Die grün-schwarze Regierung Stuttgarts hat Anfang des Jahres beschlossen, die anhaltend schlechte Luftqualität der Stadt auch durch Fahrverbote für Dieselautos zu bekämpfen. Dass damit in der Schwaben-Metropole ab 2018 an Tagen mit Feinstaubalarm für viele Fahrzeuge in Teilen der Stadt Zufahrtsbeschränkungen gelten sollen, gefällt vielen nicht – allen voran der deutschen Autoindustrie. Das zuständige Verwaltungsgericht hat nun ein Machtwort gesprochen und in einem Prozess um die Luftreinhaltung in Stuttgart der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht gegeben.
In seiner am Freitag verkündeten Entscheidung verlangte das Verwaltungsgericht schnellstmögliche Maßnahmen für eine bessere Luftqualität in Stuttgart, notfalls auch mit Diesel-Fahrverboten. Die geplante Nachrüstung von Fahrzeugen mit älteren, umweltschädlichen Dieselmotoren reiche nicht aus. „Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, erklärte Richter Wolfgang Kern.
Die DUH hat vor knapp zwei Jahren gegen das Land Baden-Württemberg geklagt. Das Ziel der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ist ein Fahrverbot für Dieselautos und eine deutliche Nachbesserung des Luftreinhalteplans für Stuttgart. Die DUH argumentiert, dass nur ein generelles Verbot von Selbstzünder-Motoren für Besserung sorgen könne. Stuttgart hat aufgrund seiner Kessellage regelmäßig mit erhöhten Feinstaubwerten zu kämpfen.
Mit der Erlaubnis des Stuttgarter Gerichts von Diesel-Fahrverboten ab Januar steigt der Druck auf die deutschen Autobauer, sich vom Verbrennungsmotor zu verabschieden. DUH-Chef Jürgen Resch erhofft sich von der Entscheidung eine Signalwirkung für den „Diesel-Gipfel“ kommende Woche in Berlin. Wegen zunehmender Luftverschmutzung erwägen immer mehr deutsche Städte Fahrverbote für Dieselautos. Auch in Europa geht der Trend weg von fossilen Autokraftstoffen.
Diese Woche hat Großbritannien bekanntgegeben, den Verkauf von Benzin- und Diesel-Neuwagen ab 2040 zu verbieten. Auch Frankreich will spätestens ab 2040 nur noch lokal emissionsfreie Neuwagen – Norwegen sogar bereits in knapp acht Jahren. In Deutschland fordern die Grünen für 2030 das Auslaufen von Dieseln und Benzinern, Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Verkehrsministerium lehnen dies bisher jedoch ab.
kritGeist meint
„.. weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“ – wäre nett, wenn die (Anti-) Öko-Merkel & ihrer Lobbisten das auch erkennen könnten. Dann könnten sich echte alternative Innovationen durchsetzen & die Autoindustrie & v.a. die Arbeitsplätze retten, wenn sich dieser per Gesetz modernisieren.
Leotronic meint
Allen Dieselfahrzeugen die die Emissionen nicht einhalten können sollte die TÜV Plakette entzogen werden. Der Staat duldet Rechtsbruch. Das sollten wir uns nicht bieten lassen.
Das Dieselverbot ist nur ein Teil der nötigen Maßnahmen. Schließlich vergiften uns die illegal betriebenen Dieselfahrzeuge an allen Tagen.
Peter W meint
Passend dazu: Tesla zeigt die Lösung mit seinem Modell 3. Es gibt noch Andere, aber keiner verfolgt den Weg so konsequent wie Elon Musk.
Aber zum Fahrverbot: Die Fahrverbote sind notwendig. Traurig ist, dass wir Gerichte brauchen um Gesetze umzusetzen. Die Politiker sollten wegen „Nichtstun“ verklagt werden. Sie haben geschworen Schaden vom Volk abzuwenden. Zunächst ist das Fahrverbot für die Autofahrer bitter, aber es ermöglicht ihnen auch, die Autobauer zur Nachrüstung zu zwingen. Ein Auto das nicht mehr fahren darf, weil es die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, hat einen Mangel, den der Hersteller beseitigen muss. Das Fahrverbot stärkt meiner Meinung nach auch die Rechte der Besitzer, und es zwingt darüber hinaus auch die Autofahrer zum Handeln denen die Abgase egal sind. Nicht mehr fahren oder nachrüsten, das ist jetzt angesagt.
EcoCraft meint
„Ein Auto das nicht mehr fahren darf, weil es die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, hat einen Mangel, den der Hersteller beseitigen muss.“
Dies gilt allerdings nicht für unbeschränkte Zeit. Der Käufer hat lediglich 12 oder 24 Monate Zeit diesen Mangel anzuzeigen und eine Nachbesserung seitens des Verkäufers oder Herstellers zu fordern.
Die meisten betroffenen Diesel werden allerdings älter als 2 Jahre sein – deren Besitzer schauen dann immernoch in die Röhre!
Fritz! meint
Da der amngel aber erst später bekannt wurde, ein versteckter Mangel sozusagen, bin ich mir sicher, werden die Gerichte den entsprechenden Klagen rechtgeben, auch wenn die Frist bereits um ist…
Aber das werden wir sehen, wenn die ersten Diesel-Fahrer gewonnen haben.
Fritz! meint
Sollte:
„Da der Mangel“
heißen
Glider meint
Das ist der Sinn der Gewaltenteilung !
Endlich traut sich mal jemand den offensichtlichen Filz zu durchbrechen und dem jahrenlangen gemeinschaftlichen Rechtsbruch von Politik und Industrie entgegenzutreten.
Ich bin gespannt wie es weiter geht
Stefan Blome meint
Die Politik, die seit Jahren versagt, die Autobauer die weiter mauscheltm korumpiert, aussitzt, bekommt nun endlich das, was sie gesäät haben.
Gesundheitsschutz geht eben vor wirtschaftlichen Erwägungen.
Das EuGeHa hatte bereits so in 2009 entschieden. Hier zulande wurde es schlicht ignoriert.
Jetzt sind weder Politik noch Autobauer vorbereitet. Pech gehabt
Thrawn meint
Ganz meine Meinung!
Mr. Moe meint
Richtig so!
Weiteres Indiz dafür, dass der bevorstehende Wandel viel viel schneller erfolgen wird als es so manchem lieb ist.
Matze meint
Mutige und meiner Meinung nach richtige Entscheidung des vorsitzenden Richters. Auf den Tag genau mit der Vorstellung der Model 3 Serienversion…