen vorfinanzierte, Verkaufsstruktur Dritter.
Meine Punkte bei dem Thema „Einführung eines Durchleitungsgebotes“ sind:
Der Strom ist der gleiche. Alles was „Netz“ betrifft, ist kein Hindernis, da gleich.
Die Abrechnerei scheint beherrschbar. Es geht rein um Datensätze. Im Roaming funktioniert das.
Das örtliche Monopol (per besetzter Anschlussleistung am Netz) kann aufgebrochen werden, was tendenziell zu niedrigeren Preisen für den Endverbraucher führt.
Wie in der Wirtschaft üblich, kann sich die Vertriebsstruktur dies vom Vertriebsinteressierten bezahlen lassen.
(Die Kalkulation des Durchleitungswilligen ist dessen Problem. Er wird nur „willig“ sein, wenn er für seine Preise einen Markt sieht.)
M. meint
Der Anbieter ist Aldi. So wie Lidl ein Anbieter ist, oder Rewe usw.
Aldi betreibt die Ladesäule. Aldi bekommt von mir Geld, wenn ich etwas kaufe. Nestle bekommt von mir nichts.
Der Hersteller ist irgendwer anderes.
Aldi bietet mir 23 verschiedene Pizzen an, die meisten sind nicht von Wagner/Nestle. Das müssen wir mal festhalten! Aldi ist MEIN Vertragspartner. Nestle ist das nicht. Bei deinem Strom ist das anders, richtig?
Gut.
Und jetzt berechnet mir der Anbieter – der Ladesäulenbetreiber – den Strom, den ich bei ihm geladen habe. Das kann physisch der Strom meines Lieferanten zu Hause sein, muss es aber nicht. Der Strom kann zu den gleichen Kosten hergestellt worden sein, muss es aber nicht. Wenn du mit deinem A***** zu Hause geblieben wärst, wäre es vielleicht nicht nötig gewesen, ein Gaskraftwerk anzuwerfen, weil es zu Hause billiger Windstrom gewesen wäre – jetzt ist es aber nicht so. Jetzt ist der Strom teuer, jemand muss das bezahlen, und wenn du den verbrauchst, solltest du das sein und nicht jemand anderes.
Im Übrigen: dein Satz, dass der Strom „ja eh an der Ladesäule anliegt“ – der stimmt nicht. Ohne jemanden, der eine Ladesäule aufstellt, liegt da gar nichts an einer Ladesäule an, weil es keine gibt. Und dein Lieferant hat keine aufgestellt, richtig?
Keine Ladesäule, kein Strom.
Wer die Ladesäule anderer Firmen benutzen will, muss sich mit dem Eigentümer über das Nutzungsentgelt einigen. Und Ladesäulen sind teuer, da ist mit (z.B.!!) 2 ct./kWh nichts zu holen. Wenn eine normale 400 kW-Ladesäule, die >100.000 Euro kostet (und dann steht die noch im Lager, nicht auf ihrem Fundament), am Tag 1.000 kWh verkauft und der Betreiber an der kWh 2 ct. verdient, verdient er am Tag 20 Euro. Damit wäre die Ladesäule nach fast 14 Jahren bezahlt – ohne Planungskosten, ohne Anschlusskosten, ohne Wartungskosten, ohne Zinskosten, ohne Verwaltung. Real wird das also nie der Fall sein.
Also ist 2 ct. kein Preis – was der Preis ist, kann ich nicht sagen, ich weiß aber: die Meinungen gehen auseinander.
Michael EV hat ja auch schon versucht das alles zu erklären, aber du bist einfach zu stur.
Ich hätte übrigens auch gerne billigeren Strom, aber wirtschaftliche Realitäten ausblenden hilft dabei nicht.
Und belasse es jetzt dabei, dass du dich halt eben mal noch etwas wunderst. Ich wundere mich nur über dich.
Jörg2 meint
M
Möchtest Du nochmal weiter obern lesen, was ich geschrieben habe? Danke!
Völlig losgelöst, wie ein externer Vertrieb gegenüber seinem Anlieferer die kaufmännische Beziehung gestaltet, dafür, dass die Ware beim Endkunden ankommt, ist es nicht notwenig, dass der Anlieferer am Invest des externen Vertriebes beteiligt ist. Sind wir uns da einig?
Wenn ja, dann ist das Verhinderungs-Argument, der „Durchleiter“ hätte ja nichts zum Invest beigetragen vom Tisch.
