SPD, Grüne und FDP haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin erklären die künftigen Regierungspartner auch ihre Pläne im Bereich der Mobilität. Im Pkw-Verkehr liegt der Fokus wie erwartet auf Elektroautos. Diese sollen weiter gefördert, die derzeitige „Umweltbonus“-Kaufprämie jedoch angepasst und wie bereits von der aktuellen Regierung festgelegt zur Mitte des Jahrzehnts eingestellt werden. Das erklärte Ziel neben mehr Umfreundlichkeit ist, dass Deutschland auch bei der E-Mobilität eine führende Rolle einnimmt.
„Wir machen Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität, zum Innovationsstandort für autonomes Fahren und beschleunigen massiv den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur“, heißt es in dem Ampel-Koalitionsvertrag. Das Ziel der neuen Regierung sind mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw bis 2030. Plug-in-Hybride werden künftig nicht mehr gezählt. Die Transformation der Automobilbranche hin zur E-Mobilität soll zum einen durch weitere Unterstützung der Wirtschaft bewältigt werden. Auf der Nachfrage-Seite sollen flankierend wie bisher gemeinsam vom Bund und den Autoherstellern finanzierte Kaufprämien wirken. Es steht zudem der Ausbau der Ladeinfrastruktur im Fokus.
Zur unter Angela Merkel eingeführten Elektroauto-Kaufprämie „Umweltbonus“ bei der Anschaffung von reinen Stromern und Plug-in-Hybriden erklären SPD, Grüne und FDP: „Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.“
Ab 1. Januar 2023 soll die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride dann degressiv und so reformiert werden, dass die Prämie nur für Kfz ausgegeben wird, „die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird“. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss demnach bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen – bislang war dies erst für 2025 geplant.
„Innovationsprämie“ läuft Ende 2025 aus
„Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich“, heißt es weiter. Mit „Innovationsprämie“ wird die Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus bezeichnet, die 2020 mit dem Corona-Konjunkturpaket beschlossen wurde. Auch der Umweltbonus soll der derzeitigen Richtlinie nach Ende 2025 auslaufen, wird im Koalitionsvertrag aber nicht explizit erwähnt. Ob der Kauf von E-Autos über 2025 hinaus direkt gefördert wird, bleibt also abzuwarten.
Die bestehende Besserstellung von Plug-in-Hybriden bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung soll künftig für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet werden. Teilzeit-Stromer sollen nur noch privilegiert werden, wenn das Fahrzeug mehr als 50 Prozent im rein elektrischen Fahrantrieb bewegt wird. Wird das nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert („1-Prozent-Regelung“ statt 0,5 Prozent). Nach dem Jahr 2025 soll die Pauschalsteuer für emissionsfreie Fahrzeuge – also für Elektroautos – 0,5 Prozent betragen. Für CO2-neutral betriebene Fahrzeuge wird analog zu vollelektrischen Fahrzeugen verfahren.
Ladeinfrastruktur
Zum Strom-Tanken heißt es: „Der Ausbau der Ladeinfrastruktur muss dem Bedarf vorausgehen. Wir werden deshalb den vorauslaufenden Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur mit dem Ziel von einer Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglichen Ladepunkten bis 2030 mit Schwerpunkt auf Schnellladeinfrastruktur ressortübergreifend beschleunigen, auf Effizienz überprüfen und entbürokratisieren. Wir setzen auf die Mobilisierung privater Investitionen. Wo wettbewerbliche Lösungen nicht greifen, werden wir mit 1659 Versorgungsauflagen, wo baulich möglich, die verlässliche Erreichbarkeit von Ladepunkten herstellen.“
Die neue Regierung will zudem bidirektionales Laden ermöglichen, für transparente Strompreise und einen öffentlich einsehbaren Belegungsstatus sorgen. „Wir werden den Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Schnellade-Hubs beschleunigen und die Anzahl der ausgeschriebenen Hubs erhöhen. Wir werden den Masterplan Ladeinfrastruktur zügig überarbeiten und darin notwendige Maßnahmen aus den Bereichen Bau, Energie und Verkehr bündeln sowie einen 1668 Schwerpunkt auf kommunale Vernetzung der Lösungen legen. Wir setzen uns für ambitionierte Ausbauziele auf europäischer Ebene ein. Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung der CO2-Flottengrenzwerte für Nutzfahrzeuge ein und unterstützen die Vorschläge der Europäischen Kommission für den Aufbau von Tank- und Ladeinfrastruktur für Lkw.“
Batterien & Recycling im Fokus
Bei der Transformation der Automobilbranche sind für die Koalition neben der Entwicklung und Produktion von Batterien auch Recyclingvorhaben „von zentraler Bedeutung“ – inklusive der Forschung an der nächsten Batterie-Generation.