Vielleicht sind wir uns auch darüber einig, dass es für den realisierten Ladevorgang (es stand eine übliche Säule da, es war Strom drauf und dieser wurde auch abgegeben…) völlig unerheblich ist, ob beim Endkunden danach eine Rechnung vom Ladesäulenbesitzer, einem Roamingpartner oder halt von einem Dritten kommt.
Und vielleicht könnnen wir sogar Einigkeit darüber herstellen, dass es dem Endkunden egal sein kann, wie sich Ladesäulenbetreiber und Fremdrechnungsleger (Roamingpartner oder Dritter) die kaufmännischen Karten legen. Kann der Roamingpartner und/oder der Dritte dem Endkunden ein akzeptables Preisangebot macht, wird der Ladesäulenbesitzer wohl nicht der Rechnungssteller an den Endkunden sein.
Wenn wir darüber Einigkeit erzielen sollten, nur so theoretisch… Was wäre dann noch als Verhinderungsargument vorbringbar?
M. meint
Jo. Ne.
Aldi ist mein Vertragspartner. Aldi macht mir ein Kaufangebot – Nestle tut das nicht. Das ist ein fundamentaler Unterschied zu deinem Stromanbieter.
Du kannst übrigens bei Wagner die Pizza auch im Werksverkauf bekommen – aber eben nur am Produktionsstandort. Oder bei Ritter Schokolade, da geht das auch. Ist auch billiger. Und dann hast du einen Vertrag mit dem Hersteller. Sonst nicht.
Wenn du einen Vertrag mit dem Einzelhändler hast, macht er die Preise. Ganz alleine, ohne Einfluss des Herstellers. Kannst du akzeptieren oder lassen. Das muss doch mal einleuchten.
Und wenn wir das 1:1 übertragen, kauft der Ladessäulenanbieter den Strom und schlägt seine Marge drauf. Diese Marge legt er selbst fest. Dein Vertrag mit dem Stromanbieter ist dabei komplett uninteressant. Er bekommt den Strom ja auch
Dann kostet die Pizza statt 99 ct. eben 3,39 Euro, oder die kWh statt 0,28 eben 0,59 Euro.
Ich weiß auch, dass das nicht schön ist. Aber wer das nicht will, muss selbst Ladeparks machen, da kann er dann seinen Strom verkaufen, zu seinem Preis.
Jörg2 meint
M
Mein „ALDI“-Konstrukt dient ausschließlich dazu, darauf hinzuweisen, dass für den Bezug von Waren und Dienstleistungen durch den Endverbraucher, der eigentliche Produzent (hier habe ich „NESTLE“ angeführt), keinerlei Beteiligung am Invest der Vertriebsorganisation (=“ALDI“) getätigt haben muss. („ALDI“ und „NESTLE“ stehen in „“, da sie nur als Beispiel für einen mehrstufigen Vertrieb dienen.)
Du kannst da noch lange am Innenverhältnis „ALDI“-„NESTLE“ rumdockern. Es ist für das Thema „Drittanbieter hat sich bitteschön am Invest des Vertriebs zu beteiligen“ völlig unerheblich, ob im Innenverhältnis die Ware auf Kommission, auf eigene Rechnung, durch Anmietung von Verkaufsfläche und Verkaufsdienstleistung durch „ALDI“… passiert. Das Argument, ein Drittanbieter („NESTLE“) müsste am Aufbauinvest von „ALDI“ beteiligt sein, alles andere wäre Schmarotzertum, aufs schärfste abzulehnen, skandalös… ist völlig unsinnig.
In der hier geführten Diskussion: Durchleitungsgebot jedweden Stromanbieters an bürgergeldgeförderten Ladesäulen, sind wir auf dem Stand der Ausschreibung. Bisher wohl eher kein Spatenstich. Jeder Ausschreibungsteilnehmer kann sich, auf Grund der Ausschreibungsbedingungen, die Karten legen, ob es für ihn passt und wenn es passt, er den Zuschlag erhalten hat, den Spaten rausholen.
Aus Endnutzersicht finde ich ein Durchleitungsgebot richtig. So wie (eine etwas andere Ebene) es vor Jahren viele richtig fanden und es nun gelebte Realität ist, dass geförderte Ladesäuleninfrastruktur jedwedem Ladewilligen zu öffnen ist. Nun halt die Öffnung auf der Stromlieferantenseite.
Das es den Marktbesitzern nicht passt, ist nachvollziehbar, aber kein gesellschaftliches Entscheidungskriterium. Dass die „Gefahr“ besteht, dass solch Durchleitungsgebot von solchen Ausschreibungen auf den Bestand übergreift, sehe ich auch und würde auch hier ein Durchleitungsgebot begrüßen.
Bitte beachten: Die Säulenbesitzer sollen dafür entlohnt werden. Von einer Regulierung dieser Entlohnung habe ich bisher nichts gelesen. Hier scheint der Ladesäulenbesitzer (so wie z.B. die bestehende Bahnstruktur aus Bahn und Netz) frei zu sein, Abwehrpreise zu verlangen.
M. meint
Jörg,
Gesellschaftliches Kriterium?
Die Gesellschaft baut nicht.
Oder anders: wenn der Staat baut und betreibt, kann er natürlich durchleiten lassen, was ihm beliebt.
Der Staat beteiligt sich allerdings nur – in mir nicht bekannter Höhe, und vermutlich auch nur, um weniger attraktive Standorte ebenso versorgen zu können.
Und das ist inkl. Durchleitung vermutlich nicht attraktiv für die Betreiber
Wenn du sagst, bei deinem Aldi-Beispiel ginge es nur darum, dass „Nestle keinerlei Beteiligung am Invest der Vertriebsorganisation (=“ALDI“) getätigt haben muss.“, war es schlecht gewählt. Die können sich gar nicht beteiligen, weil die dort nichts verkaufen. Aldi entscheidet wo. Aldi entscheidet was. Aldi verkauft. Aldi bestimmt den Preis. Aldi kassiert. Da kommt gleich 5x kein Durchleiter zum Zug.
Also: natürlich muss ein Hersteller nicht an der Vertriebsinfrastruktur beteiligt sein.
Aber Nestle kann nicht darauf bestehen, bei Aldi seine Pizzen zu seinem Preis zu verkaufen.
Aral kann keinen Diesel an einer Shell Tankstelle verkaufen.
Die müssen sich jemanden dafür suchen, der das für sie macht – aber kostenlos macht der das nicht.
Das ist bei Amazon auch so. Und wenn Amazon deine Nase nicht passt, fliegst du.
Was besser passt: jede Ladesäule, an der du mit 200 verschiedenen Karten laden kannst. Das ist auch der passende Startpunkt, wenn du nicht weißt, ob der Säulenbetreiber eine Durchleitungsgebühr verlangen kann.
Das wäre ja einfach: 30 ct. auf jede durchgeleitete kWh aufschlagen, Thema erledigt.
Bestes Geschäft. Scheint aber nicht die Idee zu sein. Daher denke ich mal eher, dass das nicht funktioniert, oder nicht in verträglicher Höhe.
M. meint
So wünschenswert das Durchleitungsmodell für die Kunden ist, so unbrauchbar ist es für die Betreiber.
Diese haben die Infrastrukturkosten zu tragen und müssen die refinanzieren. Anbieter, die das nicht müssen, können natürlich günstigere Tarife anbieten.
Es gibt dann die, die die Anlagen bezahlen, und andere, die daran verdienen.
Da würde ich auch nichts aufstellen, sondern einfach einen Tarif anbieten, zu dem Kunden an Ladesäulen anderer Anbieter laden können, die ich nicht bezahlt habe.
Lösungsvorschlag: eine Roaming-Gebühr. z.B. 3 – 5 ct. pro kWh pauschal für Stromanbieter, die keine Infrastruktur stellen, und kostenloses Roaming untereinander für die Anbieter, die die Intrastruktur bezahlt haben – ggf. mit einem kleinen Ausgleich für unterschiedlich hohe Investitionen.
Damit müsste das doch zu machen sein!?
McGybrush meint
Kann man das Roaming von Telekommunikationsanbuetern auch auf Ladesäulen übertragen? Es ist da ja auch möglich Länderübergreifend was zu nutzen was ein Wildfremder aufgebaut hat.
M. meint
Ich weiß nicht. Wenn ich mir die Reaktion der Bieter ansehe, wohl eher nicht.
Aber ich habe ja beschrieben, wo aus meiner Sicht das Problem liegt.
Wie sich das genau bei Mobilfunk abspielt, wie da die Firmen, die was investieren, wieder an ihr Geld kommen (das müssen sie dort auch, sonst ist irgendwann Feierabend mit Investment), weiß ich nicht.
Aber einen Ladepark für einen Millionenbetrag hinstellen, an dem andere dann das Geschäft machen, ist ein irres Konstrukt. So baut man nicht mal einen Getränkemarkt.
MichaelEV meint
In DE gibt es für den Regelfall beim Mobilfunk kein Roaming. Wenn ich mit meinem Anbieter im Inland kein Netz habe, habe ich kein Netz (und anders als bei der Ladeinfrastruktur keine kurzfristig greifbare Lösung, auch nicht gegen Geld).