„Wir wollen die auf Bundesebene bestehenden Kooperations- und Dialogformate im Bereich Automobilwirtschaft in einer Strategieplattform ‚Transformation Automobilwirtschaft‘ mit Mobilitätswirtschaft, Umwelt- und Verkehrsverbänden, Sozialpartnern, Wissenschaft, Bundestag, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden mit den zuständigen Bundesressorts bündeln, um das Ziel der Klimaneutralität, die Wertschöpfung sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern“, steht im Abschnitt Mobilität.
Um nicht nur die Großkonzerne, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen in den Automobilregionen bei der Transformation mitzunehmen, soll der Wandel zur Elektromobilität „durch gezielte Clusterförderungen“ vorangetrieben werden.
Wasserstoff & Erneuerbare Energien
Beim Thema Wasserstoff wollen die Koalitionäre die Ziele zur Elektrolyseleistung deutlich erhöhen, die Produktion von grünem Wasserstoff soll gefördert werden. Mobilität mit wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellen-Elektrofahrzeugen wird nicht direkt angesprochen, es heißt aber: „Wir wollen den Einsatz von Wasserstoff nicht auf bestimmte Anwendungsfelder begrenzen. Grüner Wasserstoff sollte vorrangig in den Wirtschaftssektoren genutzt werden, in denen es nicht möglich ist, Verfahren und Prozesse durch eine direkte Elektrifizierung auf Treibhausgasneutralität umzustellen.“
Um die Elektrifizierung und auch die Wasserstoff-Pläne sauber zu gestalten, wollen SPD, Grüne und FDP „neues Tempo in die Energiewende“ bringen, indem sie Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus dem Weg räumen. Das Erneuerbaren-Ziel wird auf einen höheren Bruttostrombedarf von 680 bis 750 TWh im Jahr 2030 ausgerichtet. „Schritt für Schritt beenden wir das fossile Zeitalter, auch, indem wir den Kohleausstieg idealerweise auf 2030 vorziehen und die Technologie des Verbrennungsmotors hinter uns lassen.“
Das von den Grünen für 2030 angestrebte Enddatum für den Verbrenner gibt es im Koalitionsvertrag nicht. Die EU will mit neuen Vorgaben Benziner und Diesel faktisch 2035 auslaufen lassen, hierzulande könnte es nach Ansicht von SPD, Grünen und FDP schneller gehen. „Gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission werden im Verkehrsbereich in Europa 2035 nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zugelassen – entsprechend früher wirkt sich dies in Deutschland aus“, heißt es in dem Vertrag. „Außerhalb des bestehenden Systems der Flottengrenzwerte setzen wir uns dafür ein, dass nachweisbar nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelassen werden können.“
stefan meint
„Teilzeit-Stromer sollen nur noch privilegiert werden, wenn das Fahrzeug mehr als 50 Prozent im rein elektrischen Fahrantrieb bewegt wird.“
Das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“ ;-) Wer will denn das wie prüfen und dann DSGVO-konform dem Finanzamt melden? Kommt nun ein neues Verkehrs-Überprüfungsministerium mit 100 Sachbearbeitern dazu? Eigentlich war die FDP doch einmal gegen die Förderung von PHEVs. Anscheinend hat sich die ganze neue Regierung den Koalitionsvertrag von den Besitzstandwahrern in Verwaltung und Wirtschaft schreiben lassen. Es bleibt also fast Alles beim Alten, nur die Märchen werden von neuen Schauspielern erzählt.
Martin meint
Alle Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit neuer Typengenehmigung müssen ab dem 1. Januar 2020 mit einem sogenannten „On-Board Fuel Consumption Meter“, kurz OBFCM, ausgestattet sein. Die Information über den elektrischen Fahranteil liegt im Fzg. vor und muss nur ausgelesen werden. Kann z.B. beim TÜV mit passieren wenn man eh an die OBD muss oder gleich „over the air“ direkt an die BAFA ;)
FahrradSchieber meint
„…werden wir die Innovationsprämie (…) bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.“
Es gibt zwei begrenzende Faktoren:
Das Datum (scheint ja jetzt „gelöst“ zu sein) UND der Fördertopf (wenn leer, dann leer).
Und der Fördertopf wird in absehbarer Zeit leer sein.
Wenn dieser nicht aufgestockt wird, dann bringt die Fristverlängerung auch nichts…
Egon Meier meint
Ergebnis der neuen PHEV-regel: Echte Streckenfahrzeuge (Monteure/Außendienst) kriegen Voll-Verbrenner bzw echte BEV. PHEV bleibt nur für Pool-Fahrzeuge, die immer mal wieder an die Dose dürfen sowie den privat-Käufer.
Alles andere ist für die AN (Steuern) bzw für die AG (Anschaffungskosten) nicht mehr attraktiv.
Die Frage ist, wie sich die Verbrenner-Preise ab 2025 entwickeln werden, wenn die c02-Flottengrenzen massiv gesenkt werden – auf jeden Fall geht es steil nach oben.
Daher fällt auch die BEV-Förderung zu diesem Datum weg. Die BEV-Förderung ist dann die Verbrenner-Schlechterstellung.
Thomas_aus_Marl meint
Die Innovationsprämie für Elektroautos müsste allerdings völlig anders ausgestaltet werden, damit sie ihrem Namen wieder gerecht wird.
Die Höhe muss umgekehrt proportional zum Verbrauch bemessen werden und sollte nicht vom Kaufpreis abhängen.
Über 15kWh Realverbrauch auf der Straße auf 100km darf es gar keine Förderung mehr geben.
Die bisherigen Förderbedingungen haben die Entwicklung von SUV’s und Crossover-Modellen begünstigt, deren Verbrauch mit 20 bis über 30kWh auf 100km jenseits von Gut und Böse liegt.
Ich halte die bisherigen Förderanreize für grundfalsch, jedenfalls solange wir noch fossile und atomare Kraftwerke am Netz haben und auch die Gebäudetechnik noch nicht komplett auf Erneuerbare Energien umgestellt worden ist.
McGybrush meint
Dann würde ein EQS 140.000Eur der unfassbar sparsam ist mehr Förderung bekommen als ein Fiat 500e (22.000Eur) der bei gleichem Tempo die Elektronik wärmt?
Deine Idee mag gute Gründe haben aber der Kaufpreis sollte weiter berücksichtigt werden.
Der Audi E-Tron der an einer selbst Finanzierten PV Anlage seine 30kW auf 100km läd ist immer noch besser als ein Hyundai Kona Mieter der ein Kohlestromvertrag hat auch wenn er nur 15kW auf 100km verbraucht.
Alles nicht so einfach.
Ich finde sie sollten die 40.000Eur und 60.000Eur Grenze senken ODER auf den Echten Kaufpreis ansetzen. Nicht auf die kleinste Theoretische Ausstattung.
Dagobert meint
Mich amüsiert der letzte Satz. E-Fuels werden so entwickelt, dass sie mit aktuellen Kraftstoffsystemen kompatibel sind. Das gilt also schon für alle heutigen Neuwagen, die Hersteller müssen nichts ändern um diese Bedingung zu erfüllen.
Im Koalitionsvertrag steht außerdem noch drin, dass sich Deutschland dafür einsetzen will, dass EURO7 für die Hersteller sinnvoll erreichbar sein wird.