Ansonsten gibt es natürlich die Möglichkeit Infrastrukturen zu nutzen, die andere für viel Geld aufgebaut haben. Und zwar in dem man sich an den Kosten der Infrastruktur fair beteiligt und einen kostendeckenden Preis dafür bezahlt. Anders geht es nicht!!!
Das Beispiel Mobilfunk zeigt ja, wie irrsinnig solche Forderungen sind:
Es ist günstig die Infrastruktur dort aufzubauen, wo es viele Nutzer gibt und die Kosten auf viele Nutzer umgelegt werden können. Es ist teuer die Infrastruktur dort aufzubauen, wo die Kosten auf nur wenig Auslastung umgelegt werden können.
Wenn Anbieter A nur in der Stadt ausbaut und ländliche Regionen ausspart, hat er geringe Kosten und kann niedrigere Preise aufrufen. Anbieter B baut auch in ländlichen Regionen, hat höhere Kosten und damit letztendliche höhere Preise (oder niedrige oder negative Margen).
Wenn Anbieter B nicht kostendeckend die Infrastruktur an Anbieter A abgeben müsste, entsteht für B ein extrem unfairer Wettbewerbsnachteil. Man wird bestraft, weil man sich nicht nur die Rosinen herausgepickt hat. Und was bestraft wird, wird es perspektivisch nicht mehr geben.
Jörg2 meint
„In DE gibt es für den Regelfall beim Mobilfunk kein Roaming.“
Warum nun das gute Beispiel Mobilfunk-Roaming in der EU, um es vomm Tisch zu wischen, auf Deutschland reduziert wird, verstehe ich nicht. Wir reduzieren doch Durchleitungsmodelle in D auch nicht auf Bundesländer, Kommunen, Strassenseiten…
Das große Unternehmen den notwendigen Datentransfer (hier beispielhaft beim Mobilfunkroaming) hinbekommen, wird wohl unstrittig sein (?)
Und: Natürlich gibt es NationRoaming im deutschen Mobilfunkmarkt. Leider zu wenig. Die „Funkloch“-Kommunen fordern seit langer Zeit, dass die Politik hier die Hebel ansetzt, damit die Mobilfunkanbieter ihre nationale Zusammenarbeit verstärken (so, wie erst die EU kommen musste, um dann irgendwann auf EU-Ebene dies endkundenfreundlich zu gestalten).
MichaelEV meint
Das EU-Roaming ist ein Ausnahmefall (Auslandsaufenthalte), beruht auf Gegenseitigkeit und man steht nicht in direkter Konkurrenz.
Auf das schmale Brett eines regulierten inländischen Roamings zu einseitigem Ungunsten kommt man glücklicherweise nicht. Aber natürlich können sich am Markt immer Lösungen bilden, wenn es für beide Seiten Mehrwerte bietet und wirtschaftlich ist. Was aber logischerweise Irrsinn ist, dass ein CPO nicht kostendeckend an den EMP verkauft bzw. ein EMP unterhalb des Einkaufspreises weiterverkauft.
Jörg2 meint
„Auf das schmale Brett eines regulierten inländischen Roamings zu einseitigem Ungunsten kommt man glücklicherweise nicht“
Die EU-Richtlinie „EECC“ wird sein Jahren in D kontrovers diskutiert. Eine Umsetzung ist nicht in Sicht.
Das war aber nicht der Punkt. Der Punkt war, dass es natürlich in D Mobilfunkroaming gibt, halt nicht staatlich reguliert, aber auf freiwilliger Untermnehmensbasis geregelt. Dein Satz „In DE gibt es für den Regelfall beim Mobilfunk kein Roaming.“ ist durch die Faktenlage nicht gedeckt.
E.Korsar meint
Ich glaube, du musst dir das Durchleitungsmodell noch mal anschauen.
Da soll ja noch ein „Infrastruktur-Nutzungsentgelt“ von den Speditionen gezahlt werden. Es soll die Kosten decken, die dem Ladesäulenbetreiber (CPO) für die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung der Hardware entstehen.
Also zahlt der LKW-Spediteur Infrastruktur-Nutzungsentgelt des CPO plus seinen normalen Gewerbestrom. Der Wettbewerb wird nur in das Infrastruktur-Nutzungsentgelt verlagert.
M. meint
Sorry, das kommt aus dem Artikel nicht raus, und den habe ich gelesen.
Wenn die Betreiber nicht mehr mitmachen wollen, sehen die keinen BC mehr. Und die werden das schon mit dem „Infrastruktur-Nutzungsentgelt“ kalkuliert haben.
Dann ist das vielleicht einfach zu niedrig und deckt die Kosten nicht – keine Ahnung.
E.Korsar meint
Geht nicht aus dem Artikel hervor, aber das Infrastruktur-Nutzungsentgelt wird vom Ladesäulenbetreiber festgelegt.
Das ist so als würde man eine Steckdose vermieten, aber um den Stromanbieter muss sich der Mieter kümmern.
M. meint
Naja, so ist das in (fast) jeder Mietwohnung.
Die Steckdose ist mit der übrigen Wohnungsausstattung Mietgegenstand, den Strom kann sich der Mieter beschaffen wo er will.
Der Unterschied ist freilich, dass die meisten Vermieter selbst keinen Strom verkaufen. Da fällt das Interesse auch anders aus.
Ich hatte mich mal für eine Mietwohnung (Zweitwohnsitz) interessiert, da hätte ich kein Telefon/Internet bestellen können, sondern gegen Gebühr seins mitbenutzen.
Wenn man damit nicht einverstanden ist, kann man die Wohnung nicht mieten.
Jörg2 meint
So sehe ich das auch.
Es öffnet aber die „Büchse der Pandora“ und untergräbt die bestehenden Monopolstrukturen.
Womöglich kommt dann jemand auf die Idee, DAS müsste an den anderen Säulen auch machbar sein -> mein Hausstromanbieter bietet mir einen Ladepreis (eine Ladepreispaket mit max. XY kWh/a) zum normalen Hauspreis an. Die Abrechnung sehe ich in meiner Stromabrechnung. Was mein Hausstromanbieter mit den Ladesäulenbetreibern, mit den Netzbetreibern… ausgehandelt hat, ist mir egal, das bekommen die großen Jungs schon hin ohne das einer heult. Wenn das Ergebnis für mich passt („mein“ Ladepreis), ist alles fein.
Wettbewerb! Die Spiele sind eröffnet!
MichaelEV meint
Es gibt keine generellen Monopolstellungen (maximal in Teilen bei kommunalen Anbietern) und das Durchleitungsmodell verspricht keinen konstruktiven Wettbewerb bzw. keinen gesamtheitlichen Nutzen (höchstens einen persönlichen, den andere bezahlen müssen -> höchst problematisch).
Genau das Gegenteil muss passieren. Dieses ganze Durchleitungsmodell muss beseitigt und nicht weiter ausgebaut werden. Es gibt keine große Kupferplatte, die den Transport beliebiger Mengen Strom zwischen beliebigen Orten erlaubt.
Es darf nur das verkauft werden, was auch ausgeliefert werden kann (ansonsten ein ganz logischer Grundsatz, den niemand in Frage stellen würde).
M. meint
Dein Hausstromanbieter berechnet dir aber die Nutzung des Zählers, den Zählerschrank hast du bezahlt, und das Haus, in dem er steht auch.
Was hier gefordert wird, gleicht wohl eher dem Versuch, an der Wallbox des Nachbarn beim eigenem Stromanbieter zu laden und sich selbst die Investition zu sparen. Warum sollte der Nachbar das gut finden?
KLAR sollte es eine FAIRE Möglichkeit geben, die Infrastruktur für alle nutzbar zu machen. Aber fair kann nicht heißen, dass die einen drauflegen und andere kassieren. Da muss ein für alle tragbarer Ausgleich gefunden werden.
Jörg2 meint
Michael
Das Monopol, aus meiner Nutzersicht, ist durch die Örtlichkeit gegeben. Mir nützt es am Ladeort nicht, wenn da drei Anbieter sind, dass es 10km weiter drei andere Anbieter gibt.
Da, wo ich real lade, habe ich keinen Zugriff auf den (mehr oder weniger) gesamten Anbietermarkt.
Das mit Deinem „Stromtransport“ müsstest Du mir nochmal erklären. Beim Durchleitungsmodell und beim Nicht-Durchleitungsmodell wird real Strom entnommen (in der Menge XY über den zeitraum XY). Diese Seite kann als identisch betrachtet werden. Nicht identisch sind die Datensatzwege. Deren Strombedarf kann aber wohl (vs. der Ladestrommenge) vernachlässtigt werden.
Also, wenn die Infrastruktur am Ladeort A eine Stromladedienstleistung von XY bereit hält (Anschlussleistung, Trafo, Ladesäule…), dieser Strom IMMER vom dazugehörigen Anschlusspunkt kommt, immer aus dem „See“, dann ist es technisch egal, wer dafür die Rechnung schreibt.