Zitat: „Wir setzen uns für die Verabschiedung einer ambitionierten und umsetzbaren Schadstoffnorm EURO 7 ein und werden dabei Wertschöpfung und Arbeitsplätze berücksichtigen.“
Wer glaubt, dass man nach 2035 keine Verbrenner mehr kaufen kann, für den habe ich jetzt noch eine ganz harte Nuss: Es gibt gar keinen Osterhasen…
Günter meint
Hab mir mal den GLE zusammengestellt. Der fährt im Alltag fast 100 KM elektrisch, also das übliche tägliche Zeugs. Ziehen kann er aber mit Luftfederung 3,5t – bäääm. Das ist eben DER springende Punkt. Ein BEV schafft das nicht. Als Übergangstechnik (wie im Grunde JEDE Technik) ist das schon lobenswert das es PHEVs gibt. Was aber umgesetzt werden sollte, beim TÜV machen den Akku auszulesen und rückwirkend Steuern + STRAFEN ansetzen für die Leute die eine Kabel anfassen Allergie haben, aber dennoch in den steuerlichen Genuss leben möchten.
Peter W meint
Wer 3,5 Tonnen ziehen muss, soll sich einen LKW kaufen.
Holger meint
Jo. Als ich nach Südamerika ging hat man meine Klasse 3 für 7.5t auf komplette Lastzüge umgeschrieben. Habe ich freiwillig verzichtet um nicht alle 6 Monate ein Drogenscreening machen zu müssen. Ich könnte nichteinmal einen 7,5 Tonner fahren…. rein praktisch….. ????
David meint
Das Verkehrsressort kommt jetzt in die Hände der Umweltpartei FDP. Lindner fährt ja Porsche. Ich als Porschefahrer wünsche mir daher von ihm, zwei Bonus Punkte in Flensburg pro Jahr. Wir Sportwagenfahrer haben es nicht leicht, man muss immer prüfen, ob man auch die Blitzer-Warnapp eingeschaltet hat. Da könnte der neue Verkehrsminister durchaus helfen und die Regeln ändern, so dass so ein Dienst ab Werk möglich wäre. Schön wäre auch, wenn zweimal Lichthupe von einem aktuellen Porsche wie ein Verkehrsschild, sofort überholen lassen, zu bewerten wäre. Ach ja, und dass die Bullen in den Zivilwagen nur noch zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in Ortschaften eingesetzt werden. Aber bitte unter Beachtung des neuen Gesetzes des FDP-Verkehrsministers, wonach Fahrzeuge über 100.000 € Neupreis und bis drei Jahre alt in zweiter Reihe überall parken dürfen.
Ernesto 2 meint
LOL, you made my day !!
caber meint
1+
Vorschlag: Bei der bekannten FDP Verkehrspolitik könnte doch gleich der „ANDI“ auf seinem Posten bleiben.
David meint
Muhaha, jetzt wo du es sagst…
Felix meint
Abend Zusammen,
kann mir jemand verraten ab wann die Regelung bei Hybridfahrzeugen greifen soll, bei der mindestens 50% rein elektrisch gefahren werden muss, um Anspruch auf die 0,5% Versteuerung zu haben?
Gilt das bereits ab 2022? Leider konnte ich das bisher nirgends heraus lesen.
Danke
Grüße
Andy meint
..besser hätte ich es nicht sagen können :-))))
Holger meint
War auch mein Gedanke. Da hätte auch B.Scheuert bleiben können…. ????
NiLa meint
Na Gott sei Dank kein Verkehrsbehinderungsminister Hofreiter. Der kann froh sein, wenn er überhaupt ein Ministerium ,vor die Wand‘ fahren darf. Aktuell balgen sich die Grünen ja ganz herrlich darüber, welche Quote sie denn nun bevorzugt erfüllen sollen: Frauen, Migranten, Realos vs. Fundis. Nur die Kompetenzquote werden sie nie erfüllen können.
Steven B. meint
Zitat: „Teilzeit-Stromer sollen nur noch privilegiert werden, wenn das Fahrzeug mehr als 50 Prozent im rein elektrischen Fahrantrieb bewegt wird.“ Niemals nicht – absolut unmöglich, dass schafft man nicht einmal mit 80 km Reichweite. Eigentlich hätte man dann gleich Abstand davon nehmen können, aber einen Anteil der nicht erreichbar in den Raum zu stellen, macht die ganze Sache zu unglaubwürdig, etwas wirklich bewegen zu wollen, denn hier werden Käufer, Kunden, Wähler definitiv vor den Kopf gestossen! Ich fahre selber Hybrid und bin was das laden angeht wirklich pingelig, überall wo geht! Ich habe es nach 3 Jahren geschafft, einen Anteil von knapp 1/3 der Laufleistung komplett elektrisch zurückzulegen. Wir bewegen den Wagen überwiegend zum Arbeitsweg (<35km Hin und Zurück), aber wenn dann Fahrten über Land gemacht werden, ist man einfach im hintertreffen.