Jörg2 meint
M
Wo steht etwas von „drauflegen“? Wo steht etwas davon, dass der Infrastrukturbesitzer beim Durchleitungsmodell im Regen stehen gelassen werden soll? Die können sich Preise aushandeln für die Durchleitung, gern reguliert.
Klar, tendenziell kommen dann die Ladestrompreise unter Druck. Das Modell der Verbraucherverwirrung per Ladekartengedöns, Tarifverästellungen…
Ich vermute (eigentlich: hoffe), dass mit dem Transportgewerbe eine kräftige Stimme mit am Tisch sitzt, die niedrige Preise bei einfachstem Handling haben möchte. Sprich: Ein Maximum an Marktteilnehmern am Ladepunkt gewünscht wird.
Du schreibst oben, dass das Durchleitungsmodell für die Betreiber unbrauchbar sei. DAS kann ich mir nicht vorstellen. SHELL z.B. betreibt zwar Solarparks, ist aber kein 100%iger Strom-Selbstversorger. SHELL ist es also gewohnt, mit x-beliebigen Stromanbietern umzugehen, von denen Strom zu beziehen, Datensätze hin-und-her gehen zu lassen.
„Ungewünscht“, ja da würde ich mitgehen. Es könnte halt Wettbewerb bringen.
Und, was wir brauchen, sind die Senkung der Umstellungshürden, hin zu BEV. Du als BEV-Freund müsstest eigentlich in das Horn der Flottenbetreiber stoßen und Wettbewerb an der Ladesäule fordern. Hin zu Strukturen, die zu fallenden Preisen führen können. Hin zu Modalitäten, die das Handling der Flottenbetreiber vereinfacht…
MichaelEV meint
Deiner Definition nach würde alles nur aus Monopolen bestehen. Der nächste Grieche hätte ein Monopol, weil die nächsten Griechen sind ja 10 Minuten entfernt und wenn ich an Ort und Stelle zu einem Griechen will, wäre ich auf nur diesen einen Griechen festgelegt.
Tatsächlich ist Ladeinfrastruktur weniger „Monopol“ als vieles andere. Das eine Restaurant wird sich selten neben einem gleichartigen ansiedeln, weil für zwei der Bedarf zu klein ist.
Der Bedarf an Ladeinfrastruktur wird dagegen für lange Zeit stark wachsen. Wenn irgendwo zwei Ladesäulen stehen, besteht bei brauchbaren Lagen der Bedarf an einem Vielfachen und nichts hindert einen Anbieter sich in der Nähe bestehender Ladesäulen anzusiedeln.
Es gibt keine Kupferplatte und es gibt keinen See – das gibt die Physik nicht her. Das Durchleitungsmodell war mal sinnvoll, damit Erzeuger sich dort ansiedeln, wo die Gestehungskosten niedriger sind. Das war sinnvoll, solange die erzeugten Mengen Strom an den jeweiligen Orten andere Erzeugung substituieren konnten und ge- bzw. verbraucht wurden.
Diese Phase haben wir schon lange überschritten. Dieser Ansatz sorgt schon lange dafür, dass Strom gehandelt wird, der tatsächlich nicht ausgeliefert werden kann. Die Folgen sind all die übel, die der Energiewende zugeordnet werden ohne dass diese dafür ursächlich ist:
-es wird Strom am Ort der Erzeugung entsorgt und trotzdem vollständig vergütet
-dieser Strom wird nicht anderweitig vor Ort sinnvoll genutzt und als Anreiz für die Sektorenkopplung verwendet
-am Ort des Verbrauchs müssen stattdessen kurzfristig die Fehlmengen teuer und bisher häufig durch fossile Erzeuger ersetzt werden
-am Ort des Verbrauchs fehlt der Anreiz für lokale regenerative Erzeuger
Wir gehen den düm…sten, ineffizientesten und teuersten Weg durch die Energiewende, der natürlich bestens populistisch ausgeschlachtet werden kann. Dagegen könnte es so so einfach und effizient sein:
-> Es kann nur gehandelt werden, was tatsächlich ausgeliefert werden kann und die Kosten der Lieferung werden korrekt (perspektivisch mit variablen Netzentgelten) verrechnet.
MichaelEV meint
„Die können sich Preise aushandeln für die Durchleitung“
Das können sie jetzt schon, dafür gibt es kein Hindernis. Es macht aber keiner in der Breite, weil es aktuell eine absurde Idee ist.
Wenn die Ladeanbieter bisher nicht nachweislich Gewinne einfahren (Vollkosten), ist ein kostendeckender bzw. regulierter Preis höher als das, was aktuell in den Ladepreisen verrechnet wird => ES KANN NUR TEURER WERDEN!
Generell ist es eine absurde Idee, dass es mit mehr Komplexität und mehr gewinnorientierten Unternehmen in der Kette günstiger würde…
Jörg2 meint
Michael
Warum Du nun Abschaltungsvergütung hier reinbringst, ist mir unklar. Als Argument GEGEN die EEG ist es eh untauglich. Es ist ein Argument gegen den schleppenden Netz- und Speicherausbau und vielleicht noch gegen die Schnarnasigkeit der Politik…
Es kann sich eher kein „zweiter Italiener“ neben den bestehenden Italiener setzen, da im Strommarkt die Bezugsmengen durch die Netzstruktur dahinter limitiert sind. Der zweite Italiener fährt einfach aus zur Metro. Der zweite, bauwillige Ladenetzbetreiber scheitert am Anschlusstravo der Örtlichkeit. DIESE Monopolstellung halte ich für auflösungswürdig.
Ich möchte, egal, wem der Funkmast gehört, die Dienstleistung meines Mobilfunkanbieters nutzen. Gleiches erwarte ich zukünftig an Ladesäulen.
Das das nicht jedem gefällt, warum auch immer, ist hier schön zu verfolgen.
Jörg2 meint
„Die können sich Preise aushandeln für die Durchleitung…
Das können sie jetzt schon, dafür gibt es kein Hindernis.“
Der Gesetzgeber scheint der Meinung zu sein, dass es wohl Hindernisse hierbei gibt und scheint den Ladeinfrastrukturbetreiber als Verursacher einer Nicht-Durchleitung zu sehen. Anders ist mir diese Auflage, die sich ja an den regionalen Monopolisten wendet, für mich nicht verstehbar.
Von einem Zwang für die eventuell Durchleitungswilligen habe ich bisher nichts gelesen.
MichaelEV meint
Du weist genau, dass das Bundeskartellamt genau nicht dieser Meinung ist und dir exakt widerspricht!!!
Jörg2 meint
Michael
Du weißt, was ich weiß!? Jetzt kommen wir ein wenig auf eine schiefe Diskussionsbahn, scheint mir.
Nein, ich kenne nicht die Überlegungen des Kartellamtes dazu. Du kannst sie aber gern hier darlegen.
Ich werde immer ein wenig neugierig, wenn im Lauf der Diskussion sich zwar nicht mehr zu den vorgebrachten Gegenargumenten geäußert wird (stillschweigendes Anerkennen? Einsicht?…) aber, wie an der Perlenschnur, immer weitere Argument stützend vorgebracht werden. Warum kommst Du jetzt mit dem Kartellamt? Sollten die Ausschreibungen eventuell nicht kartellamts-tragfähig sein und die Beteiligten wissen das noch nicht?
MichaelEV meint
Du hast mal selber einen Bericht des Bundeskartellamts ins Spiel gebracht. Die passenden Passagen hab ich hier mal gepostet (aber was einem nicht in den Kram passt, vergisst man lieber schnell wieder)…
Sinngemäß:
Ladeinfrastruktur ist kein natürliches Monopol. Deshalb fehlt auch jede Rechtfertigung der Regulation.
Anders als vielen hier, ist man sich beim Bundeskartellamt bewusst, dass regulatorische Eingriffe sehr schadhaft wirken können.
Und für das Durchleitungsmodell gibt es keine Rechtfertigung (da kein Monopol), es werden aber vor allem (wie ist es auch anders zu erwarten) kein positiver Nutzen und keine niedrigen Preise erwartet, da dem Kunden die vollen Kosten der Ladeinfrastruktur verrechnet werden müssen.
Jörg2 meint
Michael
Na, dann lies mal vom Kartellamt (aus November 2024):
„Wettbewerbsschädliche Strukturen beim Angebot von Ladestrom – Abschlussbericht der Sektoruntersuchung zur E-Ladeinfrastruktur“
Das, was Du erinnernd zitierst, habe ich wissentlich nie vertreten. Bist Du Dir sicher, dass das von mir kommt?
MichaelEV meint
Na dann lies doch mal diesen Bericht, dort stehen all die genannten Dinge (u.a. Ladeinfrastruktur ist kein natürliches Monopol).
In der Pressemitteilung bekommt man direkt zu lesen, dass ein reguliertes Durchleitungsmodell derzeit der falsche Ansatz sei und nicht zu günstigeren Preisen führen würde.
Jörg2 meint
Michael
Bitte genau lesen, was in dem Bericht steht.
Ein „REGULIERTES Durchleitungssystem“ wird abgelehnt. Hierbei bezieht der Bericht das „reguliert“ auf das Durchleitungsentgelt. Also eine Ablehnung dessen, dass dem Ladesäulenbesitzer ein Preisdeckel für die von ihm verlangten Durchleitungsentgelte vorgegeben wird.