Gunnar meint
Du schließt von dir gleich auf die Allgemeinheit, das ist der Fehler. Es gibt definitiv andere Fahrprofile, die das schaffen werden.
Bernhard meint
Unnötige Panik. Das ist doch nur für die Zulassung von Neufahrzeugen angedacht und zielt hauptsächlich auf die Abschaffung der 0,5 %-Regel für Geschäftswagen. Ist aber trotzdem der richtige Weg.
Ich habe von 2015 – 2020 auch einen PHEV besessen. Ich habe problemlos diesen 50 % Elektroanteil geschafft. War aber zugegebenermasen meinem Fahrprofil mit exterm vielem Kurzstreckenverkehr und konsequentem Laden geschuldet. Hätte ihn sonst auch nicht damals gekauft.
Mike meint
Falsches Auto gekauft? Es gibt auch PHEV-Fahrer, die mit einer Tankfüllung 1/2 Jahr hinkommen.
Daniel meint
Wieso fahren die den ganzen Verbrennungskram spazieren?
DerMond meint
Die fahren den Kram spazieren weil ein Motorein- und Ausbau für die Urlaubsfahrt zu aufwändig ist.
Die mit einer halben Tankfüllung auskommen sind idR am Ende dank PHEV von ihrer Reichweitenangst bezüglich reiner E-Autos befreit, dass kann man positiv sehen.
Dagobert meint
Weil ich wenn ich mal über 20km am Tag fahre es direkt 800-1200 km sind. Es gibt für mein Auto nämlich genau 2 Einsatzzenarien:
1. Innerstädtischer Verkehr bis ~30km am Tag.
2. Urlaubsfahrten ans Mittelmeer oder Atlantik, mit Dachbox und 4 Fahrrädern auf dem Heckträger.
Viel unsinniger als einen kleinen 3-Zylinder neben meinem 8kWh Akku mit rum zu schleppen wäre es das mit 100kWh Akku zu tun. Vom Preis dafür mal ganz zu schweigen…
Wer regelmäßig im Bereich bis 200km unterwegs ist, der mag mit einem reinen BEV besser beraten sein. Das bin ich aber nicht!
Wir haben 2 Autos, ich kann mir gut vorstellen in Zukunft neben einem PHEV mit 80km Reichweite noch einen kleinen BEV als Zweitwagen zu haben. Den PHEV tanke ich dann auch gerne mit E-Fuel a 2,50 €/l für die zwei Urlaubsfahrten im Jahr.
Aber HPC Ladestopps auf der Langstrecke werde ich mir nicht freiwillig antun.
Moritz meint
Ach Dagobert. Ich fahre auch im Schnitt 30km am Tag und an einem Tag pro Woche ganze 840km.
Schon einige Male mit dem PHEV und seit kurzem voll elektrisch. Das geht mit dem Ioniq 5 und dank Ionity ganz hervorragend und ich komme mit zwei kurzen Stops je Strecke (420 hin, 420 zurück) extrem entspannt an und der Scheff freut sich, dass die Fahrerei jetzt nur noch die Hälfte kostet.
Wenn man sich mit den Leuten am Schnelllader unterhält kommt schnell heraus, dass man da eben nicht die Kurzstreckenpendler trifft sondern ganz besonders oft Leute denen der Stammtisch unterstellt sie wären mit 30-50.000km pro Jahr auf den Diesel angewiesen.
Wir haben auch zwei Autos. An den Atlantik mit Rädern hinten drauf geht es nur noch mit dem elektrischen. Weil es geht.
Dagobert meint
Ach Moritz, 4 Stopps für gute 800km das hat für mich mit gar nichts mit Entspannung zu tun, das wäre für mich nur noch Frust. Aber wenn es für dich okay ist, freut mich das. Zum Glück kann es sich jeder aussuchen wie er das machen möchte und wie es aussieht wird das auch noch sehr lange so bleiben.