So, wie ich die hier diskutierten Ausschreibungen verstanden habe, wird dem Ladesäulenbesitzer zum Durchleitungsgebot genau KEINE Durchleitungsentgeltrugulierung aufs Auge gedrückt. Er ist frei in der Gestaltung von Abwehrpreisen. Den Ideen des Kartellamtes wird vollumfänglich gefolgt.
Wo Du das mit den „es kann nur teurer werden“ her hast, habe ich noch nicht verstanden. Warum sollte jemand an der Ladesäule mehr bezahlen, als den (per z.B. Roaming) möglichen Mindestpreis? Warum sollte jemand höhere Preise eines Durchleiters bezahlen (die dadurch zustande kommen könnten, dass die Durchleitungsgebühren recht hoch sind)?
Mir ist völlig unklar, warum ein möglicher Nutzer für den Endverbraucher verhindert werden soll.
MichaelEV meint
Und mit diesem „Infrastruktur-Nutzungsentgelt“ werden die Preise eher noch höher ausfallen als sonst (besonders bezogen auf den PKW Lademarkt).
Letztendlich würde man so ein Nutzungsentgelt analog den Stromnetzen ausrechnen: Es werden alle Kosten zusammengerechnet, mit einer festgelegten Rendite multipliziert und durch die abgesetzte Menge kWh geteilt.
Mit geringer Auslastung entstehen hohe Nutzungsentgelte, speziell wenn die Infrastruktur stark ausgebaut wird ein immenses Problem. Hohe Nutzungsentgelte würgen die Nachfrage ab und reduzieren die Auslastung. Eine Spirale ins Verderben, ein ähnliches Problem wie beim Stromnetz, unter dem wir aktuell leiden. Man muss doch so schlau sein das selbe Problem nicht zu wiederholen!
Die freien Kapazitäten bleiben währenddessen, sowohl bei Ladeinfrastruktur als auch beim Stromnetz, durch die unflexible Bepreisung komplett ungenutzt, weil jede Form von Anreiz fehlt.
Ausufernde Kosten und massig verschenktes Potential – das sind Ideen, mit denen man die Elektromobilität zu Grabe tragen kann.
Jörg2 meint
MichaelEV
Wo dann die Preise landen, dass können wir nur ahnen. Du meinst, sie würden steigen, da nun alle Kosten irgendwie mit reinkommen.
Sind denn bisher nicht alle Kosten drin?
Wieso sollte sich die Auslastung nach unten bewegen, wenn es den Flottenbetreibern einfacher gemacht wird, zu „ihren“ Preisen überall zu laden? Gerade das Durchleitungsmodell kann (aus Sicht der Flottenbetreiber) die Preise glätten. Sprich: gleicher Preis an jeder Säule. Das Mischkalkulationsrisiko würde weg gehen vom Flottenbetreiber und hin in das Konstrukt Durchleitungsstromlieferant-Säulenbesitzer. Wir könnten Vereinfachungen für die sehen, die wir zum Umstieg auf die BEV-Lkw bewegen möchten.
MichaelEV meint
„Sind denn bisher nicht alle Kosten drin?“
Zwangsläufig, wenn die Ladeanbieter bisher keinen Gewinn erzielen. Wo ist der Ladeanbieter mit >5,5% Nettogewinn?
Jörg2 meint
Michael
Die Nichtausweisung von Gewinn hat keinen kausalen Zusammenhang dazu, ob alle Kosten buchhalterisch erfasst wurden.
Vielmehr hat das deutsche Steuerrecht kausale Auswirkung darauf, dass (auch) alle Kosten zu erfassen sind.
Deine Vorstellung von „Wirtschft“ deckt sich nicht mit meiner.
MichaelEV meint
Also hast du einen persönlichen Glauben daran, dass Gewinne > 5,5% da sind; ohne Belege, ignorierend dem was ausgewiesen wird und dem widersprechend, was das Bundeskartellamt sagt. Dann glaub mal schön weiter…
Jörg2 meint
Michael
Bitte lies nochmal, was ich geschrieben habe.
Ich wende mich gegen eine Argumentation, die (so habe ich es verstanden) lautet: Weil das Ergebnis aus A-B gleich C sei, wäre klar, wie groß B ist. Da sträubt sich mein mathematisches Verständnis. Mein buchhalterisches auch.
Deine Unterstellungen, was ich glauben würde, haben nichts mit mir zu tun. DAS ist Deine Welt